Inklusive Leistungen Musterklauseln

Inklusive Leistungen. 7.1 Die Leistungen der Sunny Cars B.V. gegenüber dem Kunden nach dem zwischen diesen Parteien abgeschlossenen Vertrag enthalten unbegrenz- te Kilometer, Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß lokalen Bedingungen, Vollkaskoschutz (CDW), Kfz-Diebstahlschutz (TP), Flughafengebühren, Flughafensteuer, alle lokalen Steuern zum Zeitpunkt der erteilten Bu- chungsbestätigung sowie die reiserelevanten Zusatzdienstleistungen. Nicht in den Preisen der Sunny Cars B.V. enthalten sind etwaige Telekom- munikationskosten, die anlässlich der Inanspruchnahme reiserelevanter Zusatzdienstleistungen durch den Kunden anfallen können. Gleiches gilt hinsichtlich etwaiger kostenpflichtiger Leistungen, die der Kunde über den Concierge Service buchen kann (z.B. Restaurant- oder Theaterbesu- che usw.); solche Leistungen hat der Kunde direkt gegenüber dem jewei- ligen Erbringer der von ihm gebuchten Leistungen zu bezahlen.
Inklusive Leistungen. 7.1 Die Leistungen der Sunny Cars International GmbH gegenüber dem Kunden nach dem zwischen diesen Parteien abgeschlossenen Vertrag enthalten unbegrenzte Kilometer, Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß lokalen Bedingungen, Vollkaskoschutz (CDW), Kfz-Diebstahlschutz (TP), Flughafengebühren, Flughafensteuer, alle lokalen Steuern zum Zeit- punkt der erteilten Buchungsbestätigung sowie die reiserelevanten Zu- satzdienstleistungen. Nicht in den Preisen der Sunny Cars International GmbH enthalten sind etwaige Telekommunikationskosten, die anlässlich der Inanspruchnahme reiserelevanter Zusatzdienstleistungen durch den Kunden anfallen können. Gleiches gilt hinsichtlich etwaiger kostenpflich- tiger Leistungen, die der Kunde über den Concierge Service buchen kann (z.B. Restaurant- oder Theaterbesuche usw.); solche Leistungen hat der Kunde direkt gegenüber dem jeweiligen Erbringer der von ihm gebuchten Leistungen zu bezahlen.
Inklusive Leistungen. 7.1 Die Leistungen der Sunny Cars International GmbH gegenüber dem Kunden nach dem zwischen diesen Parteien abgeschlossenen (Unter-) Mietvertrag enthalten unbegrenzte Kilometer, KFZ-Haftpflichtversi- cherung gemäß lokalen Bedingungen, Vollkaskoschutz (CDW), Kfz- Diebstahlschutz (TP), Flughafengebühren, Flughafensteuer sowie alle
Inklusive Leistungen. In dem Preismodell SICODA Trainer PROFESSIONAL sind folgende Leistungen enthalten: • Logoeinbindung Einbindung des Kundenlogos im Kurs und auf der Teilnahmebescheinigung • E-Mail Benachrichtigung Auf Wunsch Benachrichtigung über eine Kursteilnahme inkl. PDF-Anhang der Teilnahmebescheinigung an eine E-Mail Adresse (E-Mail Benachrichtigung). Mit einer solchen Benachrichtigung kann z.B. die Personalabteilung die Teilnahmen automatisch archivieren.
Inklusive Leistungen. In dem Preismodell SICODA Trainer GROUP sind folgende Leistungen enthalten:
Inklusive Leistungen. Die Preise der von uns ausgewählten Fahrzeugvermieter enthalten unbegrenzte Kilometer, KFZ-Haftpflichtversicherung gemäß lokalen Bedingungen, Vollkaskoschutz (CDW), KFZ-Diebstahlversicherung (TP), Flughafengebühren, Flughafensteuer sowie alle lokalen Steuern. Etwa anfallende Kosten, Steuern, Flughafensteuern und Gebühren für etwa von Ihnen zusätzlich zum Mietvertrag getroffene Vereinbarungen über Zusatzleistungen sind in den Preisen nicht enthalten. Die von uns zu den ausgewiesenen Preisen vermittelten Fahrzeuge sind automatisch mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 7,5 Mio. versichert (siehe Abschnitt „Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung“). Unter bestimmten Voraussetzungen wird im Schadensfalle von Sunny Cars sogar die Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschutz und KFZ-Diebstahlversicherung, auch bei Schäden an Glas, Dach, Reifen und Unterboden, bis zur Höhe der von Ihnen beim Fahr- zeugvermieter hinterlegten Kaution erstattet (siehe Abschnitt „Voraussetzungen der Erstattung der einbehaltenen Kaution im Schadensfalle durch Sunny Cars“). Auch Zusatzfahrer sind bei vielen der von uns ausgewählten Fahrzeugvermieter im Preis inbegriffen. Detaillierte Informationen dazu sowie zum jeweiligen Zielgebiet erfragen Sie bitte in Ihrem Reisebüro oder bei Sunny Cars.
Inklusive Leistungen. 7.1 Die Leistungen der Sunny Cars International GmbH gegenüber dem Kunden nach dem zwischen diesen Parteien abgeschlossenen Vertrag enthalten unbegrenzte Kilometer, Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß lokalen Bedingungen, Vollkaskoschutz (CDW), Kfz-Diebstahlschutz (TP), Flughafengebühren, Flughafensteuer, alle lokalen Steuern zum Zeit- punkt der erteilten Buchungsbestätigung sowie die reiserelevanten Zu- satzdienstleistungen. Nicht in den Preisen der Sunny Cars International GmbH enthalten sind etwaige Telekommunikationskosten, die anlässlich

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.