Common use of Initialkosten Clause in Contracts

Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag wer- den der Investmentgesellschaft in der Platzierungsphase einmalige Kos- ten in Höhe von bis zu 10 % der Kom- manditeinlage belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens mit dem Ende der Platzierungsphase der Investmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsver- lauf sind bereits vor dem Ende der Plat- zierungsphase möglich. Die Initialkos- ten werden jeweils mit der ersten (ggf. Teil-) Einzahlung auf die gezeichnete Kapitaleinlage durch die jeweiligen Anleger fällig. Im Einzelnen fallen auf Ebene der Investmentgesellschaft die folgenden Initialkosten an: Die Kapitalverwaltungsgesellschaft er- hält für die Konzeption und Strukturie- rung der Investmentgesellschaft sowie die Erstellung der Verkaufsunterlagen von der Investmentgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe von 3 % der Summe der auf den Kapitalkonten I gezeichneten Pflichteinlagen. Dies entspricht plangemäß rund 4,2 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Die Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft entsteht mit Ende der Platzierungs- phase der Investmentgesellschaft und ist sofort zur Zahlung fällig. Die Kapital- verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Platzierungsverlauf zu stellen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält zudem für die Vermittlung von geeigneten Fremdkapitalgebern so- wie für die Konzeption, Prüfung und Verhandlung der entsprechenden Fremdkapitalverträge eine einmalige Vergütung in Höhe von 1 % des vermit- telten langfristigen Fremdkapitals der Investmentgesellschaft (entspricht plangemäß rund 0,6 % der Summe der auf den Kapitalkonten I gezeichne- ten Pflichteinlagen aller Gesellschaf- ter). Dies entspricht plangemäß rund 0,85 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Als langfristiges Fremdkapital werden neu aufgenommene Darlehen mit einer Fristigkeit von mehr als sechs Mona- ten angesehen. Die Paribus Invest GmbH erhält von der Investmentgesellschaft für die Plat- zierung des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungskapitals ei- ne Vergütung in Höhe von 2 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Be- teiligungsbetrages und den Ausgabe- aufschlag in Höhe von bis zu 5 % des vom Neugesellschafter I gezeichneten Beteiligungsbetrages. Die Treuhandkommanditistin II erhält für die Einrichtung der Treuhandverwal- tung für die Neugesellschafter eine ein- malige Vergütung in Höhe von 0,25 % der von den Neugesellschaftern über- nommenen Zeichnungsbeträge. Für rechtliche und steuerliche Beratung sowie für die Erstellung von Gutachten und der Vertriebsdokumentation erhal- ten die von der Investmentgesellschaft beauftragten Dritten Vergütungen in der jeweils vereinbarten Höhe, in Sum- me voraussichtlich bis zu 196.000 Euro. Die Initialkosten sind spätestensmit dem Ende der Platzierungsphase der Inves- tmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entspre- chend dem Platzierungsverlauf sind be- reits vordem Endeder Platzierungsphase möglich. Der Kapitalverwaltungsgesell- schaft fließen keine Rückvergütungen der von der Investmentgesellschaft an die Verwahrstelle oder an Dritte geleis- teten Vergütungen und Aufwendungser- stattungen zu. Die genannten Vergütun- gen stellen Aufwand der Investmentge- sellschaft dar und sind unabhängig vom Gewinn der Investmentgesellschaft auch in Verlustjahren zu zahlen.

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Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag wer- den Während der Gründungs- und Platzierungsphase der Investment- gesellschaft fallen die nachfolgend aufgeführten Initialkosten einmalig auf Ebene der Investmentgesellschaft in der Platzierungsphase einmalige Kos- ten in Höhe an, die zusam- men einen Betrag von bis zu 10 9,6 % der Kom- manditeinlage belastet des von dem Anleger über- nommenen Zeichnungsbetrages (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens mit dem Ende der Platzierungsphase der Investmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsver- lauf sind bereits vor dem Ende der Plat- zierungsphase möglich. Die Initialkos- ten werden jeweils mit der ersten (ggf. Teil-ohne Berücksichtigung des jeweiligen Ausgabeaufschlages) Einzahlung auf die gezeichnete Kapitaleinlage durch die jeweiligen Anleger fälligausmachen. Im Einzelnen fallen auf Ebene der Investmentgesellschaft die setzt sich dieser Gesamtposten aus den folgenden Initialkosten an: Einzelpositionen zusammen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft er- hält Wealthcap Investment Services GmbH erhält für die Konzeption Übernah- me der Platzierungs- und Strukturie- rung Einzahlungsgarantie von der Investmentgesellschaft sowie die Erstellung der Verkaufsunterlagen Invest- mentgesellschaft eine Vergütung i. H. v. 3,0 % des jeweils von dem Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages. Die von der Investmentgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe von 3 % der Summe der auf den Kapitalkonten I gezeichneten Pflichteinlagen. Dies entspricht plangemäß rund 4,2 an die UniCredit Bank AG und weitere Vertriebspartner zu zahlende Provision für die Eigenkapi- talvermittlung beträgt 4,0 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetragesjeweils von dem Anleger über- nommenen Zeichnungsbetrages (zzgl. Die Vergütung des auf das platzierte Kommanditkapital erhobenen Ausgabeaufschlages, der Kapitalverwaltungsgesellschaft entsteht mit Ende der Platzierungs- phase der Investmentgesellschaft und ist sofort zur Zahlung fällig. Die Kapital- verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Platzierungsverlauf zu stellen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält zudem für die Vermittlung von geeigneten Fremdkapitalgebern so- wie für die Konzeption, Prüfung und Verhandlung der entsprechenden Fremdkapitalverträge eine einmalige Vergütung in Höhe von 1 % des vermit- telten langfristigen Fremdkapitals der Investmentgesellschaft (entspricht plangemäß rund 0,6 % der Summe der auf den Kapitalkonten I gezeichne- ten Pflichteinlagen aller Gesellschaf- ter). Dies entspricht plangemäß rund 0,85 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Als langfristiges Fremdkapital werden neu aufgenommene Darlehen mit einer Fristigkeit von mehr als sechs Mona- ten angesehen. Die Paribus Invest GmbH erhält von der Investmentgesellschaft für die Plat- zierung des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungskapitals ei- ne Vergütung in Höhe von 2 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Be- teiligungsbetrages und den Ausgabe- aufschlag in Höhe von bis zu 5 % des vom Neugesellschafter I gezeichneten BeteiligungsbetragesZeichnungsbetrages beträgt). Die Treuhandkommanditistin II erhält für Es wird – über die Einrichtung vorste- hend geschilderte ggf. erfolgende Eigenkapitalvermittlungsprovi- sion hinaus – kein wesentlicher Teil der Treuhandverwal- tung für die Neugesellschafter eine ein- malige Vergütung in Höhe von 0,25 % der von den Neugesellschaftern über- nommenen Zeichnungsbeträge. Für rechtliche und steuerliche Beratung sowie für die Erstellung von Gutachten und der Vertriebsdokumentation erhal- ten Vergütungen, die von der Investmentgesellschaft beauftragten Dritten an die Verwaltungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen in an Vermittler von Anteilen an der jeweils vereinbarten Höhe, in Sum- me voraussichtlich Invest- mentgesellschaft auf den Bestand von vermittelten Anteilen ver- wendet. Die Verwaltungsgesellschaft erhält von der Investmentgesell- schaft im Rahmen des Bestellungsvertrages für die Konzeption der Investmentgesellschaft eine Vergütung i. H. v. bis zu 196.000 Euro. Die Initialkosten sind spätestensmit 2,5 % des von dem Ende der Platzierungsphase der Inves- tmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entspre- chend dem Platzierungsverlauf sind be- reits vordem Endeder Platzierungsphase möglichAnleger übernommenen Zeichnungsbetrages. Der Kapitalverwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Investmentgesellschaft an die Verwahrstelle oder an Dritte geleis- teten geleisteten Vergütungen und Aufwendungser- stattungen Aufwendungserstattungen zu. Die genannten Sämtliche der in diesem Unterabschnitt vorgenannten Vergütun- gen stellen Aufwand der Investmentge- sellschaft dar und sind unabhängig vom Gewinn der Investmentgesellschaft auch in Verlustjahren zu zahlenverstehen sich inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatz- steuer. Die Beträge berücksichtigen die aktuellen Steuersätze. Bei Änderung werden die Bruttobeträge bzw. Prozentsätze ent- sprechend angepasst.

