Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall? Musterklauseln

Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Sollten wir diese Ver- fahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.
Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Wir können automatisierte Entscheidungsprozesse, z. B. gestützt auf Scoringverfahren gemäß § 31 BDSG, über die Annahme eines Kartenantrags unterstützend einsetzen. Eine etwaige ablehnende Entscheidung wird nicht im Rahmen eines automatisierten Entscheidungsprozesses getroffen, sondern nach individueller Prüfung durch einen Bankmitarbeiter. Zur Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO, mit Ausnahme der Limitvergabe bei einer Karte mit der Funktion „easyCredit-Finanzreserve“ (weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den easyCredit Informationen nach den Artikeln 13, 14 und 21 der DSGVO der TeamBank AG unter „Profilbildung, Scoring und automatisierte Einzelentschei- dung“). Sollten wir darüber hinaus ein solches Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorge- geben ist.
Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Wir können automatisierte Entscheidungsprozesse, z. B. gestützt auf Scoringverfahren gemäß § 31 BDSG, über die Annahme eines Kartenantrags unterstützend einsetzen. Eine etwaige ablehnende Entscheidung wird nicht im Rahmen eines automatisierten Entscheidungsprozesses getroffen, sondern nach individueller Prüfung durch einen Bankmitarbeiter. Zur Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Sollten wir ein solches Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.
Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.
Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Wir verwenden in Antragsstrecken oder im Internet-Banking für ausgewählte Produkte die technische Mög- lichkeit der automatisierten Entscheidung gem. Art 22 DSGVO, z. B. Informationen von Auskunfteien bei der Bewilligung / Ablehnung von Xxxxxxxx und Kreditrahmen. In diesen ausgewählten Fällen wird die Hanseatic Bank Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist. Sie können jederzeit eine Überprüfung der automatisierten Entscheidung fordern.
Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir die automatisierte Entscheidungsfindung ausschließlich zur Unterstützung der betriebsinternen Abläufe. Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverord- nung (DSGVO) 1. Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 lit. e) DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Arti- kel 6 Absatz 1 lit. f) der Datenschutz-Grundverordnung (Datenverarbeitung auf der Grund- lage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Artikel 4 Nr. 4 DSGVO, das wir zur Bonitätsbewertung oder für Werbezwecke einsetzen. 2. In Einzelfällen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch (ohne Nennung von Gründen) ge- gen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Zur Begründung und Durchführung der Angebote und Verwaltungsdienstleistungen nutzen wir grundsätzlich keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DS-GVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, sind wir verpflichtet, Sie hierüber zu informieren.
Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Es erfolgt seitens der verantwortlichen Unternehmen keine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO im Zusammenhang mit den in diesen Datenschutzhinweisen beschriebenen Verarbeitungstätigkeiten. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.
Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Wir wenden weder zur Durchführung der Telefon- und Videoberatung noch zu einem sich ggf. daran anschließenden Produktabschluss Verfahren zur vollautomatisierten Entscheidungsfindung an (Art. 22 DSGVO). Sollten wir in Einzelfällen doch ein solches Verfahren einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.
Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist. XXXXXXXXX XX Xxx-Xxxx-Xxxx 0 00000 Xxxxxxx BLZ 200 907 00 BIC XXXXXXXX Privatkunden Fon 040 311 711-0 E-Mail xxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xx