Jahresbeitrag. Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn nach dem jeweiligen Eintrittsalter der versicher- ten Person festgesetzt (vgl. § 8 a MB/KK 2009). Dieses errechnet sich aus dem Unter- schied zwischen dem Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns. Der Jahresbeitrag kann in monatlichen Raten gezahlt werden. Von dem auf die Vollendung des 15. Lebensjahres folgenden Kalenderjahr an ist der Bei- trag für Jugendliche und von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres folgenden Ka- lenderjahr an der für Erwachsene zu entrichten.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Versicherung Der Kosten Ambulanter Und Stationärer Behandlungen Sowie Zahnärztlicher Leistungen Nach Dem Tarif Comfort Med, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Versicherung Der Kosten Ambulanter Und Stationärer Behandlungen Sowie Zahnärztlicher Leistungen Nach Dem Tarif Comfort U
Jahresbeitrag. Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn nach dem jeweiligen je- weiligen Eintrittsalter der versicher- ten Person festgesetzt (vgl. § 8 a MB/KK 2009). Dieses errechnet sich aus dem Unter- schied Unterschied zwischen dem Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns. Der Jahresbeitrag kann in monatlichen Raten gezahlt werdenwer- den. Von dem auf die Vollendung des 15. Lebensjahres folgenden fol- genden Kalenderjahr an ist der Bei- trag Beitrag für Jugendliche und von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres folgenden Ka- lenderjahr fol- genden Kalenderjahr an der für Erwachsene zu entrichten.
Appears in 2 contracts
Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Jahresbeitrag. Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn nach dem jeweiligen je- weiligen Eintrittsalter der versicher- ten versicherten Person festgesetzt (vgl. § 8 a MB/KK 2009). Dieses errechnet sich aus dem Unter- schied Unterschied zwischen dem Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns. Der Jahresbeitrag kann in monatlichen Raten gezahlt werdenwer- den. Von dem auf die Vollendung des 15. Lebensjahres folgenden fol- genden Kalenderjahr an ist der Bei- trag Beitrag für Jugendliche und von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres folgenden Ka- lenderjahr fol- genden Kalenderjahr an der für Erwachsene zu entrichten.
Appears in 2 contracts
Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Jahresbeitrag. Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn nach dem jeweiligen Eintrittsalter der versicher- ten Person festgesetzt (vgl. § 8 a MB/KK 2009). Dieses errechnet sich aus dem Unter- schied Unterschied zwischen dem Geburtsjahr Geburts- jahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns. Der Jahresbeitrag kann in monatlichen Raten gezahlt werden. Von dem auf die Vollendung des 15. Lebensjahres folgenden Kalenderjahr an ist der Bei- trag Beitrag für Jugendliche und von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres folgenden Ka- lenderjahr Kalenderjahr an der für Erwachsene zu entrichten.
Appears in 1 contract
Samples: Private Krankenversicherung
Jahresbeitrag. Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn nach dem jeweiligen Eintrittsalter der versicher- ten Person festgesetzt (vgl. § 8 a MB/KK 2009). Dieses errechnet sich aus dem Unter- schied Unterschied zwischen dem Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns. Der Jahresbeitrag kann in monatlichen Raten gezahlt werden. Von dem auf die Vollendung des 15. Lebensjahres folgenden Kalenderjahr an ist der Bei- trag für Jugendliche und von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres folgenden Ka- lenderjahr Kalenderjahr an der für Erwachsene zu entrichten.
Appears in 1 contract
Samples: Private Krankenversicherung
Jahresbeitrag. Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn nach dem jeweiligen Eintrittsalter der versicher- ten Person festgesetzt (vgl. § 8 a MB/KK 2009). Dieses errechnet sich aus dem Unter- schied Unterschied zwischen dem Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns. Der Jahresbeitrag kann in monatlichen Raten gezahlt werden. Von dem auf die Vollendung des 15. Lebensjahres folgenden Kalenderjahr an ist der Bei- trag Beitrag für Jugendliche und von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres folgenden Ka- lenderjahr Kalender- jahr an der für Erwachsene zu entrichten.
Appears in 1 contract
Samples: Private Krankenversicherung
Jahresbeitrag. Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn nach dem jeweiligen je- weiligen Eintrittsalter der versicher- ten versicherten Person festgesetzt (vgl. § 8 a MB/KK 2009). Dieses errechnet sich aus dem Unter- schied Unterschied zwischen dem Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns. Der Jahresbeitrag kann in monatlichen Raten gezahlt werdenwer- den. Von dem auf die Vollendung des 15. Lebensjahres folgenden folgen- den Kalenderjahr an ist der Bei- trag Beitrag für Jugendliche und von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres folgenden Ka- lenderjahr Kalenderjahr an der für Erwachsene zu entrichten.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen