Common use of Initialkosten Clause in Contracts

Initialkosten. a. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentge- sellschaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe von bis zu 8,32 Prozent der Kommanditeinlage belastet („Initi- alkosten“). Die Initialkosten werden entsprechend der Höhe der jeweiligen Einzahlung der gezeichneten Kapitaleinlage der Anleger fällig. b. Die Initialkosten umfassen einmalige Vergütungen der HEP KVG, der HEP Vertrieb GmbH und der Treuhandkommandi- tistin sowie Rechts- und Beratungskosten. c. Mit der Einmalvergütung der Treuhandkommanditistin wer- den die Tätigkeiten der Treuhandkommanditistin bei der Ein- richtung der Treuhandverhältnisse abgegolten. Sie wird mit Ablauf des Geschäftsjahres 2021 (zum 31.12.2021) fällig. d. Die Leistungen der HEP KVG für Konzeption und Marketing wurden bereits im Jahr 2020 erbracht. Die Vergütungen für diese Leistungen der HEP KVG und für die HEP Vertrieb GmbH (Eigenkapitalbeschaffung) werden -in Teilbeträgen pro jeweiligem Anleger- jeweils dann, wenn ein Anleger eine Beitrittserklärung unterzeichnet hat und die Einzahlung ein- schließlich eines erhobenen Ausgabeaufschlags in Höhe von maximal 5,0 Prozent auf dem in der Beitrittserklärung ge- nannten Geschäftskonto der Investmentgesellschaft einge- gangen ist, fällig. Die Vergütungen werden sodann innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen vorstehend genannter Vo- raussetzungen und Rechnungsstellung durch die HEP KVG angewiesen. e. Die Einmalvergütung für die Prospekterstellung sowie vor dem Vertrieb angefallene Rechts- und Beratungskosten sind mit der Erteilung der Vertriebsgenehmigung fällig. Die vorge- nannten Leistungen wurden bereits 2020 erbracht.

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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts

Initialkosten. a. Neben dem Ausgabeaufschlag werden Während der Investmentge- sellschaft in Gründungs- und Platzierungsphase der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe Investment- gesellschaft fallen die nachfolgend aufgeführten Initialkosten einmalig auf Ebene der Investmentgesellschaft an, die zusam- men einen Betrag von bis zu 8,32 Prozent 8,1 % des von dem Anleger über- nommenen Zeichnungsbetrages (ohne Berücksichtigung des jeweiligen Ausgabeaufschlages) ausmachen. Im Einzelnen setzt sich dieser Gesamtposten aus den folgenden Einzelpositionen zusammen. Die Wealthcap Investment Services GmbH erhält für die Übernah- me der Kommanditeinlage belastet Platzierungs- und Einzahlungsgarantie von der Invest- mentgesellschaft eine Vergütung i. H. v. 2,5 % des jeweils von dem Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages. Die von der Investmentgesellschaft an die UniCredit Bank AG und weitere Vertriebspartner zu zahlende Provision für die Eigenkapi- talvermittlung beträgt 3,0 % des jeweils von dem Anleger über- nommenen Zeichnungsbetrages („Initi- alkosten“zzgl. des auf das platzierte Kommanditkapital erhobenen Ausgabeaufschlages, der bis zu 5 % des Zeichnungsbetrages beträgt). Es wird – über die vorste- hend geschilderte ggf. erfolgende Eigenkapitalvermittlungsprovi- sion hinaus – kein wesentlicher Teil der Vergütungen, die von der Investmentgesellschaft an die Verwaltungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen an Vermittler von Anteilen an der Invest- mentgesellschaft auf den Bestand von vermittelten Anteilen ver- wendet. Die Initialkosten werden entsprechend Verwaltungsgesellschaft erhält von der Höhe der jeweiligen Einzahlung der gezeichneten Kapitaleinlage der Anleger fällig. b. Die Initialkosten umfassen einmalige Vergütungen der HEP KVG, der HEP Vertrieb GmbH und der Treuhandkommandi- tistin sowie Rechts- und Beratungskosten. c. Mit der Einmalvergütung der Treuhandkommanditistin wer- den die Tätigkeiten der Treuhandkommanditistin bei der Ein- richtung der Treuhandverhältnisse abgegolten. Sie wird mit Ablauf des Geschäftsjahres 2021 (zum 31.12.2021) fällig. d. Die Leistungen der HEP KVG für Konzeption und Marketing wurden bereits Investmentgesell- schaft im Jahr 2020 erbrachtRahmen des Bestellungsvertrages für die Konzeption der Investmentgesellschaft eine Vergütung i. H. v. bis zu 2,5 % des von dem Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages. Der Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Investmentgesellschaft an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Sämtliche der in diesem Unterabschnitt vorgenannten Vergütun- gen verstehen sich inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatz- steuer. Die Vergütungen für diese Leistungen der HEP KVG und für Beträge berücksichtigen die HEP Vertrieb GmbH (Eigenkapitalbeschaffung) aktuellen Steuersätze. Bei Änderung werden -in Teilbeträgen pro jeweiligem Anleger- jeweils dann, wenn ein Anleger eine Beitrittserklärung unterzeichnet hat und die Einzahlung ein- schließlich eines erhobenen Ausgabeaufschlags in Höhe von maximal 5,0 Prozent auf dem in der Beitrittserklärung ge- nannten Geschäftskonto der Investmentgesellschaft einge- gangen ist, fälligBruttobeträge bzw. Die Vergütungen werden sodann innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen vorstehend genannter Vo- raussetzungen und Rechnungsstellung durch die HEP KVG angewiesenProzentsätze ent- sprechend angepasst. e. Die Einmalvergütung für die Prospekterstellung sowie vor dem Vertrieb angefallene Rechts- und Beratungskosten sind mit der Erteilung der Vertriebsgenehmigung fällig. Die vorge- nannten Leistungen wurden bereits 2020 erbracht.

