Intensivierung der Umsetzung des Unterrichtsprinzips Berufssprache Deutsch Musterklauseln

Intensivierung der Umsetzung des Unterrichtsprinzips Berufssprache Deutsch. Beschreibung: Mit dem im Lehrplan Deutsch für die Berufsschulen und Berufsfachschulen verankerten durchgängigen Sprachbildungskonzept Berufssprache Deutsch werden die Schülerinnen und Xxxxxxx vom Erwerb der Zweitsprache Deutsch in den Berufsintegrations- klassen bis hin zum Berufsabschluss gefördert und unterstützt. Zum einen erfolgt dies inte- griert im Unterricht (u. a. sprachsensibler Unterricht), zum anderen durch additive Unter- richtsstunden, in denen die Schülerinnen und Xxxxxxx eine gezielte berufssprachliche Unter- stützung erhalten (s. u.). Das Unterrichtsprinzip Berufssprache Deutsch sieht vor, dass die Schülerinnen und Xxxxxxx in der Entwicklung ihrer berufssprachlich-kommunikativen Kom- petenzen zielorientiert im fachlichen sowie allgemeinbildenden Unterricht gefördert werden, damit die Integration in das Berufsleben erfolgreich gelingt. Beteiligung: Die Intensivierung der Umsetzung des Unterrichtsprinzips Berufssprache Deutsch ist im Lehrplan Deutsch für die Berufsschulen und Berufsfachschulen in Bayern ver- ankert. Die Umsetzung wird über Landesmittel finanziert. Beschreibung: An den bayerischen Berufs- und Berufsfachschulen befindet sich eine erhebli- che Anzahl an Schülerinnen und Schülern mit Ausbildungsvertrag, die erst vor fünf oder we- niger Jahren nach Deutschland gekommen sind und die nicht Deutsch als Muttersprache haben. Da hierbei i. d. R. von einem besonderen Sprachförderbedarf ausgegangen werden kann, bietet das StMUK vor allem diesen Auszubildenden seit dem Schuljahr 2017/2018 zu- sätzliche Unterrichtsstunden für eine ergänzende berufssprachliche Förderung an. Ergän- zend zu einem sprachsensibel gestalteten beruflichen Unterricht können diese zusätzlichen Stunden flexibel für Gruppenteilungen oder additiven Unterricht zur berufssprachlichen Bil- dung eingesetzt werden. Hierfür wurden den Regierungen zusätzliche Stellenäquivalente zur Verfügung gestellt, um diese bedarfsgerecht an die Berufsschulen und Berufsfachschulen zu verteilen. Die Zuweisung an die jeweilige Regierung orientierte sich insbesondere an der An- zahl an Schülerinnen und Schülern, die erst vor fünf oder weniger Jahren nach Deutschland gekommen sind und die nicht Deutsch als Muttersprache haben. Beteiligung: Die ergänzende Berufssprachliche Förderung wird durch Landesmittel des StMUK finanziert. Beschreibung: Die Zentralen Studienberatungen der Hochschulen leisten bereits heute einen wertvollen Beitrag zur beruflichen Orientierung junger Menschen: Sie unterstütz...

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