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Initialkosten. Neben Während der Gründungs- und Platzierungsphase der Investment- gesellschaft fallen – neben dem Ausgabeaufschlag wer- den der Investmentgesellschaft in der Platzierungsphase einmalige Kos- ten in Höhe – einmalig Initialkosten an, die zusammen einen Betrag von bis zu 10 5,50 % der Kom- manditeinlage belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens mit dem Ende der Platzierungsphase der Investmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsver- lauf sind bereits vor dem Ende der Plat- zierungsphase möglich. Die Initialkos- ten werden jeweils mit der ersten (ggf. Teil-) Einzahlung auf die gezeichnete Kapitaleinlage durch die jeweiligen des vom Anleger fälligübernommenen Zeichnungsbetrages ausma- chen. Im Einzelnen fallen auf Ebene setzt sich dieser Gesamtposten aus den fol- genden Einzelpositionen zusammen. Die Wealthcap Investment Services GmbH erhält für die Über- nahme der Investmentgesellschaft die folgenden Initialkosten an: Platzierungsgarantie eine Vergütung i. H. v. einmalig 1.000.000 EUR („Platzierungsgarantievergütung“). Die Kapitalverwaltungsgesellschaft er- hält Verwaltungsgesellschaft erhält für die Konzeption der Invest- mentgesellschaft und Strukturie- rung mit ihr verbundenen Tätigkeiten eine Kon- zeptionsgebühr i. H. v. 2,5 % (einschließlich ggf. anfallender gesetz- licher Umsatzsteuer) des insgesamt zum Platzierungsschluss eingeworbenen Kommanditkapitals abzgl. der Investmentgesellschaft Platzierungsga- rantievergütung. Mit der Vergütung sind alle Auslagen und Kos- ten, die der Verwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit der Konzeption entstehen, abgegolten. Dies gilt jedoch nicht für Kos- ten der Rechts- und Steuerberatung im Zusammenhang mit der Prüfung des Erwerbs von bzw. mit dem Erwerb der Beteiligungen an Zielfonds und der Errichtung von Zweckgesellschaften (vgl. hierzu die Unterabschnitte „Transaktionsgebühr sowie die Erstellung der Verkaufsunterlagen Transak- tions- und Investitionskosten“ sowie „Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zielfonds oder Zweckgesellschaft(en)“). Die von der Investmentgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe von an die UniCredit Bank AG und weitere Vertriebspartner („Drittvermittler) zu zahlende Provision für die Eigenkapitalvermittlung beträgt jeweils 3 % der Summe der des durch die jeweilige Vermittlungstätigkeit platzierten Kommanditkapitals (zzgl. des auf den Kapitalkonten I gezeichneten Pflichteinlagen. Dies entspricht plangemäß rund 4,2 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Die Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft entsteht mit Ende der Platzierungs- phase der Investmentgesellschaft und ist sofort zur Zahlung fällig. Die Kapital- verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Platzierungsverlauf zu stellen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält zudem für die Vermittlung von geeigneten Fremdkapitalgebern so- wie für die Konzeption, Prüfung und Verhandlung der entsprechenden Fremdkapitalverträge eine einmalige Vergütung in Höhe von 1 % des vermit- telten langfristigen Fremdkapitals der Investmentgesellschaft (entspricht plangemäß rund 0,6 % der Summe der auf den Kapitalkonten I gezeichne- ten Pflichteinlagen aller Gesellschaf- ter). Dies entspricht plangemäß rund 0,85 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Als langfristiges Fremdkapital werden neu aufgenommene Darlehen mit einer Fristigkeit von mehr als sechs Mona- ten angesehen. Die Paribus Invest GmbH erhält von der Investmentgesellschaft für die Plat- zierung des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungskapitals ei- ne Vergütung in Höhe von 2 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Be- teiligungsbetrages und den Ausgabe- aufschlag in Höhe von das platzierte Kommanditkapital erhobenen Aus- gabeaufschlags i. H. v. bis zu 5 % des vom Neugesellschafter I gezeichneten Beteiligungsbetrages%). Die Treuhandkommanditistin II erhält Eigenkapitalvermittlungsprovision sowie die Gebühr für die Einrichtung Übernahme der Treuhandverwal- tung Platzierungsgarantie werden grundsätzlich durch die Investmentgesellschaft direkt an die Vertriebspartner (also an die UniCredit Bank AG und etwaige weitere Vertriebspartner) bzw. die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt. Sie kön- nen in Einzelfällen auch über die Verwaltungsgesellschaft an die Vertriebspartner bzw. die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt werden. Es wird – über die vorstehend geschilderte ggf. erfolgende Weiterleitung der Provision für die Neugesellschafter eine ein- malige Vergütung in Höhe von 0,25 % Eigenkapitalver- mittlung bzw. die Übernahme der von den Neugesellschaftern über- nommenen Zeichnungsbeträge. Für rechtliche und steuerliche Beratung sowie für die Erstellung von Gutachten und Platzierungsgarantie hinaus – kein wesentlicher Teil der Vertriebsdokumentation erhal- ten Vergütungen, die von der Investmentgesellschaft beauftragten Dritten Investment- gesellschaft an die Verwaltungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen in an Vermittler von Anteilen an der jeweils vereinbarten Höhe, in Sum- me voraussichtlich bis zu 196.000 Euro. Die Initialkosten sind spätestensmit dem Ende der Platzierungsphase der Inves- tmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entspre- chend dem Platzierungsverlauf sind be- reits vordem Endeder Platzierungsphase möglichInvestmentgesell- schaft auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet. Der Kapitalverwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Investmentgesellschaft an die Verwahrstelle oder und an Dritte geleis- teten geleisteten Vergütungen und Aufwendungser- stattungen Aufwendungserstattungen zu. Die genannten Vergütun- gen stellen Aufwand der Investmentge- sellschaft dar und sind unabhängig vom Gewinn vorstehenden Initialkosten der Investmentgesellschaft auch ver- stehen sich jeweils inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatz- steuer. Die Beträge berücksichtigen die zum Zeitpunkt der Ver- triebsanzeige geltenden Steuersätze. Bei Änderung der gesetz- lichen Steuersätze werden die genannten Bruttobeträge bzw. Prozentsätze entsprechend angepasst. Die Initialkosten werden spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlungen ent- sprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine antei- lige Erstattung von Initialkosten durch die Verwaltungsgesellschaft ist im Fall der Investition in Verlustjahren zu zahlenWealthcap Zielgesellschaften möglich (vgl. hierzu den Abschnitt „Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zielfonds und Zweckgesellschaft(en)“, Unterabschnitt „Gebüh- renerstattung und -anrechnung bei Investitionen in Wealthcap Zielgesellschaften“).

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Initialkosten. Neben Während der Gründungs­ und Platzierungsphase der Investment­ gesellschaft fallen – neben dem Ausgabeaufschlag wer- den der Investmentgesellschaft in der Platzierungsphase einmalige Kos- ten in Höhe – einmalig Initialkosten an, die zusammen einen Betrag von bis zu 10 1,5 % der Kom- manditeinlage belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens mit dem Ende der Platzierungsphase der Investmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsver- lauf sind bereits vor dem Ende der Plat- zierungsphase möglich. Die Initialkos- ten werden jeweils mit der ersten (ggf. Teil-) Einzahlung auf die gezeichnete Kapitaleinlage durch die jeweiligen des vom Anleger fälligübernommenen Zeichnungsbetrags ausmachen. Im Einzelnen fallen auf Ebene setzt sich dieser Gesamtposten aus den folgenden Ein­ zelpositionen zusammen. Die Wealthcap Investment Services GmbH erhält für die Über­ nahme der Investmentgesellschaft die folgenden Initialkosten an: Platzierungsgarantie eine Vergütung i. H. v. einmalig 525.000 EUR („Platzierungsgarantievergütung“). Die Kapitalverwaltungsgesellschaft er- hält Verwaltungsgesellschaft erhält für die Konzeption der Invest­ mentgesellschaft und Strukturie- rung die mit ihr verbundenen Tätigkeiten eine Konzeptionsgebühr i. H. v. 1,5 % des insgesamt zum Platzierungs­ schluss eingeworbenen Kommanditkapitals abzgl. der Investmentgesellschaft sowie Platzie­ rungsgarantievergütung. Mit der Vergütung sind alle Auslagen und Kosten abgegolten, die Erstellung der Verkaufsunterlagen von Verwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit der Investmentgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe von 3 % der Summe der auf den Kapitalkonten I gezeichneten PflichteinlagenKonzeption entstehen. Dies entspricht plangemäß rund 4,2 % gilt jedoch nicht für Kosten der Rechts­ und Steuerberatung im Zusammen­ hang mit der Prüfung des vom Neugesellschafter gezeichneten BeteiligungsbetragesErwerbs von bzw. mit dem Erwerb von Beteiligungen an Zielfonds und der Errichtung von Zweckgesell­ schaften (vgl. hierzu die Unterabschnitte „Transaktionsgebühr so­ wie Transaktions­ und Investitionskosten“ sowie „Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zielfonds und Zweckgesellschaften“). Die Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft entsteht mit Ende der Platzierungs- phase der Investmentgesellschaft und ist sofort zur Zahlung fällig. Die Kapital- verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Platzierungsverlauf zu stellen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält zudem Gebühr für die Vermittlung von geeigneten Fremdkapitalgebern so- wie für Übernahme der Platzierungsgarantie wird grundsätzlich durch die KonzeptionInvestmentgesellschaft direkt an die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt. Sie kann in Ein­ zelfällen jedoch auch über die Verwaltungsgesellschaft an die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt werden. Es wird kein wesentlicher Teil der Vergütungen, Prüfung und Verhandlung der entsprechenden Fremdkapitalverträge eine einmalige Vergütung in Höhe von 1 % des vermit- telten langfristigen Fremdkapitals der Investmentgesellschaft (entspricht plangemäß rund 0,6 % der Summe der auf den Kapitalkonten I gezeichne- ten Pflichteinlagen aller Gesellschaf- ter). Dies entspricht plangemäß rund 0,85 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Als langfristiges Fremdkapital werden neu aufgenommene Darlehen mit einer Fristigkeit von mehr als sechs Mona- ten angesehen. Die Paribus Invest GmbH erhält von der Investmentgesellschaft für die Plat- zierung des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungskapitals ei- ne Vergütung in Höhe von 2 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Be- teiligungsbetrages und den Ausgabe- aufschlag in Höhe von bis zu 5 % des vom Neugesellschafter I gezeichneten Beteiligungsbetrages. Die Treuhandkommanditistin II erhält für die Einrichtung der Treuhandverwal- tung für die Neugesellschafter eine ein- malige Vergütung in Höhe von 0,25 % der von den Neugesellschaftern über- nommenen Zeichnungsbeträge. Für rechtliche und steuerliche Beratung sowie für die Erstellung von Gutachten und der Vertriebsdokumentation erhal- ten die von der Investmentgesellschaft beauftragten Dritten an die Verwaltungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen in an Vermittler von Anteilen an der jeweils vereinbarten Höhe, in Sum- me voraussichtlich bis zu 196.000 Euro. Die Initialkosten sind spätestensmit dem Ende der Platzierungsphase der Inves- tmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entspre- chend dem Platzierungsverlauf sind be- reits vordem Endeder Platzierungsphase möglichInvestmentgesellschaft auf den Bestand von vermittelten Antei­ len verwendet. Der Kapitalverwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Investmentgesellschaft an die Verwahrstelle oder und an Dritte geleis- teten geleisteten Vergütungen und Aufwendungser- stattungen Aufwendungserstattungen zu. Die genannten Vergütun- gen stellen Aufwand der Investmentge- sellschaft dar und sind unabhängig vom Gewinn vorstehenden Initialkosten der Investmentgesellschaft auch ver­ stehen sich jeweils inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatz­ steuer. Die Beträge berücksichtigen die zum Zeitpunkt der Ver­ triebsanzeige bei der BaFin geltenden Steuersätze. Bei Änderung der gesetzlichen Steuersätze werden die genannten Bruttobeträge bzw. Prozentsätze entsprechend angepasst. Die Initialkosten werden spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlungen ent­ sprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwaltungsgesellschaft ist im Falle der Investition in Verlustjahren zu zahlenWealthcap Zielgesellschaften möglich (vgl. hierzu den Abschnitt „Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zielfonds und Zweckgesellschaften, Unterabschnitt „Gebüh­ renerstattung und ­anrechnung bei Investitionen in Wealthcap Zielgesellschaften“).

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Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag wer- den werden der Investmentgesellschaft in der Platzierungsphase Plat- zierungsphase einmalige Kos- ten Kosten in Höhe von bis zu 10 9,9 % der Kom- manditeinlage Kommanditeinlage belastet (Initialkosten). Die Initialkosten Initialkos- ten sind spätestens mit dem Ende der Platzierungsphase der Investmentgesellschaft Investmentge- sellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsver- lauf Platzierungsverlauf sind bereits vor dem Ende der Plat- zierungsphase Platzierungsphase möglich. Die Initialkos- ten Initialkosten werden jeweils mit der ersten (ggf. Teil-) Einzahlung Teil-)Einzahlung auf die gezeichnete Kapitaleinlage durch die jeweiligen Anleger fällig. Im Einzelnen fallen auf Ebene der Investmentgesellschaft Invest- mentgesellschaft die folgenden Initialkosten Initial- kosten an: Die Kapitalverwaltungsgesellschaft er- hält erhält für die Konzeption und Strukturie- rung Strukturierung der Investmentgesellschaft sowie die Erstellung der Verkaufsunterlagen von der Investmentgesellschaft eine einmalige ein- malige Vergütung in Höhe von 3 % der Summe der auf den Kapitalkonten I Ia) und Ib) gezeichneten Pflichteinlagen. Dies entspricht plangemäß rund 4,2 3,8 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Die Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft entsteht mit Ende der Platzierungs- phase der Investmentgesellschaft und ist sofort zur Zahlung fällig. Die Kapital- verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Platzierungsverlauf zu stellen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft Paribus Finanzierungsberatungs- gesellschaft mbH erhält zudem für die Vermittlung von geeigneten Fremdkapitalgebern so- wie für die KonzeptionKon- zeption, Prüfung und Verhandlung der entsprechenden Fremdkapitalverträge eine einmalige Vergütung in Höhe von 1 1,19 % des vermit- telten langfristigen aufgenommenen langfristi- gen Fremdkapitals der Investmentgesellschaft Investmentge- sellschaft (entspricht plangemäß rund 0,6 0,8 % der Summe der auf den Kapitalkonten Kapital- konten I gezeichne- ten gezeichneten Pflichteinlagen aller Gesellschaf- terGesellschafter). Dies entspricht plangemäß rund 0,85 1,0 % des vom Neugesellschafter Neuge- sellschafter gezeichneten BeteiligungsbetragesBeteiligungs- betrages. Als langfristiges Fremdkapital werden neu aufgenommene Darlehen mit einer Fristigkeit von mehr als sechs Mona- ten Monaten angesehen. Die Paribus Invest GmbH erhält von der Investmentgesellschaft für die Plat- zierung Platzierung des vom Neugesellschafter Neugesellschaf- ter gezeichneten Beteiligungskapitals ei- ne eine Vergütung in Höhe von 2 3 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Be- teiligungsbetrages Beteiligungsbetrages und den Ausgabe- aufschlag Ausga- beaufschlag in Höhe von bis zu 5 % des vom Neugesellschafter I gezeichneten Beteiligungsbetrages. Die Treuhandkommanditistin II erhält für die Einrichtung der Treuhandverwal- tung Treuhandverwaltung für die Neugesellschafter eine ein- malige einmalige Vergütung in Höhe von 0,25 0,3 % der von den Neugesellschaftern über- nommenen übernomme- nen Zeichnungsbeträge. Für rechtliche und steuerliche Beratung sowie für die Erstellung von Gutachten und der Vertriebsdokumentation erhal- ten die von der Investmentgesellschaft beauftragten Dritten Vergütungen in der jeweils vereinbarten Höhe, in Sum- me Summe voraussichtlich bis zu 196.000 179.000 Euro. Die Initialkosten sind spätestensmit spätestens mit dem Ende der Platzierungsphase der Inves- tmentgesellschaft Investmentgesellschaft zur Zahlung fälligfäl- lig. Anteilige Abschlagszahlungen entspre- chend ent- sprechend dem Platzierungsverlauf sind be- reits vordem Endeder Platzierungsphase bereits vor dem Ende der Platzierungs- phase möglich. Der Kapitalverwaltungsgesell- schaft fließen keine Rückvergütungen der von der Investmentgesellschaft an die Verwahrstelle oder an Dritte geleis- teten Vergütungen und Aufwendungser- stattungen zu. Die genannten Vergütun- gen Vergü- tungen stellen Aufwand der Investmentge- sellschaft Investment- gesellschaft dar und sind unabhängig vom Gewinn der Investmentgesellschaft auch in Verlustjahren zu zahlen.