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Samples: Investment Prospectus

Initialkosten. a. Neben Während der Gründungs­ und Platzierungsphase der Investment­ gesellschaft fallen – neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentge- sellschaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe – einmalig Initialkosten an, die zusammen einen Betrag von bis zu 8,32 Prozent 1,5 % des vom Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages ausmachen. Im Einzelnen setzt sich dieser Gesamtposten aus den folgenden Einzelpositionen zusammen: Die Wealthcap Investment Services GmbH erhält für die Über­ nahme der Kommanditeinlage belastet Platzierungsgarantie eine Vergütung i. H. v. einmalig 337.500 EUR („Initi- alkostenPlatzierungsgarantievergütung“). Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Konzeption der Invest­ mentgesellschaft und mit ihr verbundenen Tätigkeiten eine Kon­ zeptionsgebühr i. H. v. 1,5 % des insgesamt zum Platzierungs­ schluss eingeworbenen Kommanditkapitals abzgl. der Platzie­ rungsgarantievergütung. Mit der Vergütung sind alle Auslagen und Kosten abgegolten, die der Verwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit der Konzeption entstehen. Dies gilt jedoch nicht für Kosten der Rechts­ und Steuerberatung im Zusammen­ hang mit der Prüfung des Erwerbs von bzw. mit dem Erwerb der Beteiligungen an Zielfonds und der Errichtung von Zweckgesell­ schaften (vgl. hierzu die Unterabschnitte „Transaktionsgebühr sowie Transaktions­ und Investitionskosten“ sowie den Abschnitt „Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zielfonds und Zweckge­ sellschaften“). Die Gebühr für die Übernahme der Platzierungsgarantie wird grundsätzlich durch die Investmentgesellschaft direkt an die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt. Sie kann in Ein­ zelfällen jedoch auch über die Verwaltungsgesellschaft an die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt werden. Es wird kein wesentlicher Teil der Vergütungen, die von der Investmentgesellschaft an die Verwaltungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen an Vermittler von Anteilen an der Invest­ mentgesellschaft auf den Bestand von vermittelten Anteilen ver­ wendet. Der Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Investmentgesellschaft an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Die vorstehenden Initialkosten der Investmentgesellschaft ver­ stehen sich jeweils inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatz­ steuer. Die Beträge berücksichtigen einen Umsatzsteuersatz i. H. v. 19 %. Soweit ein anderer gesetzlicher Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt, werden die genannten Bruttobeträge bzw. Prozentsätze entsprechend angepasst. Die Initialkosten werden entsprechend spätestens beim Platzierungsschluss der Höhe der jeweiligen Einzahlung der gezeichneten Kapitaleinlage der Anleger Investmentgesellschaft fällig. b. Die . Anteilige Abschlagszahlungen ent­ sprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten umfassen einmalige Vergütungen der HEP KVG, der HEP Vertrieb GmbH und der Treuhandkommandi- tistin sowie Rechts- und Beratungskosten. c. Mit der Einmalvergütung der Treuhandkommanditistin wer- den durch die Tätigkeiten der Treuhandkommanditistin bei der Ein- richtung der Treuhandverhältnisse abgegolten. Sie wird mit Ablauf des Geschäftsjahres 2021 (zum 31.12.2021) fällig. d. Die Leistungen der HEP KVG für Konzeption und Marketing wurden bereits Verwaltungsgesellschaft ist im Jahr 2020 erbrachtFall der Investition in Wealthcap­Zielgesellschaften möglich (vgl. Die hierzu den Abschnitt „Vergütungen für diese Leistungen der HEP KVG und für die HEP Vertrieb GmbH (Eigenkapitalbeschaffung) werden -in Teilbeträgen pro jeweiligem Anleger- jeweils dannKosten auf Ebene von Zielfonds und Zweckgesellschaften”, wenn ein Anleger eine Beitrittserklärung unterzeichnet hat Unterabschnitt „Gebüh­ renerstattung und die Einzahlung ein- schließlich eines erhobenen Ausgabeaufschlags ­anrechnung bei Investitionen in Höhe von maximal 5,0 Prozent auf dem in der Beitrittserklärung ge- nannten Geschäftskonto der Investmentgesellschaft einge- gangen ist, fällig. Die Vergütungen werden sodann innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen vorstehend genannter Vo- raussetzungen und Rechnungsstellung durch die HEP KVG angewiesenWealthcap Zielgesellschaften”). e. Die Einmalvergütung für die Prospekterstellung sowie vor dem Vertrieb angefallene Rechts- und Beratungskosten sind mit der Erteilung der Vertriebsgenehmigung fällig. Die vorge- nannten Leistungen wurden bereits 2020 erbracht.

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Samples: Sales Contracts

Initialkosten. a. Neben Während der Gründungs- und Platzierungsphase der Investment- gesellschaft fallen – neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentge- sellschaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe – einmalig Initialkosten an, die zusammen einen Betrag von bis zu 8,32 Prozent 4,358 % des vom Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages aus- machen. Im Einzelnen setzt sich dieser Gesamtposten aus den folgenden Einzelpositionen zusammen: Die Wealthcap Investment Services GmbH erhält für die Über- nahme der Kommanditeinlage belastet Platzierungsarantie eine Vergütung i. H. v. einmalig 112.500 EUR („Initi- alkostenPlatzierungsgarantievergütung“). Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Konzeption und Struk- turierung eine Konzeptionsgebühr i. H. v. 1,5 % des insgesamt zum Platzierungsschluss eingeworbenen Kommanditkapitals abzgl. der Platzierungsgarantievergütung. Mit der Vergütung sind alle Auslagen und Kosten, die der Verwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit der Konzeption und Strukturierung entste- hen, abgegolten. Dies gilt jedoch nicht für Kosten der Rechts- und Steuerberatung im Zusammenhang mit der Prüfung des Erwerbs von bzw. mit dem Erwerb der Beteiligungen an Zielfonds und der Errichtung von Zweckgesellschaften (vgl. hierzu die Unter- abschnitte „Transaktionsgebühr sowie Transaktions- und Investiti- onskosten“ sowie „Kosten auf Ebene der Zielfonds oder Zweckgesellschaft(en)“). Die von der Investmentgesellschaft an die UniCredit Bank AG und weitere Vertriebspartner („Drittvermittler“) zu zahlende Provision für die Eigenkapitalvermittlung beträgt jeweils 3 % des durch die jeweilige Vermittlungstätigkeit platzierten Kommanditkapitals (zzgl. des auf das platzierte Kommanditkapital erhobenen Aus- gabeaufschlages i. H. v. bis zu 2 %). Die Eigenkapitalvermittlungsprovision sowie die Gebühr für die Übernahme der Platzierungsgarantie werden grundsätzlich durch die Investmentgesellschaft direkt an die Vertriebspartner (also an die UniCredit Bank AG und etwaige weitere Vertriebspartner) bzw. die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt. Sie kön- nen in Einzelfällen auch über die Verwaltungsgesellschaft an die Vertriebspartner bzw. die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt werden. Es wird – über die vorstehend geschilderte ggf. erfolgende Weiterleitung der Provision für die Eigenkapitalver- mittlung bzw. der Übernahme der Platzierungsgarantie hinaus – kein wesentlicher Teil der Vergütungen, die von der Investment- gesellschaft an die Verwaltungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen an Vermittler von Anteilen an der Investmentgesell- schaft auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet. Der Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Investmentgesellschaft an die Verwahrstelle und an Drit- te geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Die vorstehenden Initialkosten der Investmentgesellschaft ver- stehen sich jeweils inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatz- steuer. Die Beträge berücksichtigen die zum Zeitpunkt der Ver- triebsanzeige geltenden Steuersätze. Bei Änderung der gesetz- lichen Steuersätze werden die genannten Bruttobeträge bzw. Prozentsätze entsprechend angepasst. Die Initialkosten werden entsprechend spätestens beim Platzierungsschluss der Höhe der jeweiligen Einzahlung der gezeichneten Kapitaleinlage der Anleger Investmentgesellschaft fällig. b. Die . Anteilige Abschlagszahlungen ent- sprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteili- ge Erstattung von Initialkosten umfassen einmalige Vergütungen der HEP KVG, der HEP Vertrieb GmbH und der Treuhandkommandi- tistin sowie Rechts- und Beratungskosten. c. Mit der Einmalvergütung der Treuhandkommanditistin wer- den durch die Tätigkeiten der Treuhandkommanditistin bei der Ein- richtung der Treuhandverhältnisse abgegolten. Sie wird mit Ablauf des Geschäftsjahres 2021 (zum 31.12.2021) fällig. d. Die Leistungen der HEP KVG für Konzeption und Marketing wurden bereits Verwaltungsgesellschaft ist im Jahr 2020 erbrachtFalle der Investition in Wealthcap-Zielgesellschaften mög- lich (vgl. Die Vergütungen für diese Leistungen der HEP KVG hierzu den Abschnitt „Kosten auf Ebene von Zielfonds und für die HEP Vertrieb GmbH (Eigenkapitalbeschaffung) werden -in Teilbeträgen pro jeweiligem Anleger- jeweils dannZweckgesellschaft(en), wenn ein Anleger eine Beitrittserklärung unterzeichnet hat Unterabschnitt „Gebührenerstattung und die Einzahlung ein- schließlich eines erhobenen Ausgabeaufschlags -anrechnung bei Investitionen in Höhe von maximal 5,0 Prozent auf dem in der Beitrittserklärung ge- nannten Geschäftskonto der Investmentgesellschaft einge- gangen ist, fällig. Die Vergütungen werden sodann innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen vorstehend genannter Vo- raussetzungen und Rechnungsstellung durch die HEP KVG angewiesenWealthcap Zielgesellschaf- ten). e. Die Einmalvergütung für die Prospekterstellung sowie vor dem Vertrieb angefallene Rechts- und Beratungskosten sind mit der Erteilung der Vertriebsgenehmigung fällig. Die vorge- nannten Leistungen wurden bereits 2020 erbracht.

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Samples: Sales Prospectus

Initialkosten. a. Neben dem Ausgabeaufschlag werden Während der Investmentge- sellschaft in Gründungs- und Platzierungsphase der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe Investment- gesellschaft fallen die nachfolgend aufgeführten Initialkosten einmalig auf Ebene der Investmentgesellschaft an, die zusam- men einen Betrag von bis zu 8,32 Prozent 9,6 % des von dem Anleger über- nommenen Zeichnungsbetrages (ohne Berücksichtigung des jeweiligen Ausgabeaufschlages) ausmachen. Im Einzelnen setzt sich dieser Gesamtposten aus den folgenden Einzelpositionen zusammen. Die Wealthcap Investment Services GmbH erhält für die Übernah- me der Kommanditeinlage belastet Platzierungs- und Einzahlungsgarantie von der Invest- mentgesellschaft eine Vergütung i. H. v. 3,0 % des jeweils von dem Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages. Die von der Investmentgesellschaft an die UniCredit Bank AG und weitere Vertriebspartner zu zahlende Provision für die Eigenkapi- talvermittlung beträgt 4,0 % des jeweils von dem Anleger über- nommenen Zeichnungsbetrages („Initi- alkosten“zzgl. des auf das platzierte Kommanditkapital erhobenen Ausgabeaufschlages, der bis zu 5 % des Zeichnungsbetrages beträgt). Es wird – über die vorste- hend geschilderte ggf. erfolgende Eigenkapitalvermittlungsprovi- sion hinaus – kein wesentlicher Teil der Vergütungen, die von der Investmentgesellschaft an die Verwaltungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen an Vermittler von Anteilen an der Invest- mentgesellschaft auf den Bestand von vermittelten Anteilen ver- wendet. Die Initialkosten werden entsprechend Verwaltungsgesellschaft erhält von der Höhe der jeweiligen Einzahlung der gezeichneten Kapitaleinlage der Anleger fällig. b. Die Initialkosten umfassen einmalige Vergütungen der HEP KVG, der HEP Vertrieb GmbH und der Treuhandkommandi- tistin sowie Rechts- und Beratungskosten. c. Mit der Einmalvergütung der Treuhandkommanditistin wer- den die Tätigkeiten der Treuhandkommanditistin bei der Ein- richtung der Treuhandverhältnisse abgegolten. Sie wird mit Ablauf des Geschäftsjahres 2021 (zum 31.12.2021) fällig. d. Die Leistungen der HEP KVG für Konzeption und Marketing wurden bereits Investmentgesell- schaft im Jahr 2020 erbrachtRahmen des Bestellungsvertrages für die Konzeption der Investmentgesellschaft eine Vergütung i. H. v. bis zu 2,5 % des von dem Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages. Der Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Investmentgesellschaft an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Sämtliche der in diesem Unterabschnitt vorgenannten Vergütun- gen verstehen sich inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatz- steuer. Die Vergütungen für diese Leistungen der HEP KVG und für Beträge berücksichtigen die HEP Vertrieb GmbH (Eigenkapitalbeschaffung) aktuellen Steuersätze. Bei Änderung werden -in Teilbeträgen pro jeweiligem Anleger- jeweils dann, wenn ein Anleger eine Beitrittserklärung unterzeichnet hat und die Einzahlung ein- schließlich eines erhobenen Ausgabeaufschlags in Höhe von maximal 5,0 Prozent auf dem in der Beitrittserklärung ge- nannten Geschäftskonto der Investmentgesellschaft einge- gangen ist, fälligBruttobeträge bzw. Die Vergütungen werden sodann innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen vorstehend genannter Vo- raussetzungen und Rechnungsstellung durch die HEP KVG angewiesenProzentsätze ent- sprechend angepasst. e. Die Einmalvergütung für die Prospekterstellung sowie vor dem Vertrieb angefallene Rechts- und Beratungskosten sind mit der Erteilung der Vertriebsgenehmigung fällig. Die vorge- nannten Leistungen wurden bereits 2020 erbracht.

