Common use of Jahresbeitrag Clause in Contracts

Jahresbeitrag. Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn für die verein- barte Leistung und bei Vertragsänderungen für die Mehr- leistung nach dem jeweiligen Eintrittsalter festgesetzt (vgl. § 8 a MB/KT 2009). Dieses errechnet sich aus dem Un- terschied zwischen dem Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns bzw. der Vertragsänderung. Der Jahresbeitrag kann in monatlichen Raten gezahlt werden. Von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres fol- genden Kalenderjahr an ist der Beitrag für Erwachsene zu entrichten.

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Jahresbeitrag. Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn für die verein- barte Leistung und bei Vertragsänderungen für die Mehr- leistung nach dem jeweiligen Eintrittsalter festgesetzt (vgl. § 8 a MB/KT 2009). Dieses errechnet sich aus dem Un- terschied zwischen dem Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns bzw. der Vertragsänderung. Der Jahresbeitrag kann in monatlichen Raten gezahlt werden. Von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres fol- genden Kalenderjahr an ist der Beitrag für Erwachsene zu entrichten.

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Jahresbeitrag. Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn für die verein- barte Leistung und bei Vertragsänderungen für die Mehr- leistung nach dem jeweiligen Eintrittsalter festgesetzt (vgl. § 8 a MB/KT 2009). Dieses errechnet sich aus dem Un- terschied Unter- schied zwischen dem Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns Versi- cherungsbeginns bzw. der Vertragsänderung. Der Jahresbeitrag Jahres- beitrag kann in monatlichen Raten gezahlt werden. Von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres fol- genden Kalenderjahr an ist der Beitrag für Erwachsene zu entrichten.

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Jahresbeitrag. Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn für die verein- barte Leistung und bei Vertragsänderungen für die Mehr- leistung nach dem jeweiligen Eintrittsalter festgesetzt (vgl. § 8 a MB/KT KK 2009). Dieses errechnet sich aus dem Un- terschied Unterschied zwischen dem Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns bzw. der Vertragsänderung. Der Jahresbeitrag kann in monatlichen Raten gezahlt werdenwer- den. Von dem auf die Vollendung des 15. Lebensjahres folgen- den Kalenderjahr an ist der Beitrag für Jugendliche und von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres fol- genden folgenden Kalenderjahr an ist der Beitrag für Erwachsene zu entrichten.

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Jahresbeitrag. Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn für die verein- barte Leistung und bei Vertragsänderungen für die Mehr- leistung nach dem jeweiligen Eintrittsalter festgesetzt (vgl. § 8 a MB/KT 2009). Dieses errechnet sich aus dem Un- terschied Unter- schied zwischen dem Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns Versi- cherungsbeginns bzw. der Vertragsänderung. Der Jahresbeitrag Jahres- beitrag kann in monatlichen Raten gezahlt werden. Von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres fol- genden folgen- den Kalenderjahr an ist der Beitrag für Erwachsene zu entrichtenent- richten.

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