Interview Musterklauseln

Interview. Bei der Ermittlung von Fakten, Wissen, Meinungen, Einstellungen oder Bewertungen gilt die Befragung in der empirischen Sozialforschung nach wie vor als Standardinstrument (vgl. Xxxxxxx et al., 2008, S. 321). Subjektive Bedeutungen oder Theorien lassen sich nur schwer aus Beobachtungen ableiten. Man muss sie zur Sprache kommen lassen (vgl. Mayring 2002, S. 66). Für die vorliegende Arbeit wurde das qualitative Leitfadeninterview gewählt. Es geht hier nicht primär um die Prüfung einer Forschungsfrage, sondern eher um das Verständnis und die Erkundung eines neuen Untersuchungsgebietes. Den Charakter eines offenen Gesprächs hat es dadurch, weil es sich nicht an den gleichen Fragen in gleicher Formulierung und Reihenfolge orientiert (Przpyborski & Wohlrab-Sahr 2008, S.139). Die Oberhand behält aber der Interviewer und vermeidet so, dass das Gespräch ins Stocken geraten könnte. Mit Vorgaben von Antwortalternativen wird die Erinnerung der Befragten unterstützt und führt sie in die konkreten Situationen, so dass ihnen das präzise Beantworten erleichtert wird (vgl. Wellenreuther 2000, S. 318). Zudem erlangt man einen Einblick in die Relevanzstrukturen und die Erfahrungshintergründe der interviewten Person. Entsprechend mussten Leitfragen entwickelt werden, die alle forschungsrelevanten Themen abdecken beziehungsweise eine Vergleichbarkeit der Interviewergebnisse gewährleisten konnten und Spielraum offen liessen, um aus der Situation heraustretende neue Fragen generieren zu können (vgl. Xxxxxxx et al. 2008, S. 387 f.). Zusätzlich zu den Interviews mit Lehrpersonen wurde ein Expertengespräch geführt. Der Befragungsablauf blieb der Gleiche, jedoch standen hier vielmehr das theoretische Wissen und die Ansichten im Vordergrund. Das Ziel war, eine Gegenüberstellung der Aussagen von „Theoretiker“ und „Praktiker“ zu bekommen. Die Dokumentation der Interviews, welche in der Dauer stark variieren konnten, wurde durch Audioaufnahmen gespeichert. Am Ende des jeweiligen Interviews wurden die Antworten noch einmal zusammen durchgegangen und die für die bevorstehende Arbeit relevanten Angaben der befragten Person im Interviewraster am Schluss erfasst.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.