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Samples: Sales Prospectus

Initialkosten. a. Neben Während der Gründungs- und Platzierungsphase der Investmentgesellschaft fallen – neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentge- sellschaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe Ausgabeauf- schlag – einmalig Initialkosten an, die zusammen einen Betrag von bis zu 8,32 Prozent 5,5 % des vom Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages ausmachen. Im Einzelnen setzt sich dieser Gesamtposten aus den folgenden Einzelpositionen zusammen. Die WealthCap Investment Services GmbH erhält für die Übernahme der Kommanditeinlage belastet Platzierungs- und Einzahlungsgarantie eine Vergütung i. H. v. einmalig 1.250.000 EUR. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Konzeption und Strukturierung eine Konzeptionsgebühr i. H. v. 2,5 % des ins- gesamt zum Platzierungsschluss eingeworbenen Komman- ditkapitals abzgl. der Platzierungsgarantiegebühr. Mit der Vergütung sind alle Auslagen und Kosten, die der Verwal- tungsgesellschaft im Zusammenhang mit der Konzeption und Strukturierung entstehen, abgegolten. Dies gilt jedoch nicht für Kosten der Rechts- und Steuerberatung im Zusam- menhang mit der Prüfung des Erwerbs von bzw. mit dem Erwerb der Beteiligungen an Zielfonds und der Errichtung von Zweckgesellschaften (vgl. hierzu die Unterabschnitte Initi- alkostenTransaktionsgebühr sowie Transaktions- und Investitions- kosten“ sowie „Kosten auf Ebene der Zielfonds oder Zweckgesellschaft(en)“). Die von der Investmentgesellschaft an die UniCredit Bank AG und weitere Vertriebspartner („Drittvermittler) zu zahlen- de Provision für die Eigenkapitalvermittlung beträgt jeweils 3 % des durch die jeweilige Vermittlungstätigkeit platzierten Kommanditkapitals (zzgl. des auf das platzierte Kommandit- kapital erhobenen Ausgabeaufschlages i. H. v. bis zu 5 %). Die Eigenkapitalvermittlungsprovision sowie die Gebühr für die Übernahme der Platzierungs- und Einzahlungsgarantie werden grundsätzlich durch die Investmentgesellschaft direkt an die Vertriebspartner (also an die UniCredit Bank AG und etwaige weitere Vertriebspartner) bzw. die WealthCap Investment Services GmbH gezahlt. Sie können in Einzel- fällen auch über die Verwaltungsgesellschaft an die Ver- triebspartner bzw. die WealthCap Investment Services GmbH gezahlt werden. Es wird – über die vorstehend geschilderte ggf. erfolgende Weiterleitung der Provision für die Eigenka- pitalvermittlung bzw. der Übernahme der Platzierungs- und Einzahlungsgarantie hinaus – kein wesentlicher Teil der Ver- gütungen, die von der Investmentgesellschaft an die Verwal- tungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen an Ver- mittler von Anteilen an der Investmentgesellschaft auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet. Der Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Investmentgesellschaft an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstat- tungen zu. Die vorstehenden Initialkosten der Investmentgesellschaft verstehen sich jeweils inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Beträge berücksichtigen die zum Zeit- punkt des Vertriebsbeginns geltenden Steuersätze. Bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes werden die genannten Bruttobeträge entsprechend angepasst. Die Initialkosten werden spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlun- gen entsprechend der Höhe der jeweiligen Einzahlung der gezeichneten Kapitaleinlage der Anleger fällig. b. Die dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten umfassen einmalige Vergütungen der HEP KVG, der HEP Vertrieb GmbH und der Treuhandkommandi- tistin sowie Rechts- und Beratungskosten. c. Mit der Einmalvergütung der Treuhandkommanditistin wer- den durch die Tätigkeiten der Treuhandkommanditistin bei der Ein- richtung der Treuhandverhältnisse abgegolten. Sie wird mit Ablauf des Geschäftsjahres 2021 (zum 31.12.2021) fällig. d. Die Leistungen der HEP KVG für Konzeption und Marketing wurden bereits Verwal- tungsgesellschaft ist im Jahr 2020 erbrachtFalle der Investition in WealthCap Zielgesellschaften möglich (vgl. Die Vergütungen für diese Leistungen der HEP KVG hierzu den Abschnitt „Kos- ten auf Ebene von Zielfonds und für die HEP Vertrieb GmbH (Eigenkapitalbeschaffung) werden -in Teilbeträgen pro jeweiligem Anleger- jeweils dannZweckgesellschaft(en)“, wenn ein Anleger eine Beitrittserklärung unterzeichnet hat Unterabschnitt „Gebührenerstattung und die Einzahlung ein- schließlich eines erhobenen Ausgabeaufschlags -anrechnung bei Investitionen in Höhe von maximal 5,0 Prozent auf dem in der Beitrittserklärung ge- nannten Geschäftskonto der Investmentgesellschaft einge- gangen ist, fällig. Die Vergütungen werden sodann innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen vorstehend genannter Vo- raussetzungen und Rechnungsstellung durch die HEP KVG angewiesenWealthCap Zielgesellschaften“). e. Die Einmalvergütung für die Prospekterstellung sowie vor dem Vertrieb angefallene Rechts- und Beratungskosten sind mit der Erteilung der Vertriebsgenehmigung fällig. Die vorge- nannten Leistungen wurden bereits 2020 erbracht.

