Schlussbemerkung Musterklauseln

Schlussbemerkung. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages nicht berührt.
Schlussbemerkung. Bei technischen Problemen rufen Sie bitte unseren jeweiligen Service- Partner in der Ausgangsmarina an. Die Telefonnummer dieser Hotline er- halten Sie vor Ihrer Abfahrt, verwahren Sie sie an einem jederzeit für alle Crew-Mitglieder zugänglichen Platz und informieren Ihre Crew darüber.
Schlussbemerkung. Bei Problemen die der Charterer vor Ort in England, Wales oder Schott- land nicht klären kann, soll unverzüglich Fair Winds Yacht Charter ein-be- zogen werden: Telefon 0049 – 40 – 639 77 995.
Schlussbemerkung. Dieser Bürgervertrag ist begleitend zu den Verhandlungen für eine landesweite Verständigung mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ entstanden. Er gilt gegenüber einer landesweiten Verständigung vorrangig. Soweit in der landesweiten Verständigung Maßgaben enthalten sind, die zu diesem Bürgervertrag nicht im Widerspruch stehen, sollen diese auch für Xxxxx Borstel wirksam sein. Die Vertragsparteien vereinbaren eine faire, transparente und nachhaltige Zusammenarbeit mit dem Ziel einer gelingenden Flüchtlingsintegration, der Förderung des Wohls der Anwohnerinnen und An− wohner sowie der Förderung des Gemeinwohls der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie verpflichten sich dazu, alle Maßnahmen zu unterlassen, die dem Geist, der Programmatik und den inhaltlichen Regelungen dieses Bürgervertrags widersprechen. Soweit zur Umsetzung des Bürgervertrags im Einzelfall Beschlüsse der Bezirksversammlung bzw. an− derer bezirklicher Gremien erforderlich sind, werden die Unterzeichner auf eine entsprechende Be− schlussfassung hinwirken. Die städtischen Stellen werden einmal jährlich in den zuständigen bezirkli− xxxx Xxxxxxx über den Umsetzungsstand dieses Vertrags berichten. Die Vertragsparteien kommen überein, sich anlassbezogen über den Xxxxxxxx bei der Umsetzung des Vertrages auszutauschen. Der Senat der FHH verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Umsetzung der Maßnahmen durch ihre verantwortlichen Behörden und Fachabteilungen, die Seite der Initiative zur bestmöglichen Beglei− tung und Mitwirkung vor Ort. Dazu gehört, vertragsgerechtes Handeln aller unterzeichnenden Par− teien vorausgesetzt, Klagen gegen die in diesem Bürgervertrag enthaltenen Flüchtlingsunterkünfte durch die Bürgerinitiative weder zu erheben noch zu unterstützen. Bestehende Klagen werden zu− rückgenommen. Mit Zustandekommen dieses Bürgervertrags werden die beiden dem Verein Le− benswertes Klein Borstel e. V. angehörenden Vertrauensleute sich für eine Zurücknahme des bezirk− lichen Bürgerbegehrens „Hamburg−Nord für gute Integration“ einsetzen. Für den Fall der Rücknahme des Bürgerbegehrens „Hamburg−Nord für gute Integration“ trägt die Freie und Hansestadt Hamburg ihre eigenen Kosten und alle etwaigen Gerichtskosten im Zusammenhang mit den wegen Nichtzulas− sung des Bürgerbegehrens durch das Bezirksamt geführten Verfahren, nicht jedoch die eigenen Kos− ten der Initiatoren.
Schlussbemerkung. Wird gerichtsseitig die Nichtigkeit oder Rechtswidrigkeit einzelner Vertrags bestimmungen, auch durch Gesetzesänderungen, festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Lieferungsbedingungen nicht berührt.
Schlussbemerkung. (1) Der mit Wirkung 1. Jänner 1997 abgeschlossene Werkvertrag zwischen dem Land und der ASFINAG wird voraussichtlich zum 1. Mai 2006 auslaufen. Ab diesem Zeitpunkt wird die Verwaltung und Erhaltung von Autobahnen vom Land an die ASFINAG bzw. an die zu diesem Zwecke errichtete Betriebsge- sellschaft übergehen. Die bisher mit diesen Aufgaben betrauten Mitarbeiter des Referates 6/23 (Autobahnbau und -erhaltung) werden in der Betriebsge- sellschaft bis zu ihrem Ausscheiden (Pensionierung) gegen Kostenersatz weiterbeschäftigt. Mit dem Ausscheiden dieser Mitarbeiter verringert sich die Anzahl der Landesbediensteten endgültig. Nach Ansicht des Landesrechnungshofes ist zukünftig mit nachhaltigen Ein- sparungen zu rechnen. Von der ASFINAG wurden während der Dauer des Werkvertrages gewisse Overhead-Kosten nicht anerkannt (Tunnelwarte etc.). Weiters haben die von der ASFINAG pauschal erstatteten Entgelte die beim Land tatsächlich angefallenen Kosten nicht zur Gänze abgedeckt. Von der Landesbaudirektion (Abteilung 6) wird der daraus resultierende Abgang in den Jahren 1997 bis 2003 mit über insgesamt € 3 Mio. beziffert. Dieser Be- rechnung liegen ausschließlich Sach- und Personalausgaben zugrunde, nicht berücksichtigt wurden kalkulatorische Kosten. Hervorzuheben sind dabei vor allem fehlende kalkulatorische Pensionslasten von Beamten (33,1 % der Ak- tivbezüge) und kalkulatorische Overheadkosten. Mit dem Übergang der "Geschäftsführung" vom Land an die neu gegründete Betriebsgesellschaft wird die Einflussnahme des Landes im operativen Be- reich schwinden. Auch in strategischen Entscheidungen ist ein Verlust des Mitspracherechts zu befürchten.
