Instrumente Musterklauseln

Instrumente. Die Luftgütepartnerschaft berät, motiviert und informiert Unternehmen über schadstoffarme betriebliche Mobilität. Sie fördert das Netzwerk der Luftgütepartner und erweitert es durch neue Institutionen und Akteure. Die Ausgestaltung der unten aufgeführten Bausteine erfolgt gemeinsam, jeweils im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten des einzelnen Initialpartners.
Instrumente. COPSOQ Zusammenarbeit von Ärzten und Pflegenden Veränderungsbedarf und Problembereiche
Instrumente. Wir bieten zur Zeit folgende Instrumente an: Wir bilden vorrangig für unsere Ensembles aus, die auch in der Öffentlichkeit ständig präsent sind. Daher haben wir vorrangig Bedarf an Streichern und Bläsern und bieten entsprechend viele Plätze an. Eine Bedingung für unsere Förderung in der 5. Klasse ist, dass das erste Instrument ein Melodieinstru- ment sein soll, damit melodisches und harmonisches Denken und Hören geübt wird. In den letzten zehn Jahren hat sich gezeigt, dass E-Gitarre und Schlagzeug keine Erstinstrumente sein sollten, da die Schwierigkeiten zu 80% bis 90% unterschätzt wurden und spätestens nach zwei Jahren aufgehört wurde - in der Regel ohne, dass es zur Ensembleteilnahme kam. Wenn das erste Instrument unbe- dingt ein Rhythmusinstrument sein soll, kann es gemietet werden, ohne dass wir die Ausbildung zu- sätzlich fördern. Die Unterrichtspauschale richtet sich dann nach der Gruppengröße und wird mit den Instrumentallehrern abgerechnet (€ 120.-/Monat durch Anzahl der Teilnehmer). Bei Klavieren können wir zwar den Unterricht organisieren, jedoch können wir diese Instrumente nicht verleihen. Streicher und Bläser proben im 5. Jahrgang noch getrennt, ab dem zweiten Halbjahr ist bei guter in- strumentaler Eignung die Teilnahme am Unterstufenorchester möglich und die 5/6er AG zum Ensemb- lespiel nicht mehr verbindlich. Ab Klasse 6 kann ein Instrument der Rhythmusgruppe zusätzlich erlernt werden (als Zweitinstrument), dies kann über das Mittagsangebot erfolgen oder durch einen Folgever- trag zu gleichen Konditionen. Die Vertragsnehmer lassen für die Dauer des Vertragsverhältnisses per Lastschrift zum jeweiligen Monatsanfang die vereinbarte Gebühr einziehen. Sie sorgen für eine ausreichende Kontodeckung und setzen sich im Problemfall bitte rechtzeitig mit der Orchesterleitung in Verbindung, damit nicht noch zusätzliche Gebühren anfallen (für die Rücklastschrift der Bank und die deshalb nötige Rechnungsstel- lung berechnen wir € 5,00). Mit der Unterzeichnung des Vertrag stimmen Sie außerdem der Veröffent- lichung von Bild-, Film- und Tonaufnahmen zu, auf denen Ihr Kind oder Sie selber evtl. zu sehen und zu hören sind und die für das Orchester eine wichtige Öffentlichkeitsfunktion haben, insbesondere CDs und DVD, Presse, Rundfunk, TV und Internetseiten des Orchesters und der Schule. Ausbildungsverrag vom 13.2.2012 Ich beauftrage die BAG Musik Rheinland-Süd e.V. als finanziellen Partner des Orchesters die fälligen Gebühren zum nächsten Ersten per Lastsch...
Instrumente. 1 Die Bereitstellung der Instrumente ist grundsätzlich Sache der Xxxxxxx.
Instrumente. Die Kategorisierung der Unterrichtsstörungen, welche aus der Theorie bekannt und erarbeitet wurden (vgl. Kapitel 1.2), definierten den Untersuchungsgegenstand. Ergänzend zu jeder Kategorie wurden drei bis sechs Beispiele von Unterrichtsstörungen zusammengetragen und auf Karten aufgeschrieben. Diese ergaben sich einerseits aus dem Erfahrungsschatz und den erworbenen Theoriekenntnissen des Autors, andererseits durch Spontanbefragungen befreundeter Lehrkräften. Um vereinfachte Auswertung der Daten zu gewährleisten, wurden die Beispiele der Unterrichtsstörungen einer Signatur zugeordnet. „Akustische Störungen“ wurden mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet. „B“ galt der Kategorie „Passivität, Desinteresse und Verweigerung“. „Motorische Unruhe“ erhielt den Buchstaben „C“. Dem „Provokativen und aggressiven Verhalten“ wurde „D“ zugewiesen und „Verstösse gegen Schulordnung, Klassenregeln oder Vorgaben des Lehrers“ fand mit dem Buchstaben „E“ seine Signatur. Somit konnte ein guter Überblick über den gesamten Unterrichtsstörungskatalog geboten werden.
Instrumente. Für Leihinstrumente existiert ein gesonderter Instrumentenvertrag
Instrumente. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit können eine Reihe von klassischen, bewährten Marketinginstru- menten eingesetzt werden. Hierzu gehören u. a. - Medieneinsatz (Internetpräsenz, ggf. TV und Radio), - Druckerzeugnisse (Broschüren und Flyer, Zeitungen, Bücher) und - Veranstaltungen (Ausstellungen, Diskussionsforen, Beratungsstellen, Führungen und Vorträ- ge).
Instrumente. Dienstplanung und Vertretung - Regeln über Entscheidungsprozesse - Abstimmungsprozesse zwischen unterschiedlichen Arbeitsbereichen - Interne Beratung und Anleitung - regelmäßige Fallbearbeitung im Team - regelmäßige interne Prüfung um Selbstreflexion - Selbst- und Fremdevaluation - Supervision - Controlling und Qualitätszirkel - Befragung der jungen Menschen und ihren Eltern - Berichtswesen - Dokumentation - Dokumentation des Beratungsverlaufes im Vorfeld der Hilfeplanung - Anamnese - psychosoziale Diagnose auf der Grundlage sozialpädagogischen Fallverstehens - Hilfeplanverfahren - Entscheidung über die geeignete Hilfe im Rahmen eines Aushandlungsprozesses mit den Adressaten - Prüfung der Anrufung des Familiengerichtes bei Scheitern des Aushandlungsprozesses und bei Gefährdung des Kindeswohls (§ 1666 BGB) - Übersicht und Kenntnis der einzelnen Angebote der Einrichtungen - Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes der Adressaten bei der Auswahl des An- gebotes nach Maßgabe des § 5 SGB VIII - Qualifizierte Weitergabe von Informationen über den jungen Menschen - Entscheidung über die Hilfegewährung im Rahmen des § 36 SGB VIII
Instrumente. Es gelten die Bestimmungen des aktuellen Instrumentenleih- und Kaufvertrages. Für jedes Instrument in Vereinsbesitz muss ein Instrumentenvertrag vorhanden sein. Ohne gültigen Vertrag darf kein Instrument den Probensaal verlassen.
Instrumente. 1 Die Bereitstellung der persönlichen Instrumente ist grundsätzlich Sache der Schülerinnen und Schü- ler.