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Initialkosten. a. Neben Während der Gründungs- und Platzierungsphase der Investment- gesellschaft fallen – neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentge- sellschaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe – einmalig Initialkosten an, die zusammen einen Betrag von bis zu 8,32 Prozent 4,50 % des vom Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages ausma- chen. Im Einzelnen setzt sich dieser Gesamtposten aus den fol- genden Einzelpositionen zusammen. Die Wealthcap Investment Services GmbH erhält für die Über- nahme der Kommanditeinlage belastet Platzierungsgarantie eine Vergütung i. H. v. einmalig 150.000 EUR („Initi- alkostenPlatzierungsgarantievergütung“). Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Konzeption der Invest- mentgesellschaft und mit ihr verbundenen Tätigkeiten eine Kon- zeptionsgebühr i. H. v. 1,5 % (einschließlich ggf. anfallender gesetz- licher Umsatzsteuer) des insgesamt zum Platzierungsschluss eingeworbenen Kommanditkapitals abzgl. der Platzierungsga- rantievergütung. Mit der Vergütung sind alle Auslagen und Kos- ten, die der Verwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit der Konzeption entstehen, abgegolten. Dies gilt jedoch nicht für Kos- ten der Rechts- und Steuerberatung im Zusammenhang mit der Prüfung des Erwerbs von bzw. mit dem Erwerb der Beteiligungen an Zielfonds und der Errichtung von Zweckgesellschaften (vgl. hierzu die Unterabschnitte „Transaktionsgebühr sowie Transak- tions- und Investitionskosten“ sowie den Abschnitt „Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zielfonds oder Zweckgesellschaft(en)“). Die von der Investmentgesellschaft an die UniCredit Bank AG und weitere Vertriebspartner („Drittvermittler) zu zahlende Provision für die Eigenkapitalvermittlung beträgt jeweils 3 % des durch die jeweilige Vermittlungstätigkeit platzierten Kommanditkapitals (zzgl. des auf das platzierte Kommanditkapital erhobenen Aus- gabeaufschlags i. H. v. bis zu 3 %). Die Eigenkapitalvermittlungsprovision sowie die Gebühr für die Übernahme der Platzierungsgarantie werden grundsätzlich durch die Investmentgesellschaft direkt an die Vertriebspartner (also an die UniCredit Bank AG und etwaige weitere Vertriebspartner) bzw. die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt. Sie kön- nen in Einzelfällen auch über die Verwaltungsgesellschaft an die Vertriebspartner bzw. die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt werden. Es wird – über die vorstehend geschilderte ggf. erfolgende Weiterleitung der Provision für die Eigenkapitalver- mittlung bzw. die Übernahme der Platzierungsgarantie hinaus – kein wesentlicher Teil der Vergütungen, die von der Investment- gesellschaft an die Verwaltungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen an Vermittler von Anteilen an der Investmentgesell- schaft auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet. Der Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Investmentgesellschaft an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Die vorstehenden Initialkosten der Investmentgesellschaft ver- stehen sich jeweils inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatz- steuer. Die Beträge berücksichtigen die zum Zeitpunkt der Ver- triebsanzeige geltenden Steuersätze. Bei Änderung der gesetz- lichen Steuersätze werden die genannten Bruttobeträge bzw. Prozentsätze entsprechend angepasst. Die Initialkosten werden entsprechend spätestens beim Platzierungsschluss der Höhe der jeweiligen Einzahlung der gezeichneten Kapitaleinlage der Anleger Investmentgesellschaft fällig. b. Die . Anteilige Abschlagszahlungen ent- sprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine antei- lige Erstattung von Initialkosten umfassen einmalige Vergütungen der HEP KVG, der HEP Vertrieb GmbH und der Treuhandkommandi- tistin sowie Rechts- und Beratungskosten. c. Mit der Einmalvergütung der Treuhandkommanditistin wer- den durch die Tätigkeiten der Treuhandkommanditistin bei der Ein- richtung der Treuhandverhältnisse abgegolten. Sie wird mit Ablauf des Geschäftsjahres 2021 (zum 31.12.2021) fällig. d. Die Leistungen der HEP KVG für Konzeption und Marketing wurden bereits Verwaltungsgesellschaft ist im Jahr 2020 erbrachtFall der Investition in Wealthcap Zielgesellschaften mög- lich (vgl. Die hierzu den Abschnitt „Vergütungen für diese Leistungen der HEP KVG und für die HEP Vertrieb GmbH (Eigenkapitalbeschaffung) werden -in Teilbeträgen pro jeweiligem Anleger- jeweils dannKosten auf Ebene von Zielfonds und Zweckgesellschaft(en)“, wenn ein Anleger eine Beitrittserklärung unterzeichnet hat Unterabschnitt „Gebührenerstattung und die Einzahlung ein- schließlich eines erhobenen Ausgabeaufschlags -anrechnung bei Investitionen in Höhe von maximal 5,0 Prozent auf dem in der Beitrittserklärung ge- nannten Geschäftskonto der Investmentgesellschaft einge- gangen ist, fällig. Die Vergütungen werden sodann innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen vorstehend genannter Vo- raussetzungen und Rechnungsstellung durch die HEP KVG angewiesenWealthcap Zielgesellschaften“). e. Die Einmalvergütung für die Prospekterstellung sowie vor dem Vertrieb angefallene Rechts- und Beratungskosten sind mit der Erteilung der Vertriebsgenehmigung fällig. Die vorge- nannten Leistungen wurden bereits 2020 erbracht.

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Samples: Investment Prospectus

