Inhalt und Umfang der Garantie Musterklauseln

Inhalt und Umfang der Garantie. 1. Mängel am Gerät werden innerhalb einer angemessenen Frist nach Mitteilung durch den Käufer unentgeltlich entweder durch Instandsetzung oder Ersatz der betreffenden Teile beseitigt. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Ersatzteilkosten werden von der Miele Vertriebsgesellschaft Deutschland getragen. Ausgetauschte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum der Miele Vertriebsgesellschaft Deutschland über. 2. Die Garantie umfasst keine darüberhinausgehenden Schadensersatzansprüche gegen die Miele Vertriebsgesellschaft Deutschland, es sei denn, der von der Miele Vertriebsgesellschaft Deutschland beauftragte autorisierte Kundendienst handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. 3. Die Lieferung von Verbrauchsstoffen und Zubehör ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
Inhalt und Umfang der Garantie. 1. Mängel am Gerät werden innerhalb einer angemessenen Frist nach Mitteilung durch den Käufer unentgeltlich entweder durch Instandstellung oder Ersatz der betreffenden Teile beseitigt. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Ersatzteilkosten werden von der Miele AG Schweiz getragen. Ausgetauschte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum der Miele AG Schweiz über. 2. Die Garantie umfasst keine darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche gegen die Miele AG Schweiz, es sei denn, der von der Miele AG Schweiz beauftragte autorisierte Kundendienst handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. 3. Die Lieferung von Verbrauchsstoffen und Zubehör ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
Inhalt und Umfang der Garantie. 1. Mängel am Gerät werden innerhalb einer angemessenen Frist nach Mitteilung durch den Käufer unentgeltlich entweder durch Instandsetzung oder Ersatz der betreffenden Teile beseitigt. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Ersatzteilkosten werden von Miele Österreich getragen. Ausgetauschte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum von Miele Österreich über. 2. Die Garantie umfasst keine darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche gegen Miele Österreich, es sei denn, der von Miele Österreich beauftragte autorisierte Kundendienst handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. 3. Die Lieferung von Verbrauchsstoffen und Zubehör ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
Inhalt und Umfang der Garantie. 1. Mängel am Gerät werden innerhalb einer angemessenen Frist nach Mitteilung durch den Käufer unentgeltlich entweder durch Instandsetzung oder Ersatz der betreffenden Teile beseitigt. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Ersatzteilkosten werden von Miele Luxemburg getragen. Ausgetauschte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum von Miele Luxemburg über. 2. Die Garantie umfasst keine darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche gegen Xxxxx Xxxxxxxxx, es sei denn, der von Xxxxx Xxxxxxxxx beauftragte autorisierte Kundendienst handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. 3. Die Lieferung von Verbrauchsstoffen und Zubehör ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
Inhalt und Umfang der Garantie. Mängel am Gerät werden innerhalb einer angemessenen Frist nach Mitteilung durch den Käufer unentgeltlich entweder durch Instandsetzung oder Ersatz der betreffenden Teile beseitigt. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Ersatzteilkosten werden von Miele Luxemburg getragen. Ausgetauschte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum von Miele Luxemburg über.
Inhalt und Umfang der Garantie. 1. Mängel am Gerät werden innerhalb einer angemessenen Frist unentgeltlich entweder durch Reparatur oder Ersatz der betreffenden Teile beseitigt. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Ersatzteilkosten werden von Miele s.à r.l. getragen. Ausgetauschte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum von Miele s.à r.l. über. 2. Die Garantie umfasst keine darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche gegen Miele s.à r.l., es sei denn, der von Miele s.à r.l. beauftragte autorisierte Kundendienst handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. 3. Die Lieferung von Verbrauchsstoffen und Zubehör ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
Inhalt und Umfang der Garantie. 1. Mängel am Gerät werden innerhalb einer angemessenen Frist unentgeltlich entweder durch Reparatur oder Ersatz der betreffenden Teile beseitigt. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Ersatzteilkosten werden von der Miele Gesellschaft m.b.H. Wals-Salzburg getragen. Ausgetauschte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum der Miele Gesellschaft m.b.H. Wals-Salzburg über. 2. Die Garantie umfasst keine darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche gegen die Miele Gesellschaft m.b.H. Wals-Salzburg, es sei denn, der von der Miele Gesellschaft m.b.H. Wals-Salzburg beauftragte autorisierte Kundendienst handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. 3. Die Lieferung von Verbrauchsstoffen und Zubehör ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
Inhalt und Umfang der Garantie. Durchrostungsgarantie: Ein Anspruch besteht nur und insoweit trotz Einhaltung der sonstigen Garantievoraussetzungen und trotz Vermeidung der unter Einschränkung der Garantie angeführten Umstände infolge Korrosionsangriff in dem von voestalpine ACSG gelieferten iFIX OW vor Ablauf der Garantiefrist Löcher entstehen, aufgrund derer die Funktion des Bauteils nicht mehr gegeben ist. • Die Garantie gilt für Bereiche mit unbeschädigter Beschichtung. Schnittkanten müssen bei Einsatzorten bis einschließlich Korrosionsbelastung C3, nach DIN 55634-1:2018-03, nicht separat geschützt werden.
Inhalt und Umfang der Garantie. Im Garantiefall werden wir nach eigener Xxxx das Produkt entweder kostenfrei reparieren oder kostenfrei Ersatz liefern oder den Zeitwert unseres Produkts ersetzen. Als Ersatz gilt auch ein Äquivalent des Original-Bauteils. Die Bemessung des Zeitwertes erfolgt nach folgender Aufstellung: Meldung der Reklamation Kostenersatz (Garantiedauer) (%) bis vollendetes 6. Garantiejahr 100 % bis vollendetes 8. Garantiejahr 60 % bis vollendetes 10. Garantiejahr 40 % bis vollendetes 12. Garantiejahr 20 % Nach Ablauf der Garantiedauer wird kein Kostenersatz geleistet. • Reparatur und Ersatzlieferung bzw. Ersatz des Zeitwerts sind die einzigen und ausschließlichen Leistungen, die diese Garantie vorsieht. Weitere Leistungen aus dieser Garantie werden nicht gewährt. Insbesondere werden auf Grundlage dieser Garantie keine Kosten für den Ausbau eines defekten Bauteils, den Rücktransport zu uns oder dem autorisierten Verkäufer sowie Anlieferung und Wiedereinbau übernommen. • Weitergehende oder andere Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit dieser Garantie, insbesondere auf Schadenersatz, sind, soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist, ausgeschlossen. Ausdrücklich ausgeschlossen ist eine Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden (insbesondere für Schäden aus Betriebsunterbrechungen). • Durch die Beseitigung eines Mangels wird die vereinbarte Garantiefrist nicht beeinträchtigt, weder unterbrochen noch gehemmt. Durch die Mängelbeseitigung wird die Gebrauchsfähigkeit des betroffenen Bauteils sichergestellt, nicht aber die exakte farbliche Anpassung an das visuelle Aussehen. • Mit Ausstellung einer Gutschrift erlöschen sämtliche Ansprüche des Endkunden aus diesem Geschäftsfall. • Der Endkunde muss sich auf Garantieansprüche anrechnen lassen, was er von der voestalpine ACSG im Wege der Gewährleistung erhält.

Related to Inhalt und Umfang der Garantie

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Dokumentation und Einhaltung der Klauseln (a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können. (b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise. (c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen. (d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt. (e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1