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Initialkosten. Neben Während der Gründungs­ und Platzierungsphase der Investment­ gesellschaft fallen – neben dem Ausgabeaufschlag wer- den der Investmentgesellschaft in der Platzierungsphase einmalige Kos- ten in Höhe – einmalig Initialkosten an, die zusammen einen Betrag von bis zu 10 1,5 % der Kom- manditeinlage belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens mit dem Ende der Platzierungsphase der Investmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsver- lauf sind bereits vor dem Ende der Plat- zierungsphase möglich. Die Initialkos- ten werden jeweils mit der ersten (ggf. Teil-) Einzahlung auf die gezeichnete Kapitaleinlage durch die jeweiligen des vom Anleger fälligübernommenen Zeichnungsbetrages ausmachen. Im Einzelnen fallen auf Ebene der Investmentgesellschaft die setzt sich dieser Gesamtposten aus den folgenden Initialkosten anEinzelpositionen zusammen: Die Kapitalverwaltungsgesellschaft er- hält Wealthcap Investment Services GmbH erhält für die Über­ nahme der Platzierungsgarantie eine Vergütung i. H. v. einmalig 337.500 EUR („Platzierungsgarantievergütung“). Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Konzeption der Invest­ mentgesellschaft und Strukturie- rung mit ihr verbundenen Tätigkeiten eine Kon­ zeptionsgebühr i. H. v. 1,5 % des insgesamt zum Platzierungs­ schluss eingeworbenen Kommanditkapitals abzgl. der Investmentgesellschaft sowie Platzie­ rungsgarantievergütung. Mit der Vergütung sind alle Auslagen und Kosten abgegolten, die Erstellung der Verkaufsunterlagen von Verwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit der Investmentgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe von 3 % der Summe der auf den Kapitalkonten I gezeichneten PflichteinlagenKonzeption entstehen. Dies entspricht plangemäß rund 4,2 % gilt jedoch nicht für Kosten der Rechts­ und Steuerberatung im Zusammen­ hang mit der Prüfung des vom Neugesellschafter gezeichneten BeteiligungsbetragesErwerbs von bzw. mit dem Erwerb der Beteiligungen an Zielfonds und der Errichtung von Zweckgesell­ schaften (vgl. hierzu die Unterabschnitte „Transaktionsgebühr sowie Transaktions­ und Investitionskosten“ sowie den Abschnitt „Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zielfonds und Zweckge­ sellschaften“). Die Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft entsteht mit Ende der Platzierungs- phase der Investmentgesellschaft und ist sofort zur Zahlung fällig. Die Kapital- verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Platzierungsverlauf zu stellen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält zudem Gebühr für die Vermittlung von geeigneten Fremdkapitalgebern so- wie für Übernahme der Platzierungsgarantie wird grundsätzlich durch die KonzeptionInvestmentgesellschaft direkt an die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt. Sie kann in Ein­ zelfällen jedoch auch über die Verwaltungsgesellschaft an die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt werden. Es wird kein wesentlicher Teil der Vergütungen, Prüfung und Verhandlung der entsprechenden Fremdkapitalverträge eine einmalige Vergütung in Höhe von 1 % des vermit- telten langfristigen Fremdkapitals der Investmentgesellschaft (entspricht plangemäß rund 0,6 % der Summe der auf den Kapitalkonten I gezeichne- ten Pflichteinlagen aller Gesellschaf- ter). Dies entspricht plangemäß rund 0,85 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Als langfristiges Fremdkapital werden neu aufgenommene Darlehen mit einer Fristigkeit von mehr als sechs Mona- ten angesehen. Die Paribus Invest GmbH erhält von der Investmentgesellschaft für die Plat- zierung des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungskapitals ei- ne Vergütung in Höhe von 2 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Be- teiligungsbetrages und den Ausgabe- aufschlag in Höhe von bis zu 5 % des vom Neugesellschafter I gezeichneten Beteiligungsbetrages. Die Treuhandkommanditistin II erhält für die Einrichtung der Treuhandverwal- tung für die Neugesellschafter eine ein- malige Vergütung in Höhe von 0,25 % der von den Neugesellschaftern über- nommenen Zeichnungsbeträge. Für rechtliche und steuerliche Beratung sowie für die Erstellung von Gutachten und der Vertriebsdokumentation erhal- ten die von der Investmentgesellschaft beauftragten Dritten an die Verwaltungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen in an Vermittler von Anteilen an der jeweils vereinbarten Höhe, in Sum- me voraussichtlich bis zu 196.000 Euro. Die Initialkosten sind spätestensmit dem Ende der Platzierungsphase der Inves- tmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entspre- chend dem Platzierungsverlauf sind be- reits vordem Endeder Platzierungsphase möglichInvest­ mentgesellschaft auf den Bestand von vermittelten Anteilen ver­ wendet. Der Kapitalverwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Investmentgesellschaft an die Verwahrstelle oder und an Dritte geleis- teten geleisteten Vergütungen und Aufwendungser- stattungen Aufwendungserstattungen zu. Die genannten Vergütun- gen stellen Aufwand der Investmentge- sellschaft dar und sind unabhängig vom Gewinn vorstehenden Initialkosten der Investmentgesellschaft auch ver­ stehen sich jeweils inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatz­ steuer. Die Beträge berücksichtigen einen Umsatzsteuersatz i. H. v. 19 %. Soweit ein anderer gesetzlicher Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt, werden die genannten Bruttobeträge bzw. Prozentsätze entsprechend angepasst. Die Initialkosten werden spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlungen ent­ sprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwaltungsgesellschaft ist im Fall der Investition in Verlustjahren zu zahlenWealthcap­Zielgesellschaften möglich (vgl. hierzu den Abschnitt „Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zielfonds und Zweckgesellschaften”, Unterabschnitt „Gebüh­ renerstattung und ­anrechnung bei Investitionen in Wealthcap Zielgesellschaften”).

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Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag wer- den Während der Gründungs- und Platzierungsphase der Investment- gesellschaft fallen die nachfolgend aufgeführten Initialkosten einmalig auf Ebene der Investmentgesellschaft in der Platzierungsphase einmalige Kos- ten in Höhe an, die zusam- men einen Betrag von bis zu 10 8,1 % der Kom- manditeinlage belastet des von dem Anleger über- nommenen Zeichnungsbetrages (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens mit dem Ende der Platzierungsphase der Investmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsver- lauf sind bereits vor dem Ende der Plat- zierungsphase möglich. Die Initialkos- ten werden jeweils mit der ersten (ggf. Teil-ohne Berücksichtigung des jeweiligen Ausgabeaufschlages) Einzahlung auf die gezeichnete Kapitaleinlage durch die jeweiligen Anleger fälligausmachen. Im Einzelnen fallen auf Ebene der Investmentgesellschaft die setzt sich dieser Gesamtposten aus den folgenden Initialkosten an: Einzelpositionen zusammen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft er- hält Wealthcap Investment Services GmbH erhält für die Konzeption Übernah- me der Platzierungs- und Strukturie- rung Einzahlungsgarantie von der Investmentgesellschaft sowie die Erstellung der Verkaufsunterlagen Invest- mentgesellschaft eine Vergütung i. H. v. 2,5 % des jeweils von dem Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages. Die von der Investmentgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe von 3 % der Summe der auf den Kapitalkonten I gezeichneten Pflichteinlagen. Dies entspricht plangemäß rund 4,2 an die UniCredit Bank AG und weitere Vertriebspartner zu zahlende Provision für die Eigenkapi- talvermittlung beträgt 3,0 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetragesjeweils von dem Anleger über- nommenen Zeichnungsbetrages (zzgl. Die Vergütung des auf das platzierte Kommanditkapital erhobenen Ausgabeaufschlages, der Kapitalverwaltungsgesellschaft entsteht mit Ende der Platzierungs- phase der Investmentgesellschaft und ist sofort zur Zahlung fällig. Die Kapital- verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Platzierungsverlauf zu stellen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält zudem für die Vermittlung von geeigneten Fremdkapitalgebern so- wie für die Konzeption, Prüfung und Verhandlung der entsprechenden Fremdkapitalverträge eine einmalige Vergütung in Höhe von 1 % des vermit- telten langfristigen Fremdkapitals der Investmentgesellschaft (entspricht plangemäß rund 0,6 % der Summe der auf den Kapitalkonten I gezeichne- ten Pflichteinlagen aller Gesellschaf- ter). Dies entspricht plangemäß rund 0,85 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Als langfristiges Fremdkapital werden neu aufgenommene Darlehen mit einer Fristigkeit von mehr als sechs Mona- ten angesehen. Die Paribus Invest GmbH erhält von der Investmentgesellschaft für die Plat- zierung des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungskapitals ei- ne Vergütung in Höhe von 2 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Be- teiligungsbetrages und den Ausgabe- aufschlag in Höhe von bis zu 5 % des vom Neugesellschafter I gezeichneten BeteiligungsbetragesZeichnungsbetrages beträgt). Die Treuhandkommanditistin II erhält für Es wird – über die Einrichtung vorste- hend geschilderte ggf. erfolgende Eigenkapitalvermittlungsprovi- sion hinaus – kein wesentlicher Teil der Treuhandverwal- tung für die Neugesellschafter eine ein- malige Vergütung in Höhe von 0,25 % der von den Neugesellschaftern über- nommenen Zeichnungsbeträge. Für rechtliche und steuerliche Beratung sowie für die Erstellung von Gutachten und der Vertriebsdokumentation erhal- ten Vergütungen, die von der Investmentgesellschaft beauftragten Dritten an die Verwaltungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen in an Vermittler von Anteilen an der jeweils vereinbarten Höhe, in Sum- me voraussichtlich Invest- mentgesellschaft auf den Bestand von vermittelten Anteilen ver- wendet. Die Verwaltungsgesellschaft erhält von der Investmentgesell- schaft im Rahmen des Bestellungsvertrages für die Konzeption der Investmentgesellschaft eine Vergütung i. H. v. bis zu 196.000 Euro. Die Initialkosten sind spätestensmit 2,5 % des von dem Ende der Platzierungsphase der Inves- tmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entspre- chend dem Platzierungsverlauf sind be- reits vordem Endeder Platzierungsphase möglichAnleger übernommenen Zeichnungsbetrages. Der Kapitalverwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Investmentgesellschaft an die Verwahrstelle oder an Dritte geleis- teten geleisteten Vergütungen und Aufwendungser- stattungen Aufwendungserstattungen zu. Die genannten Sämtliche der in diesem Unterabschnitt vorgenannten Vergütun- gen stellen Aufwand der Investmentge- sellschaft dar und sind unabhängig vom Gewinn der Investmentgesellschaft auch in Verlustjahren zu zahlenverstehen sich inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatz- steuer. Die Beträge berücksichtigen die aktuellen Steuersätze. Bei Änderung werden die Bruttobeträge bzw. Prozentsätze ent- sprechend angepasst.

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Initialkosten. Neben Während der Gründungs- und Platzierungsphase der Investment- gesellschaft fallen – neben dem Ausgabeaufschlag wer- den der Investmentgesellschaft in der Platzierungsphase einmalige Kos- ten in Höhe – einmalig Initialkosten an, die zusammen einen Betrag von bis zu 10 4,358 % der Kom- manditeinlage belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens mit dem Ende der Platzierungsphase der Investmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsver- lauf sind bereits vor dem Ende der Plat- zierungsphase möglich. Die Initialkos- ten werden jeweils mit der ersten (ggf. Teil-) Einzahlung auf die gezeichnete Kapitaleinlage durch die jeweiligen des vom Anleger fälligübernommenen Zeichnungsbetrages aus- machen. Im Einzelnen fallen auf Ebene der Investmentgesellschaft die setzt sich dieser Gesamtposten aus den folgenden Initialkosten anEinzelpositionen zusammen: Die Kapitalverwaltungsgesellschaft er- hält Wealthcap Investment Services GmbH erhält für die Über- nahme der Platzierungsarantie eine Vergütung i. H. v. einmalig 112.500 EUR („Platzierungsgarantievergütung“). Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Konzeption und Strukturie- rung Struk- turierung eine Konzeptionsgebühr i. H. v. 1,5 % des insgesamt zum Platzierungsschluss eingeworbenen Kommanditkapitals abzgl. der Investmentgesellschaft Platzierungsgarantievergütung. Mit der Vergütung sind alle Auslagen und Kosten, die der Verwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit der Konzeption und Strukturierung entste- hen, abgegolten. Dies gilt jedoch nicht für Kosten der Rechts- und Steuerberatung im Zusammenhang mit der Prüfung des Erwerbs von bzw. mit dem Erwerb der Beteiligungen an Zielfonds und der Errichtung von Zweckgesellschaften (vgl. hierzu die Unter- abschnitte „Transaktionsgebühr sowie die Erstellung Transaktions- und Investiti- onskosten“ sowie „Kosten auf Ebene der Verkaufsunterlagen Zielfonds oder Zweckgesellschaft(en)“). Die von der Investmentgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe von an die UniCredit Bank AG und weitere Vertriebspartner („Drittvermittler“) zu zahlende Provision für die Eigenkapitalvermittlung beträgt jeweils 3 % der Summe der des durch die jeweilige Vermittlungstätigkeit platzierten Kommanditkapitals (zzgl. des auf den Kapitalkonten I gezeichneten Pflichteinlagen. Dies entspricht plangemäß rund 4,2 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetragesdas platzierte Kommanditkapital erhobenen Aus- gabeaufschlages i. H. v. bis zu 2 %). Die Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft entsteht mit Ende der Platzierungs- phase der Investmentgesellschaft und ist sofort zur Zahlung fällig. Die Kapital- verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Platzierungsverlauf zu stellen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält zudem Eigenkapitalvermittlungsprovision sowie die Gebühr für die Vermittlung von geeigneten Fremdkapitalgebern so- wie Übernahme der Platzierungsgarantie werden grundsätzlich durch die Investmentgesellschaft direkt an die Vertriebspartner (also an die UniCredit Bank AG und etwaige weitere Vertriebspartner) bzw. die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt. Sie kön- nen in Einzelfällen auch über die Verwaltungsgesellschaft an die Vertriebspartner bzw. die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt werden. Es wird – über die vorstehend geschilderte ggf. erfolgende Weiterleitung der Provision für die KonzeptionEigenkapitalver- mittlung bzw. der Übernahme der Platzierungsgarantie hinaus – kein wesentlicher Teil der Vergütungen, Prüfung und Verhandlung der entsprechenden Fremdkapitalverträge eine einmalige Vergütung in Höhe von 1 % des vermit- telten langfristigen Fremdkapitals der Investmentgesellschaft (entspricht plangemäß rund 0,6 % der Summe der auf den Kapitalkonten I gezeichne- ten Pflichteinlagen aller Gesellschaf- ter). Dies entspricht plangemäß rund 0,85 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Als langfristiges Fremdkapital werden neu aufgenommene Darlehen mit einer Fristigkeit von mehr als sechs Mona- ten angesehen. Die Paribus Invest GmbH erhält von der Investmentgesellschaft für die Plat- zierung des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungskapitals ei- ne Vergütung in Höhe von 2 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Be- teiligungsbetrages und den Ausgabe- aufschlag in Höhe von bis zu 5 % des vom Neugesellschafter I gezeichneten Beteiligungsbetrages. Die Treuhandkommanditistin II erhält für die Einrichtung der Treuhandverwal- tung für die Neugesellschafter eine ein- malige Vergütung in Höhe von 0,25 % der von den Neugesellschaftern über- nommenen Zeichnungsbeträge. Für rechtliche und steuerliche Beratung sowie für die Erstellung von Gutachten und der Vertriebsdokumentation erhal- ten die von der Investmentgesellschaft beauftragten Dritten Investment- gesellschaft an die Verwaltungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen in an Vermittler von Anteilen an der jeweils vereinbarten Höhe, in Sum- me voraussichtlich bis zu 196.000 Euro. Die Initialkosten sind spätestensmit dem Ende der Platzierungsphase der Inves- tmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entspre- chend dem Platzierungsverlauf sind be- reits vordem Endeder Platzierungsphase möglichInvestmentgesell- schaft auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet. Der Kapitalverwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Investmentgesellschaft an die Verwahrstelle oder und an Dritte geleis- teten Drit- te geleisteten Vergütungen und Aufwendungser- stattungen Aufwendungserstattungen zu. Die genannten Vergütun- gen stellen Aufwand der Investmentge- sellschaft dar und sind unabhängig vom Gewinn vorstehenden Initialkosten der Investmentgesellschaft auch ver- stehen sich jeweils inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatz- steuer. Die Beträge berücksichtigen die zum Zeitpunkt der Ver- triebsanzeige geltenden Steuersätze. Bei Änderung der gesetz- lichen Steuersätze werden die genannten Bruttobeträge bzw. Prozentsätze entsprechend angepasst. Die Initialkosten werden spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlungen ent- sprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteili- ge Erstattung von Initialkosten durch die Verwaltungsgesellschaft ist im Falle der Investition in Verlustjahren zu zahlenWealthcap-Zielgesellschaften mög- lich (vgl. hierzu den Abschnitt „Kosten auf Ebene von Zielfonds und Zweckgesellschaft(en), Unterabschnitt „Gebührenerstattung und -anrechnung bei Investitionen in Wealthcap Zielgesellschaf- ten).