Initialkosten. a. Neben Während der Gründungs­ und Platzierungsphase der Investment­ gesellschaft fallen – neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentge- sellschaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe – einmalig Initialkosten an, die zusammen einen Betrag von bis zu 8,32 Prozent 1,5 % des vom Anleger übernommenen Zeichnungsbetrags ausmachen. Im Einzelnen setzt sich dieser Gesamtposten aus den folgenden Ein­ zelpositionen zusammen. Die Wealthcap Investment Services GmbH erhält für die Über­ nahme der Kommanditeinlage belastet Platzierungsgarantie eine Vergütung i. H. v. einmalig 525.000 EUR („Initi- alkostenPlatzierungsgarantievergütung“). Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Konzeption der Invest­ mentgesellschaft und die mit ihr verbundenen Tätigkeiten eine Konzeptionsgebühr i. H. v. 1,5 % des insgesamt zum Platzierungs­ schluss eingeworbenen Kommanditkapitals abzgl. der Platzie­ rungsgarantievergütung. Mit der Vergütung sind alle Auslagen und Kosten abgegolten, die der Verwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit der Konzeption entstehen. Dies gilt jedoch nicht für Kosten der Rechts­ und Steuerberatung im Zusammen­ hang mit der Prüfung des Erwerbs von bzw. mit dem Erwerb von Beteiligungen an Zielfonds und der Errichtung von Zweckgesell­ schaften (vgl. hierzu die Unterabschnitte „Transaktionsgebühr so­ wie Transaktions­ und Investitionskosten“ sowie „Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zielfonds und Zweckgesellschaften“). Die Gebühr für die Übernahme der Platzierungsgarantie wird grundsätzlich durch die Investmentgesellschaft direkt an die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt. Sie kann in Ein­ zelfällen jedoch auch über die Verwaltungsgesellschaft an die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt werden. Es wird kein wesentlicher Teil der Vergütungen, die von der Investmentgesellschaft an die Verwaltungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen an Vermittler von Anteilen an der Investmentgesellschaft auf den Bestand von vermittelten Antei­ len verwendet. Der Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Investmentgesellschaft an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Die vorstehenden Initialkosten der Investmentgesellschaft ver­ stehen sich jeweils inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatz­ steuer. Die Beträge berücksichtigen die zum Zeitpunkt der Ver­ triebsanzeige bei der BaFin geltenden Steuersätze. Bei Änderung der gesetzlichen Steuersätze werden die genannten Bruttobeträge bzw. Prozentsätze entsprechend angepasst. Die Initialkosten werden entsprechend spätestens beim Platzierungsschluss der Höhe der jeweiligen Einzahlung der gezeichneten Kapitaleinlage der Anleger Investmentgesellschaft fällig. b. Die . Anteilige Abschlagszahlungen ent­ sprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten umfassen einmalige Vergütungen der HEP KVG, der HEP Vertrieb GmbH und der Treuhandkommandi- tistin sowie Rechts- und Beratungskosten. c. Mit der Einmalvergütung der Treuhandkommanditistin wer- den durch die Tätigkeiten der Treuhandkommanditistin bei der Ein- richtung der Treuhandverhältnisse abgegolten. Sie wird mit Ablauf des Geschäftsjahres 2021 (zum 31.12.2021) fällig. d. Die Leistungen der HEP KVG für Konzeption und Marketing wurden bereits Verwaltungsgesellschaft ist im Jahr 2020 erbrachtFalle der Investition in Wealthcap Zielgesellschaften möglich (vgl. Die hierzu den Abschnitt „Vergütungen für diese Leistungen der HEP KVG und für die HEP Vertrieb GmbH (Eigenkapitalbeschaffung) werden -in Teilbeträgen pro jeweiligem Anleger- jeweils dannKosten auf Ebene von Zielfonds und Zweckgesellschaften, wenn ein Anleger eine Beitrittserklärung unterzeichnet hat Unterabschnitt „Gebüh­ renerstattung und die Einzahlung ein- schließlich eines erhobenen Ausgabeaufschlags ­anrechnung bei Investitionen in Höhe von maximal 5,0 Prozent auf dem in der Beitrittserklärung ge- nannten Geschäftskonto der Investmentgesellschaft einge- gangen ist, fällig. Die Vergütungen werden sodann innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen vorstehend genannter Vo- raussetzungen und Rechnungsstellung durch die HEP KVG angewiesenWealthcap Zielgesellschaften“). e. Die Einmalvergütung für die Prospekterstellung sowie vor dem Vertrieb angefallene Rechts- und Beratungskosten sind mit der Erteilung der Vertriebsgenehmigung fällig. Die vorge- nannten Leistungen wurden bereits 2020 erbracht.

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Samples: Sales Prospectus

Initialkosten. a. Neben Während der Gründungs- und Platzierungsphase der Investment- gesellschaft fallen – neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentge- sellschaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe – einmalig Initialkosten an, die zusammen einen Betrag von bis zu 8,32 Prozent 5,263 % des vom Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages aus- machen. Im Einzelnen setzt sich dieser Gesamtposten aus den folgenden Einzelpositionen zusammen: Die Wealthcap Investment Services GmbH erhält für die Über- nahme der Kommanditeinlage belastet Platzierungsarantie eine Vergütung i. H. v. einmalig 562.500 EUR („Initi- alkostenPlatzierungsgarantievergütung“). Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Konzeption und Struk- turierung eine Konzeptionsgebühr i. H. v. 2,5 % des insgesamt zum Platzierungsschluss eingeworbenen Kommanditkapitals abzgl. der Platzierungsgarantievergütung. Mit der Vergütung sind alle Auslagen und Kosten, die der Verwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit der Konzeption und Strukturierung entste- hen, abgegolten. Dies gilt jedoch nicht für Kosten der Rechts- und Steuerberatung im Zusammenhang mit der Prüfung des Erwerbs von bzw. mit dem Erwerb der Beteiligungen an Zielfonds und der Errichtung von Zweckgesellschaften (vgl. hierzu die Unter- abschnitte „Transaktionsgebühr sowie Transaktions- und Investiti- onskosten“ sowie „Kosten auf Ebene der Zielfonds oder Zweckgesellschaft(en)“). Die von der Investmentgesellschaft an die UniCredit Bank AG und weitere Vertriebspartner („Drittvermittler“) zu zahlende Provision für die Eigenkapitalvermittlung beträgt jeweils 3 % des durch die jeweilige Vermittlungstätigkeit platzierten Kommanditkapitals (zzgl. des auf das platzierte Kommanditkapital erhobenen Aus- gabeaufschlages i. H. v. bis zu 5 %). Die Eigenkapitalvermittlungsprovision sowie die Gebühr für die Übernahme der Platzierungsgarantie werden grundsätzlich durch die Investmentgesellschaft direkt an die Vertriebspartner (also an die UniCredit Bank AG und etwaige weitere Vertriebspartner) bzw. die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt. Sie kön- nen in Einzelfällen auch über die Verwaltungsgesellschaft an die Vertriebspartner bzw. die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt werden. Es wird – über die vorstehend geschilderte ggf. erfolgende Weiterleitung der Provision für die Eigenkapitalver- mittlung bzw. der Übernahme der Platzierungsgarantie hinaus – kein wesentlicher Teil der Vergütungen, die von der Investment- gesellschaft an die Verwaltungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen an Vermittler von Anteilen an der Investmentgesell- schaft auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet. Der Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Investmentgesellschaft an die Verwahrstelle und an Drit- te geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Die vorstehenden Initialkosten der Investmentgesellschaft ver- stehen sich jeweils inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatz- steuer. Die Beträge berücksichtigen die zum Zeitpunkt der Ver- triebsanzeige geltenden Steuersätze. Bei Änderung der gesetz- lichen Steuersätze werden die genannten Bruttobeträge bzw. Prozentsätze entsprechend angepasst. Die Initialkosten werden entsprechend spätestens beim Platzierungsschluss der Höhe der jeweiligen Einzahlung der gezeichneten Kapitaleinlage der Anleger Investmentgesellschaft fällig. b. Die . Anteilige Abschlagszahlungen ent- sprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteili- ge Erstattung von Initialkosten umfassen einmalige Vergütungen der HEP KVG, der HEP Vertrieb GmbH und der Treuhandkommandi- tistin sowie Rechts- und Beratungskosten. c. Mit der Einmalvergütung der Treuhandkommanditistin wer- den durch die Tätigkeiten der Treuhandkommanditistin bei der Ein- richtung der Treuhandverhältnisse abgegolten. Sie wird mit Ablauf des Geschäftsjahres 2021 (zum 31.12.2021) fällig. d. Die Leistungen der HEP KVG für Konzeption und Marketing wurden bereits Verwaltungsgesellschaft ist im Jahr 2020 erbrachtFalle der Investition in Wealthcap-Zielgesellschaften mög- lich (vgl. Die Vergütungen für diese Leistungen der HEP KVG hierzu den Abschnitt „Kosten auf Ebene von Zielfonds und für die HEP Vertrieb GmbH (Eigenkapitalbeschaffung) werden -in Teilbeträgen pro jeweiligem Anleger- jeweils dannZweckgesellschaft(en), wenn ein Anleger eine Beitrittserklärung unterzeichnet hat Unterabschnitt „Gebührenerstattung und die Einzahlung ein- schließlich eines erhobenen Ausgabeaufschlags -anrechnung bei Investitionen in Höhe von maximal 5,0 Prozent auf dem in der Beitrittserklärung ge- nannten Geschäftskonto der Investmentgesellschaft einge- gangen ist, fällig. Die Vergütungen werden sodann innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen vorstehend genannter Vo- raussetzungen und Rechnungsstellung durch die HEP KVG angewiesenWealthcap Zielgesell- schaften). e. Die Einmalvergütung für die Prospekterstellung sowie vor dem Vertrieb angefallene Rechts- und Beratungskosten sind mit der Erteilung der Vertriebsgenehmigung fällig. Die vorge- nannten Leistungen wurden bereits 2020 erbracht.

