Common use of Kapitalwahlrecht Clause in Contracts

Kapitalwahlrecht. Statt der vereinbarten Rente bei Erleben des Rentenbeginns kann auch die Auszahlung einer Kapitalabfindung gewählt werden. Bei Ausübung des Kapitalwahlrechts wird keine Rente mehr geleistet. Falls die Kapitalabfindung gewünscht wird, muss dies spätestens 3 Monate vor Rentenbeginn beantragt werden. Auf Antrag des Versicherungsnehmers können die jeweiligen Leistungen auch in Fondsanteilen erbracht werden, sofern sie den geforderten Mindestwert erreichen.

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