Internet-Zugang. Sofern im jeweiligen Tarif ein Internet-Zugang enthalten ist, wird dieser mit den Übertragungsgeschwindigkeiten im Download und im Upload überlassen, die in der Preisliste für diesen Tarif oder der Zubuchoption aufgeführt ist. Die Angaben gelten für die Nutzung außerhalb von Ge- bäuden.
Internet-Zugang. Die Telekom ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer IP-Adresse. Die mittlere Verfügbarkeit des Internet-Zu- gangs liegt bei 97,0 % im Jahresdurchschnitt.
1) Für den Internet-Zugang sind nur Router / Internet-Modems mit aktu- eller Firmware (Software) und einer aktuellen Version der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Router / Modems mit älterer Firmware oder äl- Bei – MagentaZuhause M On-Net und – MagentaZuhause M All-Net kann für den Internet-Zugang eine der folgenden Varianten vereinbart werden: – VDSL 50 / Fiber 50 oder – VDSL 100 / Fiber 100. Die Vereinbarung erfolgt je nach Wunsch des Kunden und je nach Ver- fügbarkeit am Anschluss des Kunden. Die zu Vertragsbeginn verein- barte Variante ist bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. der automatischen Verlängerung fest vereinbart.
Internet-Zugang. 016H_2021 | Leistungsbeschreibung LEONET Geschäftskunden | LEONET AG - Stand 07.2021 - Seite 1/4 Der Internet-Zugang über den Breitbandanschluss ermöglicht dem Kunden die Übermittlung von IP-Paketen von und zum globalen Netzverbund (Internet). Die LEONET ermöglicht dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Nutzung des Internet-Zugangs in den nachfolgend aufgeführten Internet-Übertragungsgeschwindigkeiten: • LEO Business 50 (Download bis zu 50 Mbit/s; Upload bis zu 20 Mbit/s) • LEO Business 100 (Download bis zu 100 Mbit/s; Upload bis zu 50 Mbit/s) • LEO Business 300 (Download bis zu 300 Mbit/s; Upload bis zu 200 Mbit/s) • LEO Business 500 (Download bis zu 500 Mbit/s; Upload bis zu 200 Mbit/s) • LEO Business 1000 (Download bis zu 1000 Mbit/s; Upload bis zu 250 Mbit/s) • LEO Business 1000S (Download bis zu 1000 Mbit/s; Upload bis zu 1000 Mbit/s) Die konkret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist unter anderem von der Netzauslastung des Internet- Backbones, von der Übertragungsgeschwindigkeit des angewählten Servers des jeweiligen Inhalteanbieters, von der Anzahl der gleichzeitig eingewählten Nutzer sowie von dem vom Kunden gewählten Verschlüsselungsverfahren abhängig. Die angebotene Übertragungsgeschwindigkeit stellt keine garantierte Bandbreite dar. Nach 24 Stunden ununterbrochener Nutzung eines Internetzugangs erfolgt aus technischen Gründen eine Zwangstrennung der Verbindung. Eine sofortige Wiedereinwahl ist möglich.
Internet-Zugang. Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung eines Internetzugangs. Der Inhaber betreibt in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über Lan und WLAN. Er gestattet dem Xxxx für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung eine kostenfreie Mitbenutzung des Internetzugangs. Die Mitbenutzung ist jederzeit widerruflich. Der Xxxx hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internetzugangs zu gestatten. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des Internetzugangs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über den Internetzugangs zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten)
Internet-Zugang. 1. FPS bietet den Nutzern den Zugang zum Internet an. Der Zugang erfolgt mit bestimmten Übertragungsgeschwindigkeiten über bestimmte Telefonnummer, bzw. Zugangspunkte; beides ist auf der Firmen- Homepage von FPS angegeben.
2. Die Verbindungskosten berechnen sich nach den jeweils aktuellen Tariflisten (siehe unten „Tarife“).Die Abrechnung erfolgt ausschließlich per monatlichem Bankeinzug nach erteilter Einzugsermächtigung.
3. FPS kann den Betrieb der Zugangspunkte über das Internet nicht zu jeder Zeit gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass es u. U. zu einer Überlastung des Netzes kommen kann. In diesen Fällen kann es dazu kommen, dass eine Einwahl kurzfristig nicht möglich ist. FPS bemüht sich, die Zugangspunkte den jeweiligen Anforderungen des wachsenden Kundenkreises anzupassen, kann jedoch einen ständigen Zugang nicht gewährleisten. FPS gewährleistet darüber hinaus nicht, dass der Datenaustausch mit einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit erfolgen kann.
4. FPS richtet den Nutzern auf Verlangen auf dem eigenen Computer den Zugang zum Internet ein, dabei übernimmt FPS aber keine Haftung für auftretende Fehler, Datenverluste oder sonstige Schäden am System des Nutzers. Der Nutzer hat selbst für eine vorherige Datensicherung zu sorgen oder dies FPS kostenpflichtig in Auftrag zu geben. Befindet sich das System örtlich weiter als 15 km von der Zentrale von FPS entfernt, so fallen dafür Anfahrtskosten gem. aktueller Preisliste, die eingesehen werden kann, an.
5. FPS ist für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermittelt, nicht verantwortlich (§ 5 Abs. 3 TDG). FPS weist jedoch darauf hin, dass eine Verpflichtung zur Sperrung der Nutzung rechtswidriger Inhalte im Sinne des Teledienstgesetzes dennoch bestehen kann und FPS unter Maßgabe der nachstehenden Vorschriften hiervon auch Gebrauch machen wird.
6. Liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor oder hat der Kunde die Störung zu vertreten, ist FPS berechtigt, dem Kunden die ihm durch die Entstörung bzw. den Entstörungsversuch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
7. In Abhängigkeit von der Auslastung eigener und fremder Übertragungswege sowie von Servern und Weiterleitungsstellen ist die maximale Übertragungsrate im Internet. Der Kunde erkennt an, dass die Übertragungsleistung auch von der Leistungsfähigkeit seines eigenen Systems abhängig ist und FPS für die Funktionalität in keiner Weise verantwortlich ist.
8. Der Installationsservice gemäß des DSL / Glasfaser...
Internet-Zugang. Gestattung der Mitbenutzung eines Internet-Zugangs
Internet-Zugang. Zugangspasswort:
Internet-Zugang. Die Telekom ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mit- überlassen. Für VDSL 50 ist ein Internet-Modem mit U-RV2 Schnittstelle1) erforderlich.
Internet-Zugang. Die Telekom ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer IP-Adresse. Die mittlere Verfügbarkeit des Internet-Zugangs liegt bei 97,0 % im Jahresdurchschnitt. Bei MagentaZuhause M On-Net und MagentaZuhause M All-Net kann für den Internet-Zugang eine der folgenden Varianten vereinbart werden: – VDSL 50 / Fiber 50 oder – VDSL 100 / Fiber 100. Die Vereinbarung erfolgt je nach Wunsch des Kunden und je nach Verfügbarkeit am Anschluss des Kunden. Die zu Vertragsbeginn vereinbarte Variante ist bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. der automatischen Verlängerung fest vereinbart. Die Internetleistungen einschließlich aller Telefonieleistungen (auch Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112) können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte aus dem Netz der Telekom ist (auch bei Stromausfall beim Kunden) nicht möglich.
Internet-Zugang. Für die webbasierte Funktion wird es spezielle Zugangsbestimmungen geben, um sicherzustellen, dass auch Personen mit einer Sehbehinderung auf die WHOIS-Informationen zugreifen können.