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Samples: Sales Prospectus

Initialkosten. a. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentge- sellschaft Investmentgesellschaft in der Beitrittsphase Plat- zierungsphase einmalige Kosten in Höhe von bis zu 8,32 Prozent 9,9 % der Kommanditeinlage belastet („Initi- alkosten“Initialkosten). Die Initialkos- ten sind spätestens mit dem Ende der Platzierungsphase der Investmentge- sellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsverlauf sind bereits vor dem Ende der Platzierungsphase möglich. Die Initialkosten werden entsprechend jeweils mit der Höhe der ersten (ggf. Teil-)Einzahlung auf die gezeichnete Kapitaleinlage durch die jeweiligen Einzahlung der gezeichneten Kapitaleinlage der Anleger fällig. b. . Im Einzelnen fallen auf Ebene der Invest- mentgesellschaft die folgenden Initial- kosten an: Die Initialkosten umfassen einmalige Vergütungen der HEP KVG, der HEP Vertrieb GmbH und der Treuhandkommandi- tistin sowie Rechts- und Beratungskosten. c. Mit der Einmalvergütung der Treuhandkommanditistin wer- den Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält für die Tätigkeiten der Treuhandkommanditistin bei der Ein- richtung der Treuhandverhältnisse abgegolten. Sie wird mit Ablauf des Geschäftsjahres 2021 (zum 31.12.2021) fällig. d. Die Leistungen der HEP KVG für Konzeption und Marketing wurden bereits im Jahr 2020 erbracht. Die Vergütungen für diese Leistungen Strukturierung der HEP KVG und für Investmentgesellschaft sowie die HEP Vertrieb GmbH (Eigenkapitalbeschaffung) werden -in Teilbeträgen pro jeweiligem Anleger- jeweils dann, wenn ein Anleger Erstellung der Verkaufsunterlagen von der Investmentgesellschaft eine Beitrittserklärung unterzeichnet hat und die Einzahlung ein- schließlich eines erhobenen Ausgabeaufschlags malige Vergütung in Höhe von maximal 5,0 Prozent 3 % der Summe der auf dem den Kapitalkonten Ia) und Ib) gezeichneten Pflichteinlagen. Dies entspricht plangemäß rund 3,8 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Die Paribus Finanzierungsberatungs- gesellschaft mbH erhält für die Kon- zeption, Prüfung und Verhandlung der entsprechenden Fremdkapitalverträge eine einmalige Vergütung in Höhe von 1,19 % des aufgenommenen langfristi- gen Fremdkapitals der Investmentge- sellschaft (entspricht plangemäß rund 0,8 % der Summe der auf den Kapital- konten I gezeichneten Pflichteinlagen aller Gesellschafter). Dies entspricht plangemäß rund 1,0 % des vom Neuge- sellschafter gezeichneten Beteiligungs- betrages. Als langfristiges Fremdkapital werden neu aufgenommene Darlehen mit einer Fristigkeit von mehr als sechs Monaten angesehen. Die Paribus Invest GmbH erhält von der Investmentgesellschaft für die Platzierung des vom Neugesellschaf- ter gezeichneten Beteiligungskapitals eine Vergütung in Höhe von 3 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages und den Ausga- beaufschlag in Höhe von bis zu 5 % des vom Neugesellschafter I gezeichneten Beteiligungsbetrages. Die Treuhandkommanditistin II erhält für die Einrichtung der Treuhandverwaltung für die Neugesellschafter eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,3 % der von den Neugesellschaftern übernomme- nen Zeichnungsbeträge. Für rechtliche und steuerliche Beratung sowie für die Erstellung von Gutachten und der Vertriebsdokumentation erhal- ten die von der Investmentgesellschaft beauftragten Dritten Vergütungen in der Beitrittserklärung ge- nannten Geschäftskonto jeweils vereinbarten Höhe, in Summe voraussichtlich bis zu 179.000 Euro. Die Initialkosten sind spätestens mit dem Ende der Platzierungsphase der Investmentgesellschaft einge- gangen ist, fälligzur Zahlung fäl- lig. Anteilige Abschlagszahlungen ent- sprechend dem Platzierungsverlauf sind bereits vor dem Ende der Platzierungs- phase möglich. Die Vergütungen werden sodann innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen vorstehend genannter Vo- raussetzungen genannten Vergü- tungen stellen Aufwand der Investment- gesellschaft dar und Rechnungsstellung durch die HEP KVG angewiesensind unabhängig vom Gewinn der Investmentgesellschaft auch in Verlustjahren zu zahlen. e. Die Einmalvergütung für die Prospekterstellung sowie vor dem Vertrieb angefallene Rechts- und Beratungskosten sind mit der Erteilung der Vertriebsgenehmigung fällig. Die vorge- nannten Leistungen wurden bereits 2020 erbracht.

