China Musterklauseln

China. If the Territory is China, the MicroStrategy contracting entity on the order is MicroStrategy Singapore Pte. Ltd, with offices at 0 Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxx Xxx Xxxxx, #00-00, Xxxxxxxxx 000000, and the following terms apply:
China. 9. IT − IT − Organisation
China. Für jede Gesponserte Veranstaltung, die in China stattfindet (für die Zwecke dieser Bedingungen sind die Sonderverwaltungsregion Hongkong, die Sonderverwaltungsregion Macao und Taiwan ausgeschlossen):
China. Ziffer 6.1 wird durch folgende Regelung ersetzt: Die Kosten der Nacherfüllung, des Rücktritts vom Vertrag oder der Schadensbeseitigung wegen mangelhafter Ware, insbesondere Kosten für den Aus- und Einbau, die Prüfung, die Validierung, den Versand, den Transport, die Arbeits- und Materialkosten übersteigen nicht den Gesamtwert des jeweiligen Auftrages bzw. den Wert der konkreten Freigabe der betreffenden Ware, wenn es sich um einen Rahmenauftrag handelt. Wir haften für alle Schäden, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung, soweit uns, unseren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch für einfache Fahrlässigkeit. Falls der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vorhersehbaren und typischen Durchschnittsschaden begrenzt und Diese Gesamthaftung ist nicht höher als der Gesamtverkaufswert der Waren oder der Wert der spezifischen Freigabe für die betreffenden Waren, wenn es sich um einen Rahmenauftrag handelt. Die vorstehende Regelung gilt auch bei Pflichtverletzungen unserer Mitarbeiter. Für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Zusammenhang mit der Veräußerung der Ware haften wir nur, wenn deren Schutzrechte Rechte gelten in der Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx und sind zum Zeitpunkt der Lieferung und nur insoweit veröffentlicht, als bei der vertragsgemäßen Verwendung der Ware Schutzrechte Dritter verletzt werden. Dies gilt nicht, wenn wir die Liefergegenstände nach vom Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Modellen, Beschreibungen oder sonstigen Unterlagen oder Daten hergestellt haben und wir daher keine Kenntnis von einer Schutzrechtsverletzung im Zusammenhang mit von uns entwickelten Produkten haben oder haben müssen. Der Kunde verpflichtet sich, in diesem Fall dafür einzustehen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt wurden und werden, uns unverzüglich über mögliche und behauptete Fälle der Verletzung von Schutzrechten Dritter, die ihm bekannt werden, freizustellen und alle anfallenden Kosten und Auslagen zu tragen. Mängelansprüche der gelieferten Ware verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise in Bauwerken verwendet werden und deren Mangelhaftigkeit verursacht haben; in diesem Fall verjä...
China. Gleicher Vorbehalt wie Bahrain. Bis zum 30. Juni 1997 war das Übereinkommen auf Grund einer Ausdehnungserklä- rung des Vereinigten Königreichs in Hongkong anwendbar. Seit dem 1. Juli 1997 bildet Hongkong eine besondere Verwaltungsregion (SAR). Der Volksrepublik Chi- na. Auf Grund der chinesischen Erklärung vom 6. Juni 1997 ist das Übereinkommen seit dem 1. Juli 1997 auch in der SAR Hongkong anwendbar. Bis zum 19. Dezember 1999 war das Übereinkommen auf Grund einer Ausdeh- nungserklärung Portugals in Macau anwendbar. Seit dem 20. Dezember 1999 bildet Macau eine besondere Verwaltungsregion (SAR) der Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx. Auf Grund der chinesischen Erklärung vom 19. Oktober 1999 ist das Übereinkommen seit dem 20. Dezember 1999 auch in der SAR Macau anwendbar.
China. Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors der WIPO zufolge findet auf Grund von Erklärungen des Vereinigten Königreichs und der Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx der Vertrag auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong weiterhin Anwendung. China hat folgende Erklärung abgegeben:
China. Nach zweistelligen Wachstumsraten ging das Wirtschaftswachstum auch in China 2011 auf +9,2% zurück. Insbe- sondere die Exportverlangsamung, welche mit der unsicheren globalen Wirtschaftslage einherging, wirkte sich auf die Wachstumsentwicklung des Landes aus. Auch das kommende Wirtschaftsjahr wird hier maßgeblich von den Entwicklungen in der Eurozone und der globalen Finanzlage abhängen. Die chinesische Bauwirtschaft verzeichnete 2011 mit einem Plus von +8% einen deutlich geringeren Zuwachs als im Vorjahr. Diese Entwicklung sollte sich auch im kommenden Jahr fortschreiben. Die dynamischen Entwicklungen im Hochbau, insbesondere im Wohnungsbau, der vergangenen Jahre scheinen bereits erste Anzeichen einer Immobilienblase zu zeigen, welche die Regierung zu regulierenden Maßnahmen ver- anlasst.
China. Artikel 113.
China. Die Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx setzt ihren Expansionskurs fort und steigerte ihre Wirtschaftsleistung 2010 um +10,5 %. Getrieben wurde das Wachstum hauptsächlich durch anhaltende Investitionen und die zunehmend anziehende Bin- nennachfrage. Ein langfristig stabiles Wachstum soll über eine ausgewogenere Wirtschaftsstruktur erreicht werden, welche die chinesische Regierung im zwölften Fünfjahresplan (2011-2015) umzusetzen plant. Ein Schwerpunkt ist die Ankurbelung des noch schwachen inländischen Konsums, um eventuellen Ausfällen aus der Exportwirtschaft entgegenzuwirken. Chinas Bauwirtschaft profitierte 2010 noch von dem auf die Infrastruktur ausgerichteten Konjunkturpaket aus 2009 und verzeichnete ein dementsprechendes Wachstum. Im Rahmen des zwölften Fünfjahresprogramms stehen weitere massive Investitionen in den Infrastrukturbereich an, in erster Linie in die rückständigen Regionen West- und Zentralchina. Die Schwerpunkte liegen auf dem Ausbau der Flughäfen, des Schienenverkehrs und der städtischen Infrastruktur. Mittelfristig kann daher mit einer soliden Ent- wicklung der Bauindustrie gerechnet werden.
China. Dieser Prospekt stellt kein öffentliches Angebot zum Verkauf oder zur Zeichnung der Fonds der Gesellschaft in der Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx (die „VRC“) dar. Anteile der Gesellschaft werden in der VRC weder unmittelbar noch mittelbar für oder zugunsten von juristischen oder natürlichen Personen der VRC angeboten oder verkauft. Des weiteren dürfen keine juristischen oder natürlichen Personen der VRC unmittelbar oder mittelbar Anteile der Fonds der Gesellschaft oder wirtschaftliche Eigentumsrechte daran erwerben, ohne zuvor alle gesetzlich oder aus sonstigen Gründen erforderlichen staatlichen Genehmigungen der VRC einzuholen. Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, sind vom Herausgeber und seinen Vertretern dazu angehalten, diese Beschränkungen zu beachten.