Initialkosten. a. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentge- sellschaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe von bis zu 8,32 Prozent der Kommanditeinlage belastet („Initi- alkosten“). Die Initialkosten werden entsprechend der Höhe der jeweiligen Einzahlung der gezeichneten Kapitaleinlage der Anleger fällig.
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