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Samples: Verkaufsprospekt

Initialkosten. a. Neben Während der Gründungs- und Platzierungsphase der Investment- gesellschaft fallen – neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentge- sellschaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe – einmalig Initialkosten an, die zusammen einen Betrag von bis zu 8,32 Prozent 5,50 % des vom Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages ausma- chen. Im Einzelnen setzt sich dieser Gesamtposten aus den fol- genden Einzelpositionen zusammen. Die Wealthcap Investment Services GmbH erhält für die Über- nahme der Kommanditeinlage belastet Platzierungsgarantie eine Vergütung i. H. v. einmalig 1.000.000 EUR („Initi- alkostenPlatzierungsgarantievergütung“). Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Konzeption der Invest- mentgesellschaft und mit ihr verbundenen Tätigkeiten eine Kon- zeptionsgebühr i. H. v. 2,5 % (einschließlich ggf. anfallender gesetz- licher Umsatzsteuer) des insgesamt zum Platzierungsschluss eingeworbenen Kommanditkapitals abzgl. der Platzierungsga- rantievergütung. Mit der Vergütung sind alle Auslagen und Kos- ten, die der Verwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit der Konzeption entstehen, abgegolten. Dies gilt jedoch nicht für Kos- ten der Rechts- und Steuerberatung im Zusammenhang mit der Prüfung des Erwerbs von bzw. mit dem Erwerb der Beteiligungen an Zielfonds und der Errichtung von Zweckgesellschaften (vgl. hierzu die Unterabschnitte „Transaktionsgebühr sowie Transak- tions- und Investitionskosten“ sowie „Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zielfonds oder Zweckgesellschaft(en)“). Die von der Investmentgesellschaft an die UniCredit Bank AG und weitere Vertriebspartner („Drittvermittler) zu zahlende Provision für die Eigenkapitalvermittlung beträgt jeweils 3 % des durch die jeweilige Vermittlungstätigkeit platzierten Kommanditkapitals (zzgl. des auf das platzierte Kommanditkapital erhobenen Aus- gabeaufschlags i. H. v. bis zu 5 %). Die Eigenkapitalvermittlungsprovision sowie die Gebühr für die Übernahme der Platzierungsgarantie werden grundsätzlich durch die Investmentgesellschaft direkt an die Vertriebspartner (also an die UniCredit Bank AG und etwaige weitere Vertriebspartner) bzw. die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt. Sie kön- nen in Einzelfällen auch über die Verwaltungsgesellschaft an die Vertriebspartner bzw. die Wealthcap Investment Services GmbH gezahlt werden. Es wird – über die vorstehend geschilderte ggf. erfolgende Weiterleitung der Provision für die Eigenkapitalver- mittlung bzw. die Übernahme der Platzierungsgarantie hinaus – kein wesentlicher Teil der Vergütungen, die von der Investment- gesellschaft an die Verwaltungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen an Vermittler von Anteilen an der Investmentgesell- schaft auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet. Der Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Investmentgesellschaft an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Die vorstehenden Initialkosten der Investmentgesellschaft ver- stehen sich jeweils inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatz- steuer. Die Beträge berücksichtigen die zum Zeitpunkt der Ver- triebsanzeige geltenden Steuersätze. Bei Änderung der gesetz- lichen Steuersätze werden die genannten Bruttobeträge bzw. Prozentsätze entsprechend angepasst. Die Initialkosten werden entsprechend spätestens beim Platzierungsschluss der Höhe der jeweiligen Einzahlung der gezeichneten Kapitaleinlage der Anleger Investmentgesellschaft fällig. b. Die . Anteilige Abschlagszahlungen ent- sprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine antei- lige Erstattung von Initialkosten umfassen einmalige Vergütungen der HEP KVG, der HEP Vertrieb GmbH und der Treuhandkommandi- tistin sowie Rechts- und Beratungskosten. c. Mit der Einmalvergütung der Treuhandkommanditistin wer- den durch die Tätigkeiten der Treuhandkommanditistin bei der Ein- richtung der Treuhandverhältnisse abgegolten. Sie wird mit Ablauf des Geschäftsjahres 2021 (zum 31.12.2021) fällig. d. Die Leistungen der HEP KVG für Konzeption und Marketing wurden bereits Verwaltungsgesellschaft ist im Jahr 2020 erbrachtFall der Investition in Wealthcap Zielgesellschaften möglich (vgl. Die hierzu den Abschnitt „Vergütungen für diese Leistungen der HEP KVG und für die HEP Vertrieb GmbH (Eigenkapitalbeschaffung) werden -in Teilbeträgen pro jeweiligem Anleger- jeweils dannKosten auf Ebene von Zielfonds und Zweckgesellschaft(en)“, wenn ein Anleger eine Beitrittserklärung unterzeichnet hat Unterabschnitt „Gebüh- renerstattung und die Einzahlung ein- schließlich eines erhobenen Ausgabeaufschlags -anrechnung bei Investitionen in Höhe von maximal 5,0 Prozent auf dem in der Beitrittserklärung ge- nannten Geschäftskonto der Investmentgesellschaft einge- gangen ist, fällig. Die Vergütungen werden sodann innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen vorstehend genannter Vo- raussetzungen und Rechnungsstellung durch die HEP KVG angewiesenWealthcap Zielgesellschaften“). e. Die Einmalvergütung für die Prospekterstellung sowie vor dem Vertrieb angefallene Rechts- und Beratungskosten sind mit der Erteilung der Vertriebsgenehmigung fällig. Die vorge- nannten Leistungen wurden bereits 2020 erbracht.

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