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Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag wer- den Während der Gründungs- und Platzierungsphase der Investmentgesellschaft in der Platzierungsphase einmalige Kos- ten in Höhe fallen – neben dem Ausgabeauf- schlag – einmalig Initialkosten an, die zusammen einen Betrag von bis zu 10 5,5 % der Kom- manditeinlage belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens mit dem Ende der Platzierungsphase der Investmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsver- lauf sind bereits vor dem Ende der Plat- zierungsphase möglich. Die Initialkos- ten werden jeweils mit der ersten (ggf. Teil-) Einzahlung auf die gezeichnete Kapitaleinlage durch die jeweiligen des vom Anleger fälligübernommenen Zeichnungsbetrages ausmachen. Im Einzelnen fallen auf Ebene setzt sich dieser Gesamtposten aus den folgenden Einzelpositionen zusammen. Die WealthCap Investment Services GmbH erhält für die Übernahme der Investmentgesellschaft die folgenden Initialkosten an: Platzierungs- und Einzahlungsgarantie eine Vergütung i. H. v. einmalig 1.250.000 EUR. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft er- hält Verwaltungsgesellschaft erhält für die Konzeption und Strukturie- rung Strukturierung eine Konzeptionsgebühr i. H. v. 2,5 % des ins- gesamt zum Platzierungsschluss eingeworbenen Komman- ditkapitals abzgl. der Investmentgesellschaft Platzierungsgarantiegebühr. Mit der Vergütung sind alle Auslagen und Kosten, die der Verwal- tungsgesellschaft im Zusammenhang mit der Konzeption und Strukturierung entstehen, abgegolten. Dies gilt jedoch nicht für Kosten der Rechts- und Steuerberatung im Zusam- menhang mit der Prüfung des Erwerbs von bzw. mit dem Erwerb der Beteiligungen an Zielfonds und der Errichtung von Zweckgesellschaften (vgl. hierzu die Unterabschnitte „Transaktionsgebühr sowie die Erstellung Transaktions- und Investitions- kosten“ sowie „Kosten auf Ebene der Verkaufsunterlagen Zielfonds oder Zweckgesellschaft(en)“). Die von der Investmentgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe von an die UniCredit Bank AG und weitere Vertriebspartner („Drittvermittler) zu zahlen- de Provision für die Eigenkapitalvermittlung beträgt jeweils 3 % der Summe der des durch die jeweilige Vermittlungstätigkeit platzierten Kommanditkapitals (zzgl. des auf den Kapitalkonten I gezeichneten Pflichteinlagen. Dies entspricht plangemäß rund 4,2 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Die Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft entsteht mit Ende der Platzierungs- phase der Investmentgesellschaft und ist sofort zur Zahlung fällig. Die Kapital- verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Platzierungsverlauf zu stellen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält zudem für die Vermittlung von geeigneten Fremdkapitalgebern so- wie für die Konzeption, Prüfung und Verhandlung der entsprechenden Fremdkapitalverträge eine einmalige Vergütung in Höhe von 1 % des vermit- telten langfristigen Fremdkapitals der Investmentgesellschaft (entspricht plangemäß rund 0,6 % der Summe der auf den Kapitalkonten I gezeichne- ten Pflichteinlagen aller Gesellschaf- ter). Dies entspricht plangemäß rund 0,85 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Als langfristiges Fremdkapital werden neu aufgenommene Darlehen mit einer Fristigkeit von mehr als sechs Mona- ten angesehen. Die Paribus Invest GmbH erhält von der Investmentgesellschaft für die Plat- zierung des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungskapitals ei- ne Vergütung in Höhe von 2 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Be- teiligungsbetrages und den Ausgabe- aufschlag in Höhe von das platzierte Kommandit- kapital erhobenen Ausgabeaufschlages i. H. v. bis zu 5 % des vom Neugesellschafter I gezeichneten Beteiligungsbetrages%). Die Treuhandkommanditistin II erhält Eigenkapitalvermittlungsprovision sowie die Gebühr für die Einrichtung Übernahme der Treuhandverwal- tung Platzierungs- und Einzahlungsgarantie werden grundsätzlich durch die Investmentgesellschaft direkt an die Vertriebspartner (also an die UniCredit Bank AG und etwaige weitere Vertriebspartner) bzw. die WealthCap Investment Services GmbH gezahlt. Sie können in Einzel- fällen auch über die Verwaltungsgesellschaft an die Ver- triebspartner bzw. die WealthCap Investment Services GmbH gezahlt werden. Es wird – über die vorstehend geschilderte ggf. erfolgende Weiterleitung der Provision für die Neugesellschafter eine ein- malige Vergütung in Höhe von 0,25 % Eigenka- pitalvermittlung bzw. der von den Neugesellschaftern über- nommenen Zeichnungsbeträge. Für rechtliche Übernahme der Platzierungs- und steuerliche Beratung sowie für die Erstellung von Gutachten und Einzahlungsgarantie hinaus – kein wesentlicher Teil der Vertriebsdokumentation erhal- ten Ver- gütungen, die von der Investmentgesellschaft beauftragten Dritten an die Verwal- tungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen in an Ver- mittler von Anteilen an der jeweils vereinbarten Höhe, in Sum- me voraussichtlich bis zu 196.000 Euro. Die Initialkosten sind spätestensmit dem Ende der Platzierungsphase der Inves- tmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entspre- chend dem Platzierungsverlauf sind be- reits vordem Endeder Platzierungsphase möglichInvestmentgesellschaft auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet. Der Kapitalverwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Investmentgesellschaft an die Verwahrstelle oder und an Dritte geleis- teten geleisteten Vergütungen und Aufwendungser- stattungen Aufwendungserstat- tungen zu. Die genannten Vergütun- gen stellen Aufwand der Investmentge- sellschaft dar und sind unabhängig vom Gewinn vorstehenden Initialkosten der Investmentgesellschaft auch verstehen sich jeweils inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Beträge berücksichtigen die zum Zeit- punkt des Vertriebsbeginns geltenden Steuersätze. Bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes werden die genannten Bruttobeträge entsprechend angepasst. Die Initialkosten werden spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlun- gen entsprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwal- tungsgesellschaft ist im Falle der Investition in Verlustjahren WealthCap Zielgesellschaften möglich (vgl. hierzu den Abschnitt „Kos- ten auf Ebene von Zielfonds und Zweckgesellschaft(en)“, Unterabschnitt „Gebührenerstattung und -anrechnung bei Investitionen in WealthCap Zielgesellschaften“). Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Verwaltung der Investmentgesellschaft eine jährliche Vergütung i. H. v. bis zu 1,115 % der Bemessungsgrundlage, für den Zeitraum ab der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2017 jedoch mindestens 385.000 EUR, für das Geschäftsjahr 2018 mindestens 540.000 EUR und für das Geschäftsjahr 2019 mindestens 770.000 EUR. Für den Zeitraum, um den sich die Laufzeit der Investmentgesellschaft entsprechend § 9 Ziffer 2 der Anlagebedingungen verlängert, beträgt die jährliche Ver- waltungsgebühr bis zu 0,5575 % der Bemessungsgrundlage. Die Tätigkeit als geschäftsführende Kommanditistin ist durch die Verwaltungsvergütung mit abgegolten und erfolgt im Falle eines Ausscheidens der Verwaltungsgesellschaft aus der Stellung als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft unentgeltlich. Geldwerte Vorteile, die die Verwaltungsge- sellschaft oder ihre Gesellschafter oder Gesellschafter der Investmentgesellschaft im Zusammenhang mit der Verwal- tung der Investmentgesellschaft oder der Bewirtschaftung der dazugehörigen Vermögensgegenstände erhalten, wer- den auf die Verwaltungsvergütung angerechnet. Des Weite- ren ist ggf. eine anteilige Anrechnung von laufenden Vergü- tungen, die auf Ebene eines WealthCap Zielfonds gezahlt werden, auf die Verwaltungsvergütung der Verwaltungsge- sellschaft möglich (vgl. hierzu den Abschnitt „Kosten auf Ebene von Zielfonds und Zweckgesellschaft(en)“, Unter- abschnitt „Gebührenerstattung und -anrechnung bei Inves- titionen in WealthCap Zielgesellschaften“). Die Verwaltungsgesellschaft erhält zudem für die Verwaltung der Beteiligungen an der Investmentgesellschaft, die sie allen Anlegern einschließlich den Direktkommanditisten gegen- über erbringt, eine jährliche Vergütung i. H. v. bis zu 0,33 % der Bemessungsgrundlage, für den Zeitraum ab der Fonds- auflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2017 jedoch mindestens 113.000 EUR, für das Geschäftsjahr 2018 min- destens 157.000 