Interessenkonflikte, Nebentätigkeiten. Jedes Vorstandsmitglied legt Interessenkonflikte dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorsitzenden des Vorstands unverzüglich offen und informiert die anderen Vorstandsmitglieder hierüber. Die Übernahme von konzerninternen und konzernexternen Nebentätigkeiten, insbesondere die Übernahme von Aufsichtsratsmandaten, bedarf der vorherigen Zustimmung des Präsidiums des Aufsichtsrats oder des Aufsichtsrats. Den in Ziffer I. 2. der Geschäftsordnung für den Vorstand der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT genannten Geschäftsbereichen sind folgende Funktionsbereiche zugeordnet: