Common use of Jederzeitiges Kündigungsrecht Clause in Contracts

Jederzeitiges Kündigungsrecht. Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung der Scheckkarte und von Scheckvordrucken berechtigt), für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der ING, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

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Jederzeitiges Kündigungsrecht. Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung der Scheckkarte und von Scheckvordrucken berechtigt), für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende abwei- chende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung Kün- digung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger wichti- ger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung Berücksichti- gung der berechtigten Belange der INGBank, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

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Jederzeitiges Kündigungsrecht. Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung der Scheckkarte und von Scheckvordrucken berechtigt), für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ver- einbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der ING, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

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Jederzeitiges Kündigungsrecht. Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel z. B. den Scheckvertrag, der zur Nutzung der Scheckkarte und von Scheckvordrucken berechtigt), für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart verein- bart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende abwei- chende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung Kündi- gung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der INGBank, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

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Jederzeitiges Kündigungsrecht. Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel z. B. den Scheckvertrag, der zur Nutzung der Scheckkarte und von Scheckvordrucken berechtigt), für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der ING, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

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Jederzeitiges Kündigungsrecht. Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen Geschäftsbezie- hungen (zum Beispiel z. B. den Scheckvertrag, der zur Nutzung der Scheckkarte und von Scheckvordrucken Scheck- vordrucken berechtigt), für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung Kün- digungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung Kündigungs- regelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung Berücksich- tigung der berechtigten Belange der ING, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung Geschäfts- beziehung fortzusetzen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

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Jederzeitiges Kündigungsrecht. Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel z. B. den Scheckvertrag, der zur Nutzung der Scheckkarte und von Scheckvordrucken berechtigt), für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der ING, . unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

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