EUR und für das Geschäftsjahr 2019 min- destens 226.000 EUR. Für den Zeitraum, um den sich die Laufzeit der Investmentgesellschaft entsprechend § 9 Ziffer 2 der Anlagebedingungen verlängert, beträgt die jährliche Ver- gütung der Verwaltungsgesellschaft für die Verwaltung der Beteiligungen bis zu 0,165 % der Bemessungsgrundlage. Sollte die Verwaltungsgesellschaft von ihrem Recht, Aufga- ben aus dem Bestellungsvertrag auf Dritte auszulagern bzw. diese Aufgaben auf Dritte zu übertragen, Gebrauch machen, wird sie hierfür den Dritten ein anteiliges Entgelt zahlen. Die- ses Entgelt wird durch die laufenden Vergütungen der Ver- waltungsgesellschaft abgedeckt. Die Komplementärin der Investmentgesellschaft erhält für die Übernahme der persönlichen Haftung eine jährliche Vergütung i. H. v. bis zu 0,005 % der Bemessungsgrundlage, für den Zeitraum ab der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2017 jedoch mindestens 2.000 EUR, für das Geschäftsjahr 2018 mindestens 3.000 EUR und für das Geschäftsjahr 2019 mindestens 4.000 EUR. Für den Zeit- raum, um den sich die Laufzeit der Investmentgesellschaft entsprechend § 9 Ziffer 2 der Anlagebedingungen verlän- gert, beträgt die jährliche Vergütung der Komplementärin für die Haftungsübernahme bis zu 0,0025 % der Bemes- sungsgrundlage. Die jährlichen Vergütungen sind für das jeweilige Geschäfts- jahr erst zum 30.06. des Folgejahres zur Zahlung fällig. Es können quartalsweise anteilige Vorschüsse auf Basis der jeweils aktuellen Planzahlen erhoben werden. Mögliche Überzahlungen sind nach Feststellung der tatsächlichen Bemessungsgrundlage jeweils auszugleichen. Die Vergütungen verstehen sich inkl. ggf. anfallender gesetz- licher Umsatzsteuer. Die Beträge berücksichtigen die aktuel- len Steuersätze. Bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteu- ersatzes werden die genannten Bruttobeträge entsprechend angepasst.

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Initialkosten. Neben Während der Gründungs- und Platzierungsphase der Investment- gesellschaft fallen – neben dem Ausgabeaufschlag wer- den der Investmentgesellschaft in der Platzierungsphase einmalige Kos- ten in Höhe – einmalig Initialkosten an, die zusammen einen Betrag von bis zu 10 5,263 % der Kom- manditeinlage belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens mit dem Ende der Platzierungsphase der Investmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsver- lauf sind bereits vor dem Ende der Plat- zierungsphase möglich. Die Initialkos- ten werden jeweils mit der ersten (ggf. Teil-) Einzahlung auf die gezeichnete Kapitaleinlage durch die jeweiligen des vom Anleger fälligübernommenen Zeichnungsbetrages aus- machen. Im Einzelnen fallen auf Ebene der Investmentgesellschaft die setzt sich dieser Gesamtposten aus den folgenden Initialkosten anEinzelpositionen zusammen: Die Kapitalverwaltungsgesellschaft er- hält Wealthcap Investment Services GmbH erhält für die Über- nahme der Platzierungsarantie eine Vergütung i. H. v. einmalig 562.500 EUR („Platzierungsgarantievergütung“). Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Konzeption und Strukturie- rung Struk- turierung eine Konzeptionsgebühr i. H. v. 2,5 % des insgesamt zum Platzierungsschluss eingeworbenen Kommanditkapitals abzgl. der Investmentgesellschaft Platzierungsgarantievergütung. Mit der Vergütung sind alle Auslagen und Kosten, die der Verwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit der Konzeption und Strukturierung entste- hen, abgegolten. Dies gilt jedoch nicht für Kosten der Rechts- und Steuerberatung im Zusammenhang mit der Prüfung des Erwerbs von bzw. mit dem Erwerb der Beteiligungen an Zielfonds und der Errichtung von Zweckgesellschaften (vgl. hierzu die Unter- abschnitte „Transaktionsgebühr sowie die Erstellung Transaktions- und Investiti- onskosten“ sowie „Kosten auf Ebene der Verkaufsunterlagen Zielfonds oder Zweckgesellschaft(en)“). Die von der Investmentgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe von an die UniCredit Bank AG und weitere Vertriebspartner („Drittvermittler“) zu zahlende Provision für die Eigenkapitalvermittlung beträgt jeweils 3 % der Summe der des durch die jeweilige Vermittlungstätigkeit platzierten Kommanditkapitals (zzgl. des auf den Kapitalkonten I gezeichneten Pflichteinlagen. Dies entspricht plangemäß rund 4,2 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Die Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft entsteht mit Ende der Platzierungs- phase der Investmentgesellschaft und ist sofort zur Zahlung fällig. Die Kapital- verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Platzierungsverlauf zu stellen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält zudem für die Vermittlung von geeigneten Fremdkapitalgebern so- wie für die Konzeption, Prüfung und Verhandlung der entsprechenden Fremdkapitalverträge eine einmalige Vergütung in Höhe von 1 % des vermit- telten langfristigen Fremdkapitals der Investmentgesellschaft (entspricht plangemäß rund 0,6 % der Summe der auf den Kapitalkonten I gezeichne- ten Pflichteinlagen aller Gesellschaf- ter). Dies entspricht plangemäß rund 0,85 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Als langfristiges Fremdkapital werden neu aufgenommene Darlehen mit einer Fristigkeit von mehr als sechs Mona- ten angesehen. Die Paribus Invest GmbH erhält von der Investmentgesellschaft für die Plat- zierung des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungskapitals ei- ne Vergütung in Höhe von 2 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Be- teiligungsbetrages und den Ausgabe- aufschlag in Höhe von das platzierte Kommanditkapital erhobenen Aus- gabeaufschlages i. H. v. bis zu 5 % des vom Neugesellschafter I gezeichneten Beteiligungsbetrages%). Die Treuhandkommanditistin II erhält Eigenkapitalvermittlungsprovision sowie die Gebühr für die Einrichtung Übernahme der Treuhandverwal- tung Platzierungsgarantie werden grundsätzlich durch die Investmentgesellschaft direkt an die Vertriebspartner (also an die UniCredit Bank AG und etwaige weitere Vertriebspartner) bzw. die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt. Sie kön- nen in Einzelfällen auch über die Verwaltungsgesellschaft an die Vertriebspartner bzw. die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt werden. Es wird – über die vorstehend geschilderte ggf. erfolgende Weiterleitung der Provision für die Neugesellschafter eine ein- malige Vergütung in Höhe von 0,25 % Eigenkapitalver- mittlung bzw. der von den Neugesellschaftern über- nommenen Zeichnungsbeträge. Für rechtliche und steuerliche Beratung sowie für die Erstellung von Gutachten und Übernahme der Vertriebsdokumentation erhal- ten Platzierungsgarantie hinaus – kein wesentlicher Teil der Vergütungen, die von der Investmentgesellschaft beauftragten Dritten Investment- gesellschaft an die Verwaltungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen in an Vermittler von Anteilen an der jeweils vereinbarten Höhe, in Sum- me voraussichtlich bis zu 196.000 Euro. Die Initialkosten sind spätestensmit dem Ende der Platzierungsphase der Inves- tmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entspre- chend dem Platzierungsverlauf sind be- reits vordem Endeder Platzierungsphase möglichInvestmentgesell- schaft auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet. Der Kapitalverwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Investmentgesellschaft an die Verwahrstelle oder und an Dritte geleis- teten Drit- te geleisteten Vergütungen und Aufwendungser- stattungen Aufwendungserstattungen zu. Die genannten Vergütun- gen stellen Aufwand der Investmentge- sellschaft dar und sind unabhängig vom Gewinn vorstehenden Initialkosten der Investmentgesellschaft auch ver- stehen sich jeweils inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatz- steuer. Die Beträge berücksichtigen die zum Zeitpunkt der Ver- triebsanzeige geltenden Steuersätze. Bei Änderung der gesetz- lichen Steuersätze werden die genannten Bruttobeträge bzw. Prozentsätze entsprechend angepasst. Die Initialkosten werden spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlungen ent- sprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteili- ge Erstattung von Initialkosten durch die Verwaltungsgesellschaft ist im Falle der Investition in Verlustjahren zu zahlenWealthcap-Zielgesellschaften mög- lich (vgl. hierzu den Abschnitt „Kosten auf Ebene von Zielfonds und Zweckgesellschaft(en), Unterabschnitt „Gebührenerstattung und -anrechnung bei Investitionen in Wealthcap Zielgesell- schaften).

