Interessenkonflikte. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts können alle Verbundenen Personen untereinander oder mit der Gesellschaft jedwede Art von Finanz- und Bankgeschäften oder sonstigen Transaktionen tätigen. Hierzu zählen unter anderem solche Transaktionen, die auf Anlagen der Gesellschaft in Wertpapiere einer Verbundenen Person oder Anlagen einer Verbundenen Person in eine Gesellschaft oder einen Organismus gerichtet sind, deren bzw. dessen Anlagen Bestandteil des Fondsvermögens sind, oder Beteiligungen an solchen Verträgen oder Geschäften. Darüber hinaus können Verbundene Personen auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter Anlagen in Anteile eines Fonds oder Vermögenswerte der gleichen Art wie die Bestandteile des Fondsvermögens tätigen oder mit diesen handeln. Barmittel der Gesellschaft können, vorbehaltlich der Bestimmungen der irischen Central Bank Acts von 1942 bis 2015 bei einer Verbundenen Person verwahrt oder in von einer Verbundenen Person ausgegebene Einlagenzertifikate oder Bankinstrumente investiert werden. Auch Bank- und vergleichbare Geschäfte können mit oder durch eine Verbundene Person getätigt werden. Eine Verbundene Person kann zudem im eigenen oder fremden Namen am Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Anlagen (einschließlich Devisen- und Wertpapierleihgeschäfte) von dem bzw. an den jeweiligen Fonds teilnehmen. Es besteht keine Verpflichtung auf Seiten einer Verbundenen Person, über daraus erzielte Erträge gegenüber dem jeweiligen Fonds oder den Anteilsinhabern des Fonds Rechenschaft abzulegen. Diese Erträge dürfen von der betreffenden Partei einbehalten werden, sofern diese Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen ausgehandelt werden und im besten Interesse der Anteilsinhaber des Fonds liegen und:
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Samples: etf.dws.com, www.alte-leipziger-fonds.de, docs.fundconnect.com