Informationsstelle Musterklauseln

Informationsstelle. Die DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxxx 00, X-00000 Xxxxxxx ist auch als Infor- mationsstelle in Deutschland ernannt worden. In Deutschland ansässige Anleger können bei der deutschen Informationsstelle den Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen (KIID), den Treuhandvertrag, sowie den jeweils neuesten Jahresbericht und, sofern nachfolgend veröffentlicht, auch den neuesten Halbjahresbericht - die vorgenannten Dokumente jeweils in Papierform - und die aktuellen Ausgabe-, Rücknahme- und Umtauschpreise der Anteile kostenlos erhalten.
Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland Universal-Investment-Gesellschaft mbH Xxxxxxx-Xxxxx-Xxxxx 00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Rücknahmeanträge und Umtauschanträge können die Anleger in der Bundesrepublik Deutschland über ihre jeweilige Hausbank einreichen, die diese über den banküblichen Abwicklungsweg (Clearing) an die Verwahrstelle / Register- und Transferstelle des Fonds im Großherzogtum Luxemburg zur Ausführung weiterleitet. Sämtliche Zahlungen an die deutschen Anleger (Rücknahmeerlöse sowie etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen) werden ebenfalls über den banküblichen Verrechnungsweg mit der jeweiligen Hausbank des Anlegers abgewickelt, so dass der deutsche Anleger über diese die jeweiligen Zahlungen erhält. Gegenwärtiger Verkaufsprospekt nebst Satzung, das Dokument mit wesentlichen Anlegerinformationen (PRIIPs- KIID) sowie die Jahres- und Halbjahresberichte sind bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle, der Register- und Transferstelle sowie der Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland für die Aktionär kostenlos in deutscher Sprache erhältlich. Bei den genannten Stellen können auch die vorstehend unter „Veröffentlichungen“ genannten Verträge sowie die Satzung der Verwaltungsgesellschaft eingesehen werden. Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie etwaige Mitteilungen an die Anteilinhaber werden in der Bundesrepublik Deutschland auf der Internetseite xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx veröffentlicht. In den gesetzlich in Deutschland vorgeschrieben Fällen (entsprechend deutschem Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB“)), erfolgt zusätzlich eine Veröffentlichung der Mitteilung an die Anleger per elektronischer Version des Bundesanzeigers („eBAnz“). Etwaige Mitteilungen an die Anleger werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.