IP RECHTE. 9.1. Jede Partei bleibt alleiniger und exklusiver Eigentümer bzw. Verfü- gungsbefugter ihrer eigenen IP-Rechte bei Inkrafttreten, oder sol- cher IP-Rechte, die während der Vertragsdauer ohne die Nutzung der IP-Rechte der anderen Partei entwickelt wurde. Keine IP- Rechte werden übertragen oder an die andere Partei lizenziert, so- lange dies nicht anderweitig in diesem Vertrag festgelegt wurde. 9.2. Der Kunde überträgt vaylens für die Laufzeit dieses Vertrages das weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive, unwiderrufliche, unterli- zenzierbare, nicht-übertragbare (sofern nicht in diesem Vertrag anders geregelt), von Rechten Dritter freie und hinsichtlich des In- halts unbeschränkte Recht zur Nutzung (sowie der Bearbeitung und Modifikation) aller Materialien, Daten und Systeme, die vom Kunden im Zusammenhang mit den Produkten oder Services zur Verfügung gestellt werden, zu jedem bekannten und auch unbekannten Zweck, soweit es für vaylens notwendig ist, um (i) ihre Rechte aus diesem Vertrag auszuüben und Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen und (ii) das vaylens Backend zu warten und zu aktualisieren. 9.3. Der Kunde gewährt vaylens für die Laufzeit dieses Vertrages ein räumlich unbegrenztes, nicht exklusives und nicht übertragbares, unentgeltliches Nutzungsrecht seine gewerblichen Schutzrechte (Logo, Wortmarken, Wortbildmarken, Designs und Firmierung) im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht er- streckt sich auf alle bekannten und zukünftigen Medien, insbeson- dere das Internet und auf öffentliche Veranstaltungen (z.B. Fach- messen) für alle vertriebs- und werbegebundenen Zwecke von vay- lens. vaylens übernimmt im Rahmen der Werbung den eingeführten Markenauftritt (z.B. Logo) des Kunden, der vaylens vom Kunden zur Verfügung gestellt wird. Das Nutzungsrecht kann auch vor Beendi- gung dieses Vertrages mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Jahresende vom Kunden gekündigt werden.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen
IP RECHTE. 9.1. Jede Partei bleibt alleiniger und exklusiver Eigentümer bzw. Verfü- gungsbefugter ihrer eigenen IP-Rechte bei Inkrafttreten, oder sol- cher IP-Rechte, die während der Vertragsdauer ohne die Nutzung der IP-Rechte der anderen Partei entwickelt wurde. Keine IP- Rechte werden übertragen oder an die andere Partei lizenziert, so- lange dies nicht anderweitig in diesem Vertrag festgelegt wurde.
9.2. Der Kunde überträgt vaylens Compleo für die Laufzeit dieses Vertrages das weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive, unwiderrufliche, unterli- zenzierbare, nicht-übertragbare (sofern nicht in diesem Vertrag anders geregelt), von Rechten Dritter freie und hinsichtlich des In- halts unbeschränkte Recht zur Nutzung (sowie der Bearbeitung und Modifikation) aller Materialien, Daten und Systeme, die vom Kunden im Zusammenhang mit den Produkten oder Services zur Verfügung gestellt werden, zu jedem bekannten und auch unbekannten Zweck, soweit es für vaylens Compleo notwendig ist, um (i) ihre Rechte aus diesem Vertrag auszuüben und Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen und (ii) das vaylens Compleo Backend zu warten und zu aktualisierenaktualisie- ren.
9.3. Der Kunde gewährt vaylens Compleo für die Laufzeit dieses Vertrages ein räumlich unbegrenztes, nicht exklusives und nicht übertragbares, unentgeltliches Nutzungsrecht seine gewerblichen Schutzrechte (Logo, Wortmarken, Wortbildmarken, Designs und Firmierung) im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht er- streckt sich auf alle bekannten und zukünftigen Medien, insbeson- dere das Internet und auf öffentliche Veranstaltungen (z.B. Fach- messen) für alle vertriebs- und werbegebundenen Zwecke von vay- lensCompleo. vaylens Compleo übernimmt im Rahmen der Werbung den eingeführten ein- geführten Markenauftritt (z.B. Logo) des Kunden, der vaylens Compleo vom Kunden zur Verfügung gestellt wird. Das Nutzungsrecht kann auch vor Beendi- gung Beendigung dieses Vertrages mit einer Frist von sechs (6) Monaten Mo- naten zum Jahresende vom Kunden gekündigt werden.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
IP RECHTE. 9.15.1. Jede Partei bleibt alleiniger und exklusiver Eigentümer bzw. Verfü- gungsbefugter ihrer eigenen IP-Rechte bei Inkrafttreten, oder sol- cher IP-Rechte, die während der Vertragsdauer ohne die Nutzung der IP-Rechte der anderen Partei entwickelt wurde. Keine IP- Rechte werden übertragen oder an die andere Partei lizenziert, so- lange dies nicht anderweitig in diesem Vertrag festgelegt wurde.
9.25.2. Der Kunde überträgt vaylens Compleo für die Laufzeit dieses Vertrages das weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive, unwiderrufliche, unterli- zenzierbare, nicht-übertragbare (sofern nicht in diesem Vertrag anders geregelt), von Rechten Dritter freie und hinsichtlich des In- halts unbeschränkte Recht zur Nutzung (sowie der Bearbeitung und Modifikation) aller Materialien, Daten und Systeme, die vom Kunden im Zusammenhang mit den Produkten oder Services zur Verfügung gestellt werden, zu jedem bekannten und auch unbekannten Zweck, soweit es für vaylens Compleo notwendig ist, um (i) ihre die vereinbarten Services zu erbringen, (ii) seine Rechte aus diesem Vertrag auszuüben auszu- üben und Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen erfüllen, und (iiiii) das vaylens Compleo Backend zu warten und zu aktualisieren.
9.35.3. Der Kunde gewährt vaylens Compleo für die Laufzeit dieses Vertrages ein räumlich unbegrenztes, nicht exklusives und nicht übertragbares, unentgeltliches Nutzungsrecht Recht, seine gewerblichen Schutzrechte (Logo, Wortmarken, Wortbildmarken, Designs und Firmierung) im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht er- streckt sich auf alle bekannten und zukünftigen Medien, insbeson- dere das Internet und auf öffentliche Veranstaltungen (z.B. Fach- messen) für alle vertriebs- und werbegebundenen Zwecke von vay- lens. vaylens Compleo übernimmt im Rahmen der Werbung den eingeführten Markenauftritt (z.B. Logo) des Kunden, der vaylens Compleo vom Kunden zur Verfügung gestellt wird. Das Nutzungsrecht Nut- zungsrecht kann auch vor Beendi- gung Beendigung dieses Vertrages mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Jahresende Monatsende vom Kunden gekündigt gekün- digt werden.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen