Schlussbemerkung. Wird gerichtsseitig die Nichtigkeit oder Rechtswidrigkeit einzelner Vertrags bestimmungen, auch durch Gesetzesänderungen, festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Lieferungsbedingungen nicht berührt.
Schlussbemerkung. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages nicht berührt.
Schlussbemerkung. Bei technischen Problemen rufen Sie bitte unseren jeweiligen Service- Partner in der Ausgangsmarina an. Die Telefonnummer dieser Hotline er- halten Sie vor Ihrer Abfahrt, verwahren Sie sie an einem jederzeit für alle Crew-Mitglieder zugänglichen Platz und informieren Ihre Crew darüber.
Schlussbemerkung. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages.
Schlussbemerkung. Alle an diesem Bürgervertrag beteiligten Parteien vereinbaren eine faire, transparente und nachhaltige Zusammenarbeit für die gelingende Integration von Geflüchteten und das Gemeinwohl der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie vereinbaren, sich regelmäßig über den Xxxxxxxx bei der Umsetzung dieses Vertrags auszutauschen und diesen im Bedarfsfall durch weitere Verhandlungen und im Einvernehmen neuen Gegebenheiten anzupassen. Zur Begleitung der Kapazitätsbeurteilung (siehe Ziffer 6) wird vereinbart, dass sich die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsfraktionen der Hamburger Bürgerschaft mit den Vertrauensleuten der Volksinitiative auf Basis eines Vorschlags des ZKF nach Anhörung der örtlichen Initiative abstimmen. Die Parteien sind sich auch darin einig, die entsprechenden Zusagen der Freien und Hansestadt Hamburg in geeigneter Weise durch Verträge (Städtebaulicher Vertrag, Auflagen zur Baugenehmigung, etc.) und wenn erforderlich durch Gesetzesanpassungen (Errichtungsgesetz f & w AöR) etc. abzusichern. Die in diesem Bürgervertrag getroffenen Vereinbarungen im Zuständigkeitsbereich des Investors fördern & wohnen (AöR) behalten auch bei einer (Teil-)Veräußerung an einen anderen Investor (z.B. SAGA GWG) ihre Gültigkeit und werden übertragen. Soweit zur Umsetzung des Bürgervertrags im Einzelfall Beschlüsse der Bezirksversammlung bzw. anderer bezirklicher Gremien erforderlich sind, werden die Unterzeichner auf eine entsprechende Beschlussfassung hinwirken. Die öffentlichen Stellen verpflichten sich zur erfolgreichen Umsetzung der sie betreffenden Maßnahmen, die Seite der Initiative zur bestmöglichen Begleitung und Mitwirkung vor Ort. Hierzu gehört insbesondere, vertragsgerechtes Handeln der unterzeichnenden Parteien vorausgesetzt, Klagen gegen die in diesem Bürgervertrag enthaltene Unterkünfte durch die Bürgerinitiativen weder zu erheben noch zu unterstützen. Mit Zustandekommen dieses Bürgervertrags, der unter dem Vorbehalt der Gesamteinigung mit der Volksinitiative steht, wird sich GEMEINSAM in POPPENBÜTTEL e.V. dafür einsetzen, dass die drei Vertrauensleute das bezirkliche Bürgerbegehren „Wandsbek für gute Integration“ zurücknehmen. Für den Fall der Rücknahme dieses Bürgerbegehrens trägt die Freie und Hansestadt Hamburg ihre eigenen Kosten und alle etwaigen Gerichtskosten (auch Eilverfahren) im Zusammenhang mit den wegen der Nichtzulassung des Bürgerbegehrens durch das Bezirksamt geführten Verfahren, nicht jedoch die eigenen Kosten der Initiatoren. Dieser Bürgerver...
Schlussbemerkung. Bei Problemen die der Charterer vor Ort in England, Wales oder Schott- land nicht klären kann, soll unverzüglich Fair Winds Yacht Charter ein-be- zogen werden: Telefon 0049 – 40 – 639 77 995.
Schlussbemerkung. Wir haben die Vorwörter und Kommentare der beiden Vertragstexte im We- sentlichen unverändert übernommen, um den Ablauf und die Geschichte der Entstehung dieser Arbeit noch einmal zu dokumentieren. Mit einem grossen Dank an alle, die mitgeholfen, mitgedacht und uns unter- stützt haben, veröffentlichen wir das nun vollständige Vertragswerk mit dem Wunsch, dass die Arbeitsbedingungen der Musiklehrerschaft jenen in anderen Bildungsbereichen angeglichen werden, d.h. dass die Musikschulen und die Musiklehrerverbände das Gespräch jetzt wieder aufnehmen, um fortschrittli- che Arbeitsverträge an den Zürcher Musikschulen gemeinsam vertraglich zu regeln und diese dann auch umzusetzen. Zürich, Juni 2009 SMPV Zürich im Auftrag des Vorstandes Xxxxxx Xxxxxxx und Xxxxxx Xxxxxxx Schweizerischer Musikpädagogischer Verband: Sektion Zürich
Schlussbemerkung. Diese vom Landesjugendamt Baden in enger Zusammenarbeit mit den Jugend- ämtern des Verbandsbereiches erstellte „Orientierungshilfe für die örtlichen Xxxxxx der Jugendhilfe in Baden für QEV“ kann hilfreiche Grundlage sein, um den sich aus
Schlussbemerkung. 1. Für den Fall, dass Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, sind nicht die gesamten in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen damit unwirksam oder nichtig. Es gilt vielmehr das, was wirksam ist und erkennbar unter Berücksichtigung des konkreten Vertragsabschlusses zwischen Käufer und Verkäufer gewollt war.
2. Es wird ausdrücklich für sämtliche Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer definiert, dass Schriftform
Schlussbemerkung. Änderungen oder Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und beidseitiger Be- stätigung mittels Unterschrift. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Rege- lung zu treffen. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Vereinbarung als lückenhaft erweist.