Inhaberschaft an Rechten. Der Lizenznehmer erhält das in diesem Lizenzvertrag vereinbarte Nutzungsrecht. Ein Erwerb von weiteren Rechten an der Software ist ausgeschlossen. Der Lizenzgeber behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
Inhaberschaft an Rechten. 4.1. Falls Sie die Software auf einem Datenträger erhalten, erhalten Sie das Eigentum am körperlichen Datenträger auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Wir behalten uns insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs-, und Verwertungsrechte vor.
Inhaberschaft an Rechten. Der Lizenznehmer erhält mit dem Erwerb des Produktes nur das Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Synprovis behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
Inhaberschaft an Rechten. Jegliche Eigentumsrechte, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf das Urheberrecht, an der und in Bezug auf die Software und jeder Kopie davon liegen bei O&O sowie bei Rechteinhabern enthaltener bzw. zugehöriger Produkte. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben O&O sowie Rechteinhabern enthaltener bzw. zugehöriger Produkte vorbehalten. Sie erhalten mit dem Erwerb einer Lizenz des Produktes nur das Recht zur Nutzung der Software gemäß den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. O&O behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
Inhaberschaft an Rechten. Neben dem vertraglich eingeräumten Nutzungsrecht werden keine Rechte an der Software an den Lizenznehmer übertragen. Megatech behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
Inhaberschaft an Rechten. Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an den körperlichen Datenträgern, auf denen die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. DMS behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
Inhaberschaft an Rechten. Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Y-COM GmbH behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.