Schlussbemerkung. Die externe Kontrolle sichert eine hohe Qualität von Lebensmittel tierischer Herkunft und gewährleistet einen bestmöglichen Verbraucherschutz. Um das Gesamtziel, nämlich eine solide Basis für einen geordneten und reduzierten Einsatz von Tier- arzneimittel zu garantieren, muss eine klare Verbindung zwischen den externen Kontrollen bei den TGD-Geschäftsstellen, den TGD-Betreuungstierärzten und den TGD-Tierhaltern sowie mit den internen Kontrollen der Tiergesundheitsdienste hergestellt werden. Grundlage für diese Koordination sind die Kontrollberichte. Auf Grundlage dieser Berichte sind Maßnahmen der Geschäftsstelle einzuleiten. Die
Schlussbemerkung. Mit der Verabschiedung dieses Grenzwertkonzeptes durch die deutschen Übertragungsnetzbetreiber werden die in diesem Dokument verwendeten und vereinheitlichten Definitionen und Begriffe zu dem Themengebiet „Grenzwerte“ verbindlich. Die für die Netz- und Systemführung relevanten Vereinbarungen und Verträge, im Wesentlichen die bila- teralen Netz- und Systemführungsverträge inkl. der relevanten Anlagen sowie ggf. weitere Dokumente zum Datenaustausch zwischen den Übertragungsnetzbetreibern, werden bei Bedarf angepasst und aktu- alisiert. Bei der Neu- bzw. Weiterentwicklung von Anwendungen in den Netzleitsystemen dient das vorliegende gemeinsame Grenzwertkonzept als Grundlage und legt die Rahmenbedingungen fest. Dabei sind auch die Notwendigkeit der Weiterentwicklung und des Austausches von Netzmodellen zu berücksichtigen, die besonders für die Betrachtung von Spannungs- und Stabilitätsaspekten zunehmend an Bedeutung ge- winnen.
Schlussbemerkung. Die aufgeführten Risiken stellen die wesentlichen Anlagerisiken der von Minveo angebotenen Investmentfonds dar. Es können darüber hinaus weitere Risiken bestehen, die die Entwick- lung der Anlage beeinflussen. Beachten Sie deswegen auch die Risikohinweise der einzelnen Anlageprodukte in den wesentlichen Anlegerinformationen und den Verkaufsprospekten der jeweiligen Investmentfonds. Sollten Sie mehr über mögliche Risiken wissen wollen, stellen wir Ihnen über unsere Partnerbank bei Depoteröffnung oder auf Anfrage die „Basisinformationen für die Vermögensanlage in Wertpapieren“ vom Bankenverlag Köln bereit. Hinweis: Diese Risikohinweise werden Xxxxxx vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Um gesetzliche oder sonstige aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen, können diese Risi- kohinweise angepasst werden. Die stets aktuellste Version der Risikohinweise ist unter www. xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx aufrufbar.
Schlussbemerkung. Im Bereich der IT-Dienstleistung lauern viele Risiken, die aber durch geeignete Massnahmen auf ein annehmbares Mass reduziert werden können. Dabei braucht es die konstruktive Mitarbeit aller Beteiligten, sowohl des Dienstleisters als auch des Versicherers und des Kunden. Deshalb ist es wichtig, Verträge sorgfältig zu redigieren und die darin stipulierten Pflichten einzuhalten. Im Sinne der Schadensvermeidung bieten sich Risk Assessment und Einhaltung von Standards an. Diese Massnahmen sind zwar teuer, dürften aber auf Dauer den besseren Weg darstellen. Die Standards sollten auch von den Versicherern beachtet werden, da dies zu einer kostengünstigeren und transparenteren Schadensdeckung beitragen würde. xxx.xxxxx.xx (SWICO/SVD) xxx.xxxxx.xx (COBIT) xxx.xxx.xxx (ISO) xxx.xxx.xxx (Basel II)