Verkehrsmanagementmaßnahmen. Die Telekom nimmt Verkehrsmanagementmaßnahmen vor. Diese können sich auf die Qualität der Internetzugangsdienste, die Pri- vatsphäre des Kunden und den Schutz von dessen personenbezoge- nen Daten auswirken. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx.
Verkehrsmanagementmaßnahmen. Grundsätzlich wird jede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Um sensible Dienste wie z.B. Voice over IP (VoIP) bei Auftreten von Verkehrsspitzen im Datenverkehr unterbrechungsfrei ermöglichen zu können, behält sich die FWAG das Recht vor den Datenverkehr zu kategorisieren und zu priorisieren. Diese Maßnahme soll eine einwandfreie Service-Funktionalität unter Berücksichtigung spezieller technischer Anforderungen sicherstellen. Die FWAG kann zudem Mechanismen zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen (z.B. DDoS Attacken) anwenden, welche die Qualität der Internetanbindung sicherstellen sollen und in keiner Weise eine Beeinträchtigung der Privatsphäre von Kunden zur Folge haben. Weiter behält sich die FWAG das Recht vor anonymisierte, aggregierte Netzauslastungsanalysen vorzunehmen um die mittel- und langfristige Kapazitätsplanung in ausreichender Qualität durchführen zu können. Die Qualität des Internetzugangs von Kunden oder deren Privatsphäre werden durch die genannten Verkehrsmanagementmaßnahmen nicht beeinträchtigt. Ein behördlicher Auftrag oder eine gerichtliche Anordnung kann die FWAG rechtlich verpflichten den Anschluss von Kunden zu überwachen oder den Zugang zu bestimmten Websites zu sperren. Wenn die FWAG verpflichtet wird eine Website zu sperren, kann diese Website nicht mehr über den VIE Internet Anschluss erreicht werden.
Verkehrsmanagementmaßnahmen. Ein behördlicher Auftrag oder eine gerichtliche Anordnung kann uns rechtlich verpflichten Ihren Anschluss zu überwachen oder den Zugang zu bestimmten Websites zu sperren. Wenn wir verpflichtet werden eine Website zu sperren, kann diese Website nicht mehr über Ihren TMA Anschluss erreicht werden. Um die Integrität und Sicherheit unseres Netzes zu schützen setzen wir Verkehrsmanagementmaßnahmen ein. Beispielsweise zur Erkennung und zur Abwehr von Cyberangriffen (wie DDoS-Angriffen). In diesen Fällen analysieren wir unsere Netzwerkdaten nach spezifischen Angriffsmustern oder Auffälligkeiten. Besteht der Verdacht, dass die Integrität und Sicherheit unseres Netzes oder unserer Dienste gefährdet ist, filtern wir den schädigenden Datenverkehr aus dem Netz. Die Qualität Ihres Internetzugangsdienstes oder Ihre Privatsphäre werden dadurch nicht beeinträchtigt. Im Gegenteil: Mit dieser Maßnahme schützen wir unser Netz und damit auch Ihren Internetzugangsdienstes. Zur Vermeidung von Netzüberlastungen analysieren wir unsere Netzwerkdaten auf aggregierter Ebene (anonymisiert). Der Datenverkehr wird auf Basis von statischen Daten gemessen. Diese Maßnahme hilft uns, drohende Kapazitätsauslastungen rechtzeitig zu erkennen und den Netzausbau zu planen. Die Qualität Ihres Internetzugangsdienstes oder Ihre Privatsphäre wird dadurch nicht beeinträchtigt. Unsere Business Voice Telefoniedienste auf DSL-Basis basieren auf Voice-Over-IP Technologie. Diese Technologie erfordert ein bestimmtes Qualitätsniveau. Damit wir dieses Qualitätsniveau sicherstellen können, konfigurieren wir die IP-Telefonie-Daten als separaten Datenverkehr in unserem Netz unabhängig von den übrigen IP-Internet-Daten. Diese Optimierung ist auch erforderlich, um die Funktionalität und die Erreichbarkeit von Notrufen zu gewährleisten. Die Qualität anderer Internetzugangsdienste leidet darunter nicht. Vielmehr wird sichergestellt, dass sich Telefonie und Internetzugangsdienste nicht gegenseitig beeinflussen. Diese Maßnahme hat keine Auswirkungen auf Ihre Privatsphäre.