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Initialkosten. Neben Während der Gründungs- und Platzierungsphase der Investment- gesellschaft fallen – neben dem Ausgabeaufschlag wer- den der Investmentgesellschaft in der Platzierungsphase einmalige Kos- ten in Höhe – einmalig Initialkosten an, die zusammen einen Betrag von bis zu 10 4,50 % der Kom- manditeinlage belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens mit dem Ende der Platzierungsphase der Investmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsver- lauf sind bereits vor dem Ende der Plat- zierungsphase möglich. Die Initialkos- ten werden jeweils mit der ersten (ggf. Teil-) Einzahlung auf die gezeichnete Kapitaleinlage durch die jeweiligen des vom Anleger fälligübernommenen Zeichnungsbetrages ausma- chen. Im Einzelnen fallen auf Ebene setzt sich dieser Gesamtposten aus den fol- genden Einzelpositionen zusammen. Die Wealthcap Investment Services GmbH erhält für die Über- nahme der Investmentgesellschaft die folgenden Initialkosten an: Platzierungsgarantie eine Vergütung i. H. v. einmalig 150.000 EUR („Platzierungsgarantievergütung“). Die Kapitalverwaltungsgesellschaft er- hält Verwaltungsgesellschaft erhält für die Konzeption der Invest- mentgesellschaft und Strukturie- rung mit ihr verbundenen Tätigkeiten eine Kon- zeptionsgebühr i. H. v. 1,5 % (einschließlich ggf. anfallender gesetz- licher Umsatzsteuer) des insgesamt zum Platzierungsschluss eingeworbenen Kommanditkapitals abzgl. der Investmentgesellschaft Platzierungsga- rantievergütung. Mit der Vergütung sind alle Auslagen und Kos- ten, die der Verwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit der Konzeption entstehen, abgegolten. Dies gilt jedoch nicht für Kos- ten der Rechts- und Steuerberatung im Zusammenhang mit der Prüfung des Erwerbs von bzw. mit dem Erwerb der Beteiligungen an Zielfonds und der Errichtung von Zweckgesellschaften (vgl. hierzu die Unterabschnitte „Transaktionsgebühr sowie die Erstellung der Verkaufsunterlagen Transak- tions- und Investitionskosten“ sowie den Abschnitt „Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zielfonds oder Zweckgesellschaft(en)“). Die von der Investmentgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe von an die UniCredit Bank AG und weitere Vertriebspartner („Drittvermittler) zu zahlende Provision für die Eigenkapitalvermittlung beträgt jeweils 3 % der Summe der des durch die jeweilige Vermittlungstätigkeit platzierten Kommanditkapitals (zzgl. des auf den Kapitalkonten I gezeichneten Pflichteinlagen. Dies entspricht plangemäß rund 4,2 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetragesdas platzierte Kommanditkapital erhobenen Aus- gabeaufschlags i. H. v. bis zu 3 %). Die Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft entsteht mit Ende der Platzierungs- phase der Investmentgesellschaft und ist sofort zur Zahlung fällig. Die Kapital- verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Platzierungsverlauf zu stellen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält zudem Eigenkapitalvermittlungsprovision sowie die Gebühr für die Vermittlung von geeigneten Fremdkapitalgebern so- wie Übernahme der Platzierungsgarantie werden grundsätzlich durch die Investmentgesellschaft direkt an die Vertriebspartner (also an die UniCredit Bank AG und etwaige weitere Vertriebspartner) bzw. die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt. Sie kön- nen in Einzelfällen auch über die Verwaltungsgesellschaft an die Vertriebspartner bzw. die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt werden. Es wird – über die vorstehend geschilderte ggf. erfolgende Weiterleitung der Provision für die KonzeptionEigenkapitalver- mittlung bzw. die Übernahme der Platzierungsgarantie hinaus – kein wesentlicher Teil der Vergütungen, Prüfung und Verhandlung der entsprechenden Fremdkapitalverträge eine einmalige Vergütung in Höhe von 1 % des vermit- telten langfristigen Fremdkapitals der Investmentgesellschaft (entspricht plangemäß rund 0,6 % der Summe der auf den Kapitalkonten I gezeichne- ten Pflichteinlagen aller Gesellschaf- ter). Dies entspricht plangemäß rund 0,85 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Als langfristiges Fremdkapital werden neu aufgenommene Darlehen mit einer Fristigkeit von mehr als sechs Mona- ten angesehen. Die Paribus Invest GmbH erhält von der Investmentgesellschaft für die Plat- zierung des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungskapitals ei- ne Vergütung in Höhe von 2 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Be- teiligungsbetrages und den Ausgabe- aufschlag in Höhe von bis zu 5 % des vom Neugesellschafter I gezeichneten Beteiligungsbetrages. Die Treuhandkommanditistin II erhält für die Einrichtung der Treuhandverwal- tung für die Neugesellschafter eine ein- malige Vergütung in Höhe von 0,25 % der von den Neugesellschaftern über- nommenen Zeichnungsbeträge. Für rechtliche und steuerliche Beratung sowie für die Erstellung von Gutachten und der Vertriebsdokumentation erhal- ten die von der Investmentgesellschaft beauftragten Dritten Investment- gesellschaft an die Verwaltungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen in an Vermittler von Anteilen an der jeweils vereinbarten Höhe, in Sum- me voraussichtlich bis zu 196.000 Euro. Die Initialkosten sind spätestensmit dem Ende der Platzierungsphase der Inves- tmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entspre- chend dem Platzierungsverlauf sind be- reits vordem Endeder Platzierungsphase möglichInvestmentgesell- schaft auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet. Der Kapitalverwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Investmentgesellschaft an die Verwahrstelle oder und an Dritte geleis- teten geleisteten Vergütungen und Aufwendungser- stattungen Aufwendungserstattungen zu. Die genannten Vergütun- gen stellen Aufwand der Investmentge- sellschaft dar und sind unabhängig vom Gewinn vorstehenden Initialkosten der Investmentgesellschaft auch ver- stehen sich jeweils inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatz- steuer. Die Beträge berücksichtigen die zum Zeitpunkt der Ver- triebsanzeige geltenden Steuersätze. Bei Änderung der gesetz- lichen Steuersätze werden die genannten Bruttobeträge bzw. Prozentsätze entsprechend angepasst. Die Initialkosten werden spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlungen ent- sprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine antei- lige Erstattung von Initialkosten durch die Verwaltungsgesellschaft ist im Fall der Investition in Verlustjahren zu zahlenWealthcap Zielgesellschaften mög- lich (vgl. hierzu den Abschnitt „Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zielfonds und Zweckgesellschaft(en)“, Unterabschnitt „Gebührenerstattung und -anrechnung bei Investitionen in Wealthcap Zielgesellschaften“).

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