China. If the Territory is China, the MicroStrategy contracting entity on the order is MicroStrategy Singapore Pte. Ltd, with offices at 0 Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxx Xxx Xxxxx, #00-00, Xxxxxxxxx 000000, and the following terms apply:
(a) The Governing Law will be the laws of Singapore; and
(b) any disputes, actions, claims or causes of action arising out of or in connection with this Agreement or the parties’ relationship under it will be subject to the exclusive jurisdictions of the courts of Singapore; and
(c) in the event of a conflict between the English-language version and the Chinese-language version of this Agreement, or between the English-language version and the Chinese- language version of an order, the English-language version will prevail; and
(d) references to “CPI” in the Agreement will be deemed to refer to “China CPI.”
China. If the Territory is China, the MicroStrategy contracting entity on the order is MicroStrategy Singapore Pte. Ltd, with offices at 0 Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxx Xxx Xxxxx, #00-00, Xxxxxxxxx 000000, and the following terms apply:
(a) The Governing Law will be the laws of Singapore; and
(b) any disputes, actions, claims or causes of action arising out of or in connection with this Agreement or the parties’ relationship under it will be subject to the exclusive jurisdictions of the courts of Singapore; and
(c) references to “CPI” in the Agreement will be deemed to refer to “China CPI.”
China. IT − IT − Organisation
China. Für deutsche und österreichische Staatsbürger, die zu touristischen Zwecken nach China einreisen möchten, gilt weiter- hin eine Einreisesperre.
China. Klausel 17 (Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit) wird um die fol- gende Bestimmung ergänzt, die Unterklausel 17.3 bildet:
China. Die Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx setzt ihren Expansionskurs fort und steigerte ihre Wirtschaftsleistung 2010 um +10,5 %. Getrieben wurde das Wachstum hauptsächlich durch anhaltende Investitionen und die zunehmend anziehende Bin- nennachfrage. Ein langfristig stabiles Wachstum soll über eine ausgewogenere Wirtschaftsstruktur erreicht werden, welche die chinesische Regierung im zwölften Fünfjahresplan (2011-2015) umzusetzen plant. Ein Schwerpunkt ist die Ankurbelung des noch schwachen inländischen Konsums, um eventuellen Ausfällen aus der Exportwirtschaft entgegenzuwirken. Chinas Bauwirtschaft profitierte 2010 noch von dem auf die Infrastruktur ausgerichteten Konjunkturpaket aus 2009 und verzeichnete ein dementsprechendes Wachstum. Im Rahmen des zwölften Fünfjahresprogramms stehen weitere massive Investitionen in den Infrastrukturbereich an, in erster Linie in die rückständigen Regionen West- und Zentralchina. Die Schwerpunkte liegen auf dem Ausbau der Flughäfen, des Schienenverkehrs und der städtischen Infrastruktur. Mittelfristig kann daher mit einer soliden Ent- wicklung der Bauindustrie gerechnet werden.
China. Dieser Prospekt stellt kein öffentliches Angebot zum Verkauf oder zur Zeichnung der Fonds der Gesellschaft in der Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx (die „VRC“) dar. Anteile der Gesellschaft werden in der VRC weder unmittelbar noch mittelbar für oder zugunsten von juristischen oder natürlichen Personen der VRC angeboten oder verkauft. Des weiteren dürfen keine juristischen oder natürlichen Personen der VRC unmittelbar oder mittelbar Anteile der Fonds der Gesellschaft oder wirtschaftliche Eigentumsrechte daran erwerben, ohne zuvor alle gesetzlich oder aus sonstigen Gründen erforderlichen staatlichen Genehmigungen der VRC einzuholen. Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, sind vom Herausgeber und seinen Vertretern dazu angehalten, diese Beschränkungen zu beachten.
China. Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors der WIPO zufolge findet auf Grund von Erklärungen des Vereinigten Königreichs und der Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx der Vertrag auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong weiterhin Anwendung. China hat folgende Erklärung abgegeben:
China. Für jede Gesponserte Veranstaltung, die in China stattfindet (für die Zwecke dieser Bedingungen sind die Sonderverwaltungsregion Hongkong, die Sonderverwaltungsregion Macao und Taiwan ausgeschlossen):
(a) Der AWS-Vertragspartner ist Amazon Connect Technology Services (Beijing) Co., Ltd.
(b) Für die Zwecke des Abschnitts 7.7(b) lautet die Adresse für Benachrichtigungen an AWS: 0X, Xxxxxxx Xxxxxxxx X00, Xxxxxxxxx Business Park, 00 Xxxxxxxxxxx Xxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxxx.
(x) Der folgende Wortlaut wird am Ende von Abschnitt 1.4 eingefügt: Falls von Ihnen angefordert, wird AWS Ihnen Rechnungen für Steuerzwecke (“Fapiaos“) entsprechend der von AWS in vollem Umfang erhaltenen Gebühren und Abgaben ausstellen. Die Art der Fapiao (d.h. allgemeine Umsatzsteuer-Rechnung oder besondere Umsatzsteuer-Rechnung) wird anhand Ihres Steuerstatus und der Begleitdokumente sowie der Informationen, die Sie zur Validierung bereitzustellen haben, ermittelt.
(d) Jegliche Streitigkeiten zwischen Ihnen und uns unterliegen dem Recht der Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Sämtliche Streitigkeiten in irgendeinem Zusammenhang mit einer Gesponserten Veranstaltung, die in China stattfindet, einschließlich der Fälle, in denen eine Partei eine einstweilige Verfügung beantragt, werden der China International Economic and Trade Arbitration Commission (die "Kommission") zur Schiedsgerichtsbarkeit in Peking vorgelegt. Das Schiedsverfahren wird in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Schiedsregeln der Kommission durchgeführt. Der Schiedsspruch ist endgültig und für beide Parteien bindend. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt drei.
China. Gleicher Vorbehalt wie Bahrain. Bis zum 30. Juni 1997 war das Übereinkommen auf Grund einer Ausdehnungserklä- rung des Vereinigten Königreichs in Hongkong anwendbar. Seit dem 1. Juli 1997 bildet Hongkong eine besondere Verwaltungsregion (SAR). Der Volksrepublik Chi- na. Auf Grund der chinesischen Erklärung vom 6. Juni 1997 ist das Übereinkommen seit dem 1. Juli 1997 auch in der SAR Hongkong anwendbar. Bis zum 19. Dezember 1999 war das Übereinkommen auf Grund einer Ausdeh- nungserklärung Portugals in Macau anwendbar. Seit dem 20. Dezember 1999 bildet Macau eine besondere Verwaltungsregion (SAR) der Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx. Auf Grund der chinesischen Erklärung vom 19. Oktober 1999 ist das Übereinkommen seit dem 20. Dezember 1999 auch in der SAR Macau anwendbar.