Common use of Jahresbeitrag Clause in Contracts

Jahresbeitrag. Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn nach dem je- weiligen Eintrittsalter der versicherten Person festgesetzt (vgl. § 8 a MB/KK 2009). Dieses errechnet sich aus dem Unterschied zwischen dem Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns. Der Jahresbeitrag kann in monatlichen Raten gezahlt wer- den. Von dem auf die Vollendung des 15. Lebensjahres fol- genden Kalenderjahr an ist der Beitrag für Jugendliche und von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres fol- genden Kalenderjahr an der für Erwachsene zu entrichten.

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Samples: www.concret.de, www.testsiegertarife.de

Jahresbeitrag. Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn nach dem je- weiligen Eintrittsalter der versicherten Person festgesetzt (vgl. § 8 a MB/KK 2009). Dieses errechnet sich aus dem Unterschied zwischen dem Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns. Der Jahresbeitrag kann in monatlichen Raten gezahlt wer- den. Von dem auf die Vollendung des 15. Lebensjahres fol- genden Kalenderjahr an ist der Beitrag für Jugendliche und von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres fol- genden Kalenderjahr an der für Erwachsene zu entrichten.

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Samples: www.concret.de, www.testsiegertarife.de

Jahresbeitrag. Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn nach dem je- weiligen jeweiligen Eintrittsalter der versicherten versicher- ten Person festgesetzt (vgl. § 8 a MB/KK 2009). Dieses errechnet sich aus dem Unterschied Unter- schied zwischen dem Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns. Der Jahresbeitrag kann in monatlichen Raten gezahlt wer- denwerden. Von dem auf die Vollendung des 15. Lebensjahres fol- genden folgenden Kalenderjahr an ist der Beitrag Bei- trag für Jugendliche und von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres fol- genden Kalenderjahr folgenden Ka- lenderjahr an der für Erwachsene zu entrichten.

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Samples: makler.continentale.de, continentale-hannover.de

Jahresbeitrag. Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn nach dem je- weiligen Eintrittsalter der versicherten Person festgesetzt (vgl. § 8 a MB/KK 2009). Dieses errechnet sich aus dem Unterschied zwischen dem Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns. Der Jahresbeitrag kann in monatlichen Raten gezahlt wer- den. Von dem auf die Vollendung des 15. Lebensjahres fol- genden folgen- den Kalenderjahr an ist der Beitrag für Jugendliche und von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres fol- genden folgenden Kalenderjahr an der für Erwachsene zu entrichten.

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Samples: www.continentale.info

Jahresbeitrag. Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn nach dem je- weiligen jeweiligen Eintrittsalter der versicherten Person festgesetzt (vgl. § 8 a MB/KK 2009). Dieses errechnet sich aus dem Unterschied zwischen dem Geburtsjahr Geburts- jahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns. Der Jahresbeitrag kann in monatlichen Raten gezahlt wer- denwerden. Von dem auf die Vollendung des 15. Lebensjahres fol- genden folgenden Kalenderjahr an ist der Beitrag für Jugendliche und von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres fol- genden folgenden Kalenderjahr an der für Erwachsene zu entrichten.

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Samples: www.heilpraktikerzusatz-versicherung.de

Jahresbeitrag. Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn nach dem je- weiligen jeweiligen Eintrittsalter der versicherten Person festgesetzt (vgl. § 8 a MB/KK 2009). Dieses errechnet sich aus dem Unterschied zwischen dem Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns. Der Jahresbeitrag kann in monatlichen Raten gezahlt wer- denwerden. Von dem auf die Vollendung des 15. Lebensjahres fol- genden folgenden Kalenderjahr an ist der Beitrag Bei- trag für Jugendliche und von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres fol- genden folgenden Kalenderjahr an der für Erwachsene zu entrichten.

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Samples: www.heilpraktikerzusatz-versicherung.de

Jahresbeitrag. Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn nach dem je- weiligen jeweiligen Eintrittsalter der versicherten Person festgesetzt (vgl. § 8 a MB/KK 2009). Dieses errechnet sich aus dem Unterschied zwischen dem Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns. Der Jahresbeitrag kann in monatlichen Raten gezahlt wer- denwerden. Von dem auf die Vollendung des 15. Lebensjahres fol- genden folgenden Kalenderjahr an ist der Beitrag für Jugendliche und von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres fol- genden Kalenderjahr folgenden Kalender- jahr an der für Erwachsene zu entrichten.

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