Internet-Zugang Musterklauseln

Internet-Zugang. Sofern im jeweiligen Tarif ein Internet-Zugang enthalten ist, wird dieser mit den Übertragungsgeschwindigkeiten im Download und im Upload überlassen, die in der Preisliste für diesen Tarif oder der Zubuchoption aufgeführt ist. Die Angaben gelten für die Nutzung außerhalb von Ge- bäuden.
Internet-Zugang. 016H_2021 | Leistungsbeschreibung LEONET Geschäftskunden | LEONET AG - Stand 07.2021 - Seite 1/4 Der Internet-Zugang über den Breitbandanschluss ermöglicht dem Kunden die Übermittlung von IP-Paketen von und zum globalen Netzverbund (Internet). Die LEONET ermöglicht dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Nutzung des Internet-Zugangs in den nachfolgend aufgeführten Internet-Übertragungsgeschwindigkeiten: • LEO Business 50 (Download bis zu 50 Mbit/s; Upload bis zu 20 Mbit/s) • LEO Business 100 (Download bis zu 100 Mbit/s; Upload bis zu 50 Mbit/s) • LEO Business 300 (Download bis zu 300 Mbit/s; Upload bis zu 200 Mbit/s) • LEO Business 500 (Download bis zu 500 Mbit/s; Upload bis zu 200 Mbit/s) • LEO Business 1000 (Download bis zu 1000 Mbit/s; Upload bis zu 250 Mbit/s) • LEO Business 1000S (Download bis zu 1000 Mbit/s; Upload bis zu 1000 Mbit/s) Die konkret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist unter anderem von der Netzauslastung des Internet- Backbones, von der Übertragungsgeschwindigkeit des angewählten Servers des jeweiligen Inhalteanbieters, von der Anzahl der gleichzeitig eingewählten Nutzer sowie von dem vom Kunden gewählten Verschlüsselungsverfahren abhängig. Die angebotene Übertragungsgeschwindigkeit stellt keine garantierte Bandbreite dar. Nach 24 Stunden ununterbrochener Nutzung eines Internetzugangs erfolgt aus technischen Gründen eine Zwangstrennung der Verbindung. Eine sofortige Wiedereinwahl ist möglich.
Internet-Zugang. Die Telekom ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer IP-Adresse. Die mittlere Verfügbarkeit des Internet-Zu- gangs liegt bei 97,0 % im Jahresdurchschnitt. Bei – MagentaZuhause M On-Net und – MagentaZuhause M All-Net kann für den Internet-Zugang eine der folgenden Varianten vereinbart werden: – VDSL 50 / Fiber 50 oder – VDSL 100 / Fiber 100. 1) Für den Internet-Zugang sind nur Router / Internet-Modems mit aktu- eller Firmware (Software) und einer aktuellen Version der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Router / Modems mit älterer Firmware oder äl- Die Vereinbarung erfolgt je nach Wunsch des Kunden und je nach Ver- fügbarkeit am Anschluss des Kunden. Die zu Vertragsbeginn verein- barte Variante ist bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. der automatischen Verlängerung fest vereinbart.
Internet-Zugang. Zugangspasswort:
Internet-Zugang. Gestattung der Mitbenutzung eines Internet-Zugangs
Internet-Zugang. 1. FPS bietet den Nutzern den Zugang zum Internet an. Der Zugang erfolgt mit bestimmten Übertragungsgeschwindigkeiten über bestimmte Telefonnummer, bzw. Zugangspunkte; beides ist auf der Firmen- Homepage von FPS angegeben. 2. Die Verbindungskosten berechnen sich nach den jeweils aktuellen Tariflisten (siehe unten „Tarife“).Die Abrechnung erfolgt ausschließlich per monatlichem Bankeinzug nach erteilter Einzugsermächtigung. 3. FPS kann den Betrieb der Zugangspunkte über das Internet nicht zu jeder Zeit gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass es u. U. zu einer Überlastung des Netzes kommen kann. In diesen Fällen kann es dazu kommen, dass eine Einwahl kurzfristig nicht möglich ist. FPS bemüht sich, die Zugangspunkte den jeweiligen Anforderungen des wachsenden Kundenkreises anzupassen, kann jedoch einen ständigen Zugang nicht gewährleisten. FPS gewährleistet darüber hinaus nicht, dass der Datenaustausch mit einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit erfolgen kann. 4. FPS richtet den Nutzern auf Verlangen auf dem eigenen Computer den Zugang zum Internet ein, dabei übernimmt FPS aber keine Haftung für auftretende Fehler, Datenverluste oder sonstige Schäden am System des Nutzers. Der Nutzer hat selbst für eine vorherige Datensicherung zu sorgen oder dies FPS kostenpflichtig in Auftrag zu geben. Befindet sich das System örtlich weiter als 15 km von der Zentrale von FPS entfernt, so fallen dafür Anfahrtskosten gem. aktueller Preisliste, die eingesehen werden kann, an. 5. FPS ist für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermittelt, nicht verantwortlich (§ 5 Abs. 3 TDG). FPS weist jedoch darauf hin, dass eine Verpflichtung zur Sperrung der Nutzung rechtswidriger Inhalte im Sinne des Teledienstgesetzes dennoch bestehen kann und FPS unter Maßgabe der nachstehenden Vorschriften hiervon auch Gebrauch machen wird. 6. Liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor oder hat der Kunde die Störung zu vertreten, ist FPS berechtigt, dem Kunden die ihm durch die Entstörung bzw. den Entstörungsversuch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. 7. In Abhängigkeit von der Auslastung eigener und fremder Übertragungswege sowie von Servern und Weiterleitungsstellen ist die maximale Übertragungsrate im Internet. Der Kunde erkennt an, dass die Übertragungsleistung auch von der Leistungsfähigkeit seines eigenen Systems abhängig ist und FPS für die Funktionalität in keiner Weise verantwortlich ist. 8. Der Installationsservice gemäß des DSL / Glasfaser...
Internet-Zugang. Die Telekom ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mit- überlassen. Für VDSL 50 ist ein Internet-Modem mit U-RV2 Schnittstelle1) erforderlich.
Internet-Zugang. Für die webbasierte Funktion wird es spezielle Zugangsbestimmungen geben, um sicherzustellen, dass auch Personen mit einer Sehbehinderung auf die WHOIS-Informationen zugreifen können.
Internet-Zugang. Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung eines Internetzugangs. Der Inhaber betreibt in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über Lan und WLAN. Er gestattet dem Xxxx für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung eine kostenfreie Mitbenutzung des Internetzugangs. Die Mitbenutzung ist jederzeit widerruflich. Der Xxxx hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internetzugangs zu gestatten. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des Internetzugangs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über den Internetzugangs zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten)

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  • Zugang Zur Überprüfung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen ist dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und einem sonstigen von den Pflegekassen beauftragten Prüfer nach vorheriger Terminvereinbarung der Zugang zu den Pflegediensten zu gewähren. Der Pflegedienst kann von den zur Prüfung berechtigten Personen die Vorlage einer entsprechenden Legitimation verlangen. Die Prüfung findet in Gegenwart des Leiters oder der Leiterin des Pflegedienstes oder einer von diesem/dieser beauftragten Person statt. Der Pflegedienst stellt die Voraussetzungen hierfür sicher.

  • Softwarenutzung Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Kostenerstattung Dem Dienstnehmer sind alle im Zusammenhang mit seinem Telearbeitsplatz erwachsenden Aufwände ge- gen Nachweis zu ersetzen, insbesondere Telefonkos- ten. Für Raum- und Energiekosten können Pauschal- erstattungen vereinbart werden.

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • Datenübermittlung in ein Drittland Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer- halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau be- stätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgaran- tien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz- vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten- schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern fin- den Sie ggf. auf unserer Dienstleisterliste.

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