Verkehrsmanagementmaßnahmen. Um die Qualität seines Netzes sicherzustellen, wendet der Anbieter die üblichen Verkehrsmanagementmaßnahmen an. Hierzu zählen zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses insbesondere: • Bei der Übertragung von Sprache und/oder Realtime-Diensten werden IP- Pakete priorisiert übertragen. • Als Reaktion auf Überlastsituationen in seinem Netz kann der Anbieter zeitlich begrenzt bestimmte IP-Pakete mit veränderter Priorität übertragen. • Bei einem Angriff auf das Netz des Anbieters oder auf den Internetzugang des Kunden kann der Anbieter zum Schutz seines Netzes oder des Internetzugangs des Kunden die zum Angriff verwendeten IP-Pakete herausfiltern. • Bei einem Denial-of-Service-Angriff (DoS) auf den Internetzugang des Kunden kann der Anbieter zum Schutz des Internetzugangs des Kunden als ultima ratio sämtliche an dessen Internetzugang verschickten IP-Pakete so umleiten, dass sie nicht mehr an dem Internetzugang des Kunden ankommen (Blackholing). Der Anbieter wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
Verkehrsmanagementmaßnahmen. 2.9.1 Bei Abwicklung des Daten‐ und Sprachverkehrs setzt Telefónica Germany geeignete Mess‐ und Steuerungselemente ein, um ein möglichst optimales Datenrou‐ ting zu gewährleisten und etwaige Überlastungen von Netzkomponenten zu vermei‐ den. Im Falle von Engpässen in einzelnen Netzkomponenten erfolgt eine systemseitig gesteuerte Anpassung, die einen gleichwertigen Nutzungszugang der Kunden sicher‐ stellen soll. Im Einzelfall kann eine Priorisierung des Voice‐over‐LTE‐Sprachverkehrs gegenüber dem sonstigen Datenverkehr im LTE‐Netz erfolgen sowie eine Priorisie‐ rung des Datenverkehrs bevorrechtigter Personen nach dem PTSG erfolgen. Es werden dabei keine Verkehrsmanagementmaß‐nahmen vorgenommen, durch welche die Privatsphäre oder der Schutz personenbezogener Daten beeinträchtigt wird.
Verkehrsmanagementmaßnahmen. 4 Mindestvertragsbindung 7 5 Netzabschlusspunkt und Endgeräte 7 6 Standardinstallation/ Konfiguration 7 7 Serviceübergabe 8 8 Servicemanagement 8 9 Qualität 8
Verkehrsmanagementmaßnahmen a) Zulässigkeit von Verkehrsmanagementmaßnah- men Nach Artikel 3 Abs. 3 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2015/2120 i sind Anbieter von Internetzugangs- diensten berechtigt, sog. angemessene Verkehrs- managementmaßnahmen vorzunehmen. Hierbei sind die dort genannten Voraussetzungen einzuhal- ten. Damit derartige Maßnahmen als angemessen gelten, müssen sie transparent, nichtdiskriminierend und verhältnismäßig sein und dürfen nicht auf kom- merziellen Erwägungen, sondern auf objektiv unter- schiedlichen technischen Anforderungen an die Dienstqualität bestimmter Datenverkehrskategorien beruhen. Mit diesen Maßnahmen darf nicht der kon- krete Inhalt überwacht werden, und sie dürfen nicht länger als erforderlich aufrechterhalten werden. Nach Artikel 3 Abs. 3 Unterabsatz 3 der EU- Verord- nung 2015/2120 sind Anbieter von Internetzugangs- diensten in folgenden Fällen auch berechtigt, Ver- kehrsmanagementmaßnahmen vorzunehmen, die über angemessene Verkehrsmanagementmaßnah- men hinausgehen, soweit und solange diese erfor- derlich sind um
Verkehrsmanagementmaßnahmen. 4.1 Derzeit angewandte Verkehrsmanagement- maßnahmen:
Verkehrsmanagementmaßnahmen. Der Betreiber des von TDG genutzten Netzes nimmt Verkehrsmanagementmaßnahmen vor. Diese können sich auf die Qualität der Internetzugangsdienste, die Privatsphäre des Kunden und den Schutz von dessen personenbezogenen Daten auswirken. Weitere In- formationen finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx.
Verkehrsmanagementmaßnahmen iPlace behandelt den gesamten Verkehr bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten ohne Diskri- minierung, ohne Beschränkung oder Störung, sowie unabhängig von Sender und Empfänger, den ab- gerufenen oder verbreiteten Inhalten, den genutzten oder bereitgestellten Anwendungen oder Diens- ten oder den verwendeten Endgeräten.