Common use of Interimsversorgung bei Reparaturen, Wartungen und Überprüfungen Clause in Contracts

Interimsversorgung bei Reparaturen, Wartungen und Überprüfungen. Sofern eine Reparatur, Wartung, sicherheitstechnische Kontrolle oder Überprüfung erforder- lich ist und diese nicht sofort von dem Leistungserbringer vor Ort beim Versicherten durchge- führt werden kann, ist dem Versicherten das gleiche Hilfsmittel, mindestens aber ein gleich- wertiges zur Interimsversorgung geeignetes Hilfsmittel kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt zeitgleich im Austausch mit dem vorhandenen Hilfsmittel, jedoch spätestens in- nerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Bekanntwerden des Wartungs-/Reparaturfalls für die Dauer der Reparatur, Wartung, sicherheitstechnischen Kontrolle oder Überprüfung. Grundsätzlich sind alle Kosten der Interimsversorgung, der Abholung des Hilfsmittels beim Versicherten und der Rückgabe des Hilfsmittels an den Versicherten nach der Durchführung der Reparatur, Wartung, sicherheitstechnische Kontrolle oder Überprüfung in der Pauschale enthalten. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

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Interimsversorgung bei Reparaturen, Wartungen und Überprüfungen. Sofern eine Reparatur, Wartung, sicherheitstechnische Kontrolle oder Überprüfung erforder- lich ist und diese nicht sofort von dem Leistungserbringer vor Ort beim Versicherten durchge- führt werden kann, ist dem Versicherten das gleiche Hilfsmittel, Hilfsmittel mindestens aber ein gleich- wertiges zur Interimsversorgung geeignetes Hilfsmittel kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt zeitgleich im Austausch mit dem vorhandenen Hilfsmittel, jedoch spätestens in- nerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Bekanntwerden des Wartungs-/Reparaturfalls Wartungs-/ Reparaturfalls für die Dauer der Reparatur, Wartung, sicherheitstechnischen Kontrolle oder Überprüfung. Grundsätzlich sind alle Kosten der Interimsversorgung, der Abholung des Hilfsmittels beim Versicherten und der Rückgabe des Hilfsmittels an den Versicherten nach der Durchführung der Reparatur, Wartung, sicherheitstechnische Kontrolle oder Überprüfung in der Pauschale enthalten. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

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Interimsversorgung bei Reparaturen, Wartungen und Überprüfungen. Sofern eine Reparatur, Wartung, sicherheitstechnische Kontrolle oder Überprüfung erforder- lich ist und diese nicht sofort von dem Leistungserbringer vor Ort beim Versicherten durchge- führt werden kann, ist dem Versicherten das gleiche Hilfsmittel, mindestens aber ein gleich- wertiges zur Interimsversorgung geeignetes Hilfsmittel kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt zeitgleich im Austausch mit dem vorhandenen Hilfsmittel, jedoch spätestens in- nerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Bekanntwerden des Wartungs-/Reparaturfalls für die Dauer der Reparatur, Wartung, sicherheitstechnischen Kontrolle oder Überprüfung. Grundsätzlich sind alle Kosten der Interimsversorgung, der Abholung des Hilfsmittels beim Versicherten und der Rückgabe des Hilfsmittels an den Versicherten nach der Durchführung der Reparatur, Wartung, sicherheitstechnische Kontrolle oder Überprüfung in der Pauschale enthalten. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.. 9 Montag bis Xxxxxxx, ausgenommen gesetzliche Feiertage

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