Modifikationen Musterklauseln

Modifikationen. 3.5.1. Um einen standardisierten, im Laufe der Zeit sich weiterentwickelnden Cloud Service anbieten zu können, kann SAP den Cloud Service (einschließlich Supportleistungen, Wartungsfenstern und Fenstern für Wesentliche Upgrades) verbessern oder ändern. Dies beinhaltet die Option, Funktionen aus dem Cloud Service zu entfernen, vorausgesetzt, dass SAP entweder gleichwertige Funktionen bereitstellt, oder dadurch die Hauptfunktionen des Cloud Service nicht wesentlich verringert werden. Die Nutzung von Funktionen, die über den initialen Umfang des Cloud Services hinausgehen, kann voraussetzen, dass der Auftraggeber zusätzlichen Regelungen zustimmt. 3.5.2. ▇▇▇ informiert den Auftraggeber über Modifikationen am Cloud Service mit einer angemessener Frist im Voraus. Soweit es sich nicht nur um eine Verringerung der Dauer der anwendbaren Maintenance oder Major Upgrade Windows handelt, wird SAP den Auftraggeber über Änderungen an Wartungsfenstern und Fenstern für Wesentliche Upgrades sowie Supportleistungen einen Monat im Voraus informieren. 3.5.3. Sofern durch eine Modifikation berechtigte Interessen des Auftraggebers so nachteilig berührt werden, dass ihm insoweit ein Festhalten an den Vereinbarungen der Order Form nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Auftraggeber den betroffenen Cloud Service schriftlich mit einer Frist von einem Monat nach der Information durch SAP kündigen. Sofern der Auftraggeber nicht fristgemäß kündigt, tritt die Modifikation in Kraft.
Modifikationen. SAP ist im Hinblick auf Modifikationen jeweils berechtigt, vom Provider gegen angemessene Vergütung die Übertragung eines umfassenden, ausschliesslichen, unbefristeten, unwiderruflichen, weltweiten und unbeschränkten Nutzungsrechts an sämtlichen IP Rechten des Providers an der betreffenden Modifikation zu verlangen. Dieses Recht umfasst beispielsweise das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übersetzung, Bearbeitung, zum Arrangement und zur Vornahme anderer Umarbeitungen inklusive der ausschliesslichen Nutzung derartiger Umarbeitungen, zur öffentlichen Wiedergabe, zur Unterlizenzierung und zur Übernahme der Modifikation oder Teilen davon in sonstige Software. Im Fall der Übertragung gemäss vorstehendem Satz wird der Provider SAP unverzüglich auf Anfrage alle relevanten Daten und Unterlagen zur betreffenden Modifikation (wie beispielsweise den Quellcode) aushändigen. Der Provider wird SAP frühzeitig über die Erstellung einer Modifikation informieren und die Einräumung des Nutzungsrechts gemäss vorstehendem Absatz anbieten. Im Fall der Gewährung von Rechten nach den obigen Ausführungen behält der Anbieter in jedem Fall ein einfaches Nutzungsrecht, die Modifikation zusammen mit der SAP Software und im selben Umfang wie die SAP Software zu nutzen. Die zuvor genannten Bestimmungen in diesem Abschnitt 8.3 gelten gleichermassen für IP Rechte für Materialien Dritter, die ggf. in der Modifikation enthalten sind, sowie für das Hintergrundmaterial des Providers. Wenn der Provider nicht über die entsprechenden Rechte verfügt, um SAP diesem Abschnitt 8.3 entsprechende Rechte für diese Materialien zu gewähren, verpflichtet sich der Provider dazu, alle Anstrengungen zu unternehmen, um solche Rechte an Materialien Dritter, die in einer solchen Modifikation enthalten sind, bzw. an Hintergrundmaterial des Providers für SAP zu beschaffen.
Modifikationen. (a) Der Digital Interconnect Service und SAP-Richtlinien können durch SAP erweitert oder angepasst werden, um technische Weiterentwicklungen oder Änderungen zu berücksichtigen und die kontinuierliche Einhaltung geltenden zwingenden Rechts zu gewährleisten. SAP informiert den Auftraggeber per E-Mail, im Support Portal, durch Release-Informationen, die Dokumentation oder den Digital Interconnect Service über Modifikationen. Sofern es sich bei der Modifikation nicht lediglich um eine Erweiterung handelt, erfolgt die Benachrichtigung per E-Mail. Modifikationen können optionale neue Funktionen für den Digital Interconnect Service beinhalten, die der Auftraggeber gemäß der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Ergänzenden Bedingungen und Dokumentation nutzen kann. (b) Kommt der Auftraggeber zu dem Schluss, dass eine Modifikation von SAP die Nutzung des Digital Interconnect Service seitens des Auftraggebers wesentlich nachteilig einschränkt und aus berechtigten geschäftlichen Gründen für ihn nicht annehmbar ist, kann der Auftraggeber seinen Zugriff auf den betroffenen Digital Interconnect Service mit einer Frist von dreißig (30) Tagen nach einer derartigen Modifikation durch eine schriftliche Mitteilung an SAP kündigen.
Modifikationen. Mit Ausnahme von Add-ons darf der Partner weder die Software noch die Materialien des Lizenzgebers modifizieren, anpassen, erweitern, lokalisieren, übersetzen oder Derivate davon erstellen.
Modifikationen a) Die, über die API erlangten Designs sowie die zugehörigen Vorschaubilder dürfen nicht verändert werden. b) Als Veränderung im Sinne von II.7. a) gelten jedoch nicht: i) die Rapportierung (also das mehrfache aneinanderreihen des selben Designs oder Vorschaubildes, mit dem Zweck des Ausfüllens einer Fläche) ii) die ▇▇▇▇ eines anderen, kleineren Ausschnittes des Designs oder Vorschaubildes iii) die Skalierung (Vergrößerung und Verkleinerung) des Designs unter Beibehaltung der originalen Proportionen iv) die Verkleinerung des Vorschaubildes unter Beibehaltung der originalen Proportionen v) die Rotierung sowie die Spiegelung des Vorschaubildes vi) das Umfärben des Designs
Modifikationen. Das/die SaaS Produkt(e), die Software, die Support Services, die Professional Services und die Dokumentation können von Uberall geändert werden. Uberall wird den Kunden über wesentliche Änderungen durch seinen Kundensupport, das/die SaaS Produkt(e) oder die Release Notes im Apple App Store oder Google Play Store informieren. Uberall wird dabei die Bedürfnisse des Kunden berücksichtigen, es liegt jedoch im alleinigen Ermessen von Uberall, eine solche Änderung vorzunehmen. Eine Änderung der Verzeichnispartner gilt nicht als Änderung, da dem Kunden bekannt ist, dass die Verzeichnispartner nicht Teil des/der SaaS Produkts/Produkte, der Software, der Support Services oder der Professional Services sind und sich während der Laufzeit ändern können. Uberall kann diese GTC einseitig durch Benachrichtung des Kunden in Text- oder Schriftform an den Kunden mindestens 1 Monat vor Inkrafttreten der jeweiligen Änderung, sofern und soweit eine solche Änderung erforderlich ist, (a) zur Anpassung an Entwicklungen, die vor Abschluss der Vereinbarung nicht vorhersehbar waren und die nicht von Uberall verursacht wurden oder nicht beeinflusst werden können und deren Nichtberücksichtigung das Gleichgewicht des Vertragsverhältnisses in nicht unerheblichem Maße stören würde oder (b) um die Kontinuität, Entwicklung und Sicherheit der SaaS Produkte, Software, Support Services und/oder Professional Services zu gewährleisten oder (c) nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung der Vereinbarung aufgrund von Regelungslücken zu beseitigen, die nach Abschluss der Vereinbarung entstanden sind und sofern (i) die wesentlichen Vertragsbestimmungen, betreffend seine Laufzeit, seine Beendigung und über Art und Umfang der vereinbarten Leistungen, hierdurch unberührt bleiben oder (ii) sofern und soweit die vertraglichen Leistungen geändert werden, diese Änderung das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschiebt, so dass die Änderung für den Kunden nicht als unzumutbar anzusehen ist. Für den Fall, dass eine Änderung nicht nur zu Gunsten des Kunden ausfällt, hat der Kunde das Recht, der Änderung vor deren Inkrafttreten in Text- oder Schriftform zu widersprechen. Sofern der Kunde der Änderung nicht vor deren Inkrafttreten widerspricht, gilt die Änderung als vom Kunden genehmigt. Für den Fall, dass der Kunde der Änderung widerspricht, behält sich Uberall das Recht vor, den Vertrag zu kündigen. Eine solche Kündigung wird einen (1) Monat nach der...
