Initialkosten. Neben dem durch den Anleger an den Vertriebspartner zu zahlenden Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell schaft in der Gründungs und Platzierungsphase einmalige Kosten i. H. v. bis zu 1,5 % des von dem jeweiligen Anleger übernommenen Zeichnungsbetrags belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlun gen entsprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwal tungsgesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Prospectus
Initialkosten. Neben dem durch den Anleger an den Vertriebspartner zu zahlenden Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell Investmentgesell- schaft in der Gründungs Gründungs- und Platzierungsphase einmalige Kosten i. H. v. bis zu 1,5 5,50 % des von dem jeweiligen Anleger übernommenen Zeichnungsbetrags übernomme- nen Zeichnungsbetrages belastet (Initialkosten). Die Initialkosten Initial- kosten sind spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft Invest- mentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlun gen entsprechend Abschlagszahlungen ent- sprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwal tungsgesellschaft Verwaltungs- gesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.
Appears in 1 contract
Samples: Investment Prospectus
Initialkosten. Neben dem durch den Anleger an den Vertriebspartner zu zahlenden Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell schaft Investment- gesellschaft in der Gründungs Gründungs- und Platzierungsphase einmalige ein- malige Kosten i. H. v. bis zu 1,5 4,358 % des von dem jeweiligen jeweili- gen Anleger übernommenen Zeichnungsbetrags belastet Zeichnungsbetrages belas- tet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens beim zum Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlun gen Antei- lige Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsfortschritt Platzierungs- fortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten Initial- kosten durch die Verwal tungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Prospectus
Initialkosten. Neben dem durch den Anleger an den Vertriebspartner zu zahlenden Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell Investmentgesell- schaft in der Gründungs Gründungs- und Platzierungsphase einmalige Kosten i. H. v. bis zu 1,5 4,50 % des von dem jeweiligen Anleger übernommenen Zeichnungsbetrags übernomme- nen Zeichnungsbetrages belastet (Initialkosten). Die Initialkosten Initial- kosten sind spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft Invest- mentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlun gen entsprechend Abschlagszahlungen ent- sprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwal tungsgesellschaft Verwaltungs- gesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.
Appears in 1 contract
Samples: Investment Prospectus
Initialkosten. Neben dem durch den Anleger an den Vertriebspartner zu zahlenden Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell schaft in der Gründungs und Platzierungsphase einmalige Kosten i. H. v. bis zu 1,5 % des von dem jeweiligen Anleger übernommenen Zeichnungsbetrags Zeichnungsbetrages belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlun gen entsprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwal tungsgesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Initialkosten. Neben dem durch den Anleger an den Vertriebspartner zu zahlenden Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell schaft Investment- gesellschaft in der Gründungs Gründungs- und Platzierungsphase einmalige ein- malige Kosten i. H. v. bis zu 1,5 5,263 % des von dem jeweiligen jeweili- gen Anleger übernommenen Zeichnungsbetrags belastet Zeichnungsbetrages belas- tet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens beim zum Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlun gen Antei- lige Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsfortschritt Platzierungs- fortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten Initial- kosten durch die Verwal tungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Prospectus
Initialkosten. Neben dem durch den Anleger an den Vertriebspartner zu zahlenden Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell Investmentgesell- schaft in der Gründungs Gründungs- und Platzierungsphase einmalige Kosten i. H. v. bis zu 1,5 5,5 % des von dem jeweiligen Anleger übernommenen Zeichnungsbetrags über- nommenen Zeichnungsbetrages belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlun gen Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwal tungsgesellschaft Verwaltungs- gesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 10 dieser Anlagebedingungen möglich.
Appears in 1 contract
Samples: Investment Prospectus