Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Sollten wir diese Ver- fahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.
Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Wir können automatisierte Entscheidungsprozesse, z. B. gestützt auf Scoringverfahren gemäß § 31 BDSG, über die Annahme eines Kartenantrags unterstützend einsetzen. Eine etwaige ablehnende Entscheidung wird nicht im Rahmen eines automatisierten Entscheidungsprozesses getroffen, sondern nach individueller Prüfung durch einen Bankmitarbeiter. Zur Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO, mit Ausnahme der Limitvergabe bei einer Karte mit der Funktion „easyCredit-Finanzreserve“ (weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den easyCredit Informationen nach den Artikeln 13, 14 und 21 der DSGVO der TeamBank AG unter „Profilbildung, Scoring und automatisierte Einzelentschei- dung“). Sollten wir darüber hinaus ein solches Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorge- geben ist.
Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Wir können automatisierte Entscheidungsprozesse, z. B. gestützt auf Scoringverfahren gemäß § 31 BDSG, über die Annahme eines Kartenantrags unterstützend einsetzen. Eine etwaige ablehnende Entscheidung wird nicht im Rahmen eines automatisierten Entscheidungsprozesses getroffen, sondern nach individueller Prüfung durch einen Bankmitarbeiter. Zur Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Sollten wir ein solches Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.
Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.
Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Wir verwenden in Antragsstrecken oder im Internet-Banking für ausgewählte Produkte die technische Mög- lichkeit der automatisierten Entscheidung gem. Art 22 DSGVO, z. B. Informationen von Auskunfteien bei der Bewilligung / Ablehnung von Xxxxxxxx und Kreditrahmen. In diesen ausgewählten Fällen wird die Hanseatic Bank Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist. Sie können jederzeit eine Überprüfung der automatisierten Entscheidung fordern. Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewer- ten (Profiling). Die Hanseatic Bank setzt Profiling beispielsweise in folgenden Fällen ein: • Aufgrund gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben sind wir zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und vermögensgefährdenden Straftaten verpflichtet. Dabei werden auch Datenauswertungen (u. a. im Zahlungsverkehr) vorgenommen. Diese Maßnahmen dienen zugleich auch Ihrem Schutz. • Um Sie zielgerichtet über Produkte informieren und beraten zu können, setzen wir Auswertungsinstrumente ein. Diese ermöglichen eine bedarfsgerechte Kommunikation und Werbung einschließlich Markt- und Meinungsforschung. • Im Rahmen der Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit nutzen wir das Scoring. Dabei wird die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit der ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wird. In die Berechnung können beispielsweise Einkommensverhältnisse, Ausgaben, bestehende Verbindlichkeiten, Beruf, Arbeitgeber, Beschäftigungsdauer, Erfahrungen aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, vertragsgemäße Rückzahlung früherer Kredite sowie Informationen von Kreditauskunfteien einfließen. Das Scoring beruht auf einem mathematisch- statistisch anerkannten und bewährten Verfahren. Die errechneten Score-Werte unterstützen uns bei der Entscheidungsfindung im Rahmen von Produktabschlüssen und gehen in das laufende Risikomanagement mit ein.
Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Die kartenvermittelnde Bank kann automatisierte Entscheidungsprozesse, z. B. gestützt auf Scoringverfahren gemäß § 31 BDSG, unterstüt- zend einsetzen. Eine etwaige ablehnende Entscheidung wird nicht im Rahmen eines automatisierten Entscheidungsprozesses getroffen, sondern nach individueller Prüfung durch einen Bankmitarbeiter. Zur Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Sollten wir ein solches Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist. Der Herausgeber/die kartenvermittelnde Bank verarbeiten teilweise Ihre Daten automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling). Wir setzen Profiling beispielsweise in folgenden Fällen ein: Aufgrund gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben sind wir zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und vermögens- gefährdenden Straftaten verpflichtet. Dabei werden auch Datenauswertungen (u. a. im Zahlungsverkehr) vorgenommen. Diese Maßnah- men dienen zugleich auch Ihrem Schutz, insbesondere vor missbräuchlichen bzw. betrügerischen Transaktionen. Darüber hinaus nutzt die kartenvermittelnde Bank Scoringverfahren im Rahmen der Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit. Dabei wird die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit der ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wird. In die Berechnung können beispielsweise Einkommensverhältnisse, Ausgaben, bestehende Verbindlichkeiten, Erfahrungen aus der bisherigen Geschäftsbezie- hung, vertragsgemäße Rückzahlung früherer Kredite sowie Informationen von Kreditauskunfteien (z. B. SCHUFA) einfließen. Das Scoring beruht auf einem mathematisch-statistisch anerkannten und bewährten Verfahren gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 2 BDSG. Die errechneten Score- werte unterstützen bei der Entscheidungsfindung im Rahmen von Vertragsabschlüssen, bei der Festsetzung der Höhe des Verfügungsrah- mens und gehen in das laufende Risikomanagement mit ein. Um Sie zielgerichtet über Produkte informieren und beraten zu können, set- zen wir Auswertungsinstrumente ein. Diese ermöglichen eine bedarfsgerechte Kommunikation und Werbung einschließlich Markt- und Meinungsforschung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten unter:
Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir die automatisierte Entscheidungsfindung ausschließlich zur Unterstützung der betriebsinternen Abläufe. Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverord- nung (DSGVO)
Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Es erfolgt seitens der verantwortlichen Unternehmen keine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO im Zusammenhang mit den in diesen Datenschutzhinweisen beschriebenen Verarbeitungstätigkeiten. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist. Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel den Abschluss des Vertrages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen.
Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Zur Begründung und Durchführung der Angebote und Verwaltungsdienstleistungen nutzen wir grundsätzlich keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DS-GVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, sind wir verpflichtet, Sie hierüber zu informieren.
Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist. XXXXXXXXX XX Xxx-Xxxx-Xxxx 0 00000 Xxxxxxx BLZ 200 907 00 BIC XXXXXXXX Privatkunden Fon 040 311 711-0 E-Mail xxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xx