Common use of Informationsrechte Clause in Contracts

Informationsrechte. 4.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Be- zug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx-xxxx-xxxxxxxxxxxx- plattformen-im-bundesverband-crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderungen sowie die speziellen Anforderungen für Unternehmensfinanzie- rungen einhalten. 4.2 Die Berichte macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich. 4.3 Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Laufzeitende bzw. nach Kündigung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe seiner Zinsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 8.2 gere- gelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 8.3 geregelte Wettbewerbsschutzklausel zur Kenntnis genommen.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Informationsrechte. 4.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Be- zug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx-xxxx-xxxxxxxxxxxx- plattformen-im-bundesverband-crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderungen sowie die speziellen Anforderungen für Unternehmensfinanzie- rungen Immobilienfinanzierungen einhalten. 4.2 Die Berichte macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich. 4.3 Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Laufzeitende bzw. nach Kündigung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe seiner Zinsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 8.2 gere- gelte geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 8.3 geregelte Wettbewerbsschutzklausel zur Kenntnis genommen.

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Samples: Darlehensbedingungen

Informationsrechte. 4.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Be- zug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx-xxxx-xxxxxxxxxxxx- plattformen-im-bundesverband-crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderungen sowie die speziellen Anforderungen für Unternehmensfinanzie- rungen Energieprojekte einhalten. 4.2 Die Berichte macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich. 4.3 Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Laufzeitende bzw. nach Kündigung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe seiner Zinsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 8.2 gere- gelte geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 8.3 geregelte Wettbewerbsschutzklausel zur Kenntnis genommen.

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Samples: Darlehensbedingungen

Informationsrechte. 4.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Be- zug Bezug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer Darlehens- nehmer wird den Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens regelmäßig re- gelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden "Reporting Guidelines Guide- lines für Crowdfunding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V." (verfügbar unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx-xxxx-xxxxxxxxxxxx- xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx/xx- porting-guidelines-fuer-crowd-funding-plattformen-im-bundesverband-bundesverband- crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderungen sowie die speziellen Anforderungen für Unternehmensfinanzie- rungen Unternehmensfi- nanzierungen einhalten. 4.2 Die Berichte macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich. 4.3 Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Laufzeitende bzw. nach Kündigung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe seiner Zinsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 8.2 gere- gelte Vertraulichkeitsverpflichtung geregelte Vertraulich- keitsverpflichtung und die in Ziffer 8.3 geregelte Wettbewerbsschutzklausel Wettbewerbsschutzklau- sel zur Kenntnis genommen.

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Samples: Darlehensbedingungen