Modifikationen. Im Fall, dass der Lizenznehmer Modifikationen an eigenen Produkten, Systemen oder an Software vornimmt, die mit dieser Software zusammenarbeiten, mit der Software Daten austauschen, oder die Software zur Funktion benötigen, dann wird der Lizenznehmer ▇▇▇▇▇▇▇ Electric darüber informieren, und die Parteien werden gemeinsam daran arbeiten, nach Maßgabe gegenseitig vereinbarter Bedingungen, welche Modifikationen, falls nötig, an der Software vorzunehmen sind.
Modifikationen. 3.5.1. SAP kann den Cloud Service (einschließlich Supportleistungen, Wartungsfenstern und Fenstern für Wesentliche Upgrades) ändern, vorausgesetzt, dass SAP während der Laufzeit die Hauptfunktionen des Cloud Service nicht wesentlich verringert. 3.5.2. SAP informiert den Auftraggeber über Modifikationen an dem Cloud Service mit einer angemessener Frist im Voraus gemäß Abschnitt 12.3. Änderungen an Wartungsfenstern und Fenstern für Wesentliche Upgrades unterliegen den Regelungen des SLA. 3.5.3. Sofern durch eine Modifikation berechtigte Interessen des Auftraggebers so nachteilig berührt werden, dass ihm insoweit ein Festhalten an den Vereinbarungen der Order Form nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Auftraggeber den betroffenen Cloud Service schriftlich mit einer Frist von einem Monat nach der Information durch SAP kündigen. Sofern der Auftraggeber nicht fristgemäß kündigt, tritt die Modifikation in Kraft.
Modifikationen. 3.1 CLADE behält sich das Recht vor, ist aber nicht verpflichtet, an dem Produkt Änderungen vorzunehmen und/oder Updates und Upgrades durchzuführen (nachfolgend zusammen „Modifikationen“ genannt). Bei bereits gelieferten Produkten erfolgt die Durchführung von Updates nur mit der vorherigen Zustimmung des Kunden. CLADE wird den Kunden über verfügbare Updates informieren. Zu den Updates zählen unter anderem Performance- Updates (Applicationen zur Verbesserung der Leistung des Analyzers) sowie zwingend erforderliche Updates (Applicationen zur Durchführung von Sicherheits-Updates oder Fehlerbehebungen am Analyzer). CLADE wird den Kunden über die Art der verfügbaren Updates informieren, und der Kunde kann entscheiden, ob er die Durchführung von Updates annimmt oder ablehnt. Für ein Performance-Update wird möglicherweise eine zusätzliche Gebühr fällig. Sollte der Kunde die Durchführung eines zwingend erforderlichen Updates ablehnen, verliert er die im Hinblick auf das Produkt und den Analyzer geltenden Gewährleistungsansprüche und eine Haftung seitens CLADE ist ausgeschlossen. 3.2 Auch hinsichtlich der Vornahme von Modifikationen gelten die Vorschriften dieses EULA.