Kapitalabfindung. Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung können Sie zum vereinbarten Rentenbeginn eine einmalige Kapitalzahlung (Kapitalabfindung) in Höhe des Verrentungskapitals erhalten, wenn die versicherte Person den Tag des Rentenbeginns er- lebt und uns der Auftrag zur Auszahlung der Kapitalabfindung spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Rentenbe- ginns in Textform zugegangen ist. Mit der vollständigen Kapi- talabfindung endet der Versicherungsvertrag (zur Kombina- tion von Rentenzahlung und Kapitalabfindung siehe Num- mer 2.4). Über diese Wahlmöglichkeit werden wir Sie vor Ren- tenbeginn informieren.
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Kapitalabfindung. Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung können Sie zum vereinbarten Rentenbeginn (Garantietermin) eine einmalige Kapitalzahlung (Kapitalabfindung) in Höhe des Verrentungskapitals Kapitalabfindung erhalten, wenn die versicherte Person den Tag des Rentenbeginns er- lebt erlebt und uns der Auftrag zur Auszahlung der Kapitalabfindung spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Rentenbe- ginns Rentenbeginns in Textform zugegangen ist. Mit der vollständigen Kapi- talabfindung endet der Versicherungsvertrag (zur Kombina- tion von Rentenzahlung und Kapitalabfindung siehe Num- mer 2.4). Über diese Wahlmöglichkeit werden wir Sie vor Ren- tenbeginn Rentenbeginn informieren. Die Kapitalabfindung entspricht der Höhe nach dem Verrentungskapital, mindestens jedoch dem garantierten Mindestkapitalwert. Mit der voll- ständigen Kapitalabfindung endet der Versicherungsvertrag (zur Kombi- nation von Rentenzahlung und Kapitalabfindung siehe Nummer 2.8).
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Kapitalabfindung. Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung können Sie zum vereinbarten Rentenbeginn eine einmalige Kapitalzahlung (Kapitalabfindung) Kapitalabfindung in Höhe des Verrentungskapitals erhalten, wenn die versicherte Person den Tag des Rentenbeginns er- lebt erlebt und uns der Auftrag zur Auszahlung der Kapitalabfindung spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Rentenbe- ginns Rentenbeginns in Textform zugegangen ist. Mit der vollständigen Kapi- talabfindung Kapitalabfindung endet der Versicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag (zur Kombina- tion Kombination von Rentenzahlung und Kapitalabfindung Kapi- talabfindung siehe Num- mer 2.4Nummer 2.5). Über diese Wahlmöglichkeit werden wir Sie vor Ren- tenbeginn Rentenbeginn informieren.
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Kapitalabfindung. Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung können Sie zum vereinbarten Rentenbeginn Zeitpunkt des Rentenbeginns eine einmalige Kapitalzahlung (Kapitalabfindung) Kapitalabfindung in Höhe des Verrentungskapitals erhalten, wenn die versicherte Person Per- son den Tag des Rentenbeginns er- lebt erlebt und uns der schriftli- che Auftrag zur Auszahlung der Kapitalabfindung spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Rentenbe- ginns in Textform zugegangen Rentenbeginns zugegan- gen ist. Mit der vollständigen Kapi- talabfindung Kapitalabfindung endet der Versicherungsvertrag Ver- sicherungsvertrag (zur Kombina- tion Kombination von Rentenzahlung und Kapitalabfindung siehe Num- mer 2.4Nummer 2.5). Über diese Wahlmöglichkeit Wahlmög- lichkeit werden wir Sie vor Ren- tenbeginn Rentenbeginn informieren.
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