Geltungsbereich und Definition. 1.1. Ein Reiseveranstalter ist ein Unternehmer, der entweder direkt oder über einen anderen Unternehmer oder gemeinsam mit einem anderen Unternehmer Pauschalreisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) zusammenstellt und vertraglich zusagt oder anbietet (Vgl. § 2 Abs 7 PRG). Der Reiseveranstalter erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Pauschalreisegesetz (PRG), sowie der Pauschalreiseverordnung (PRV) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Ein Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, der Unternehmereigenschaft nach § 1 KSchG zukommt (Vgl § 2 Abs 9 PRG).
Geltungsbereich und Definition. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lagerräume finden Anwendung auf allen Self-Storage-Verträgen zwischen dem Unter- nehmen Lagerservice Rollsrein GmbH (nachfolgend Vermieter genannt) und Parteien (nachfolgend Mieter genannt), die Lagerräu- me/Units (oder jedes andere Rollsrein-Produkt oder andere Roll- srein-Dienstleistungen wie z.B. Stellplätze, größere Lagerhallen, Boxen usw.) nutzen. Die Rollsrein Lagerzentren, der genutzte Lagerraum, das Produkt oder die Dienstleistung werden im folgenden ‚Mietobjekt‘ genannt. Der Self-Storage-Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen wird nachfolgend als ‚Mietvertrag‘ bezeichnet. Alle Gegenstände, die an gleich welcher Stelle der Rollsrein Lager- einrichtungen gelagert oder platziert werden (einschließlich Mietob- jekt), werden als ‚Einlagerungsgut‘ bezeichnet.
Geltungsbereich und Definition. 1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Teilnahme an der CMS Plus sowie die Nutzung der Veranstaltungsplattform und den damit zusammenhängenden Funktionen und Dienstleistungen.
Geltungsbereich und Definition. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gmünder Mietbox sind anzuwenden auf alle Gmünder Mietbox-Verträge zwischen der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH, nachfolgend ‚Stadtwerke Gmünd‘ genannt, und Parteien, die Mietboxen nutzen, nachfolgend ‚Mieter‘ genannt. Das Lagergebäude und die Mietboxen werden folgend ‚Mietobjekt‘ genannt. Der Mietvertrag einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird folgend als ‚Mietvertrag‘ bezeichnet. Alle Gegenstände, die im Lagergebäude und den Mietboxen der Stadtwerke Gmünd gelagert oder platziert werden, werden als ‚Waren‘ bezeichnet.
Geltungsbereich und Definition. 1.1. Diese Zertifizierungsbedingungen beschreiben Rechte und Pflichten des Antragstellers und der TÜV NORD CERT GmbH als Benannter Stelle sowie weitere Bedingungen für die Durch- führung von Konformitätsbewertungsverfahren unter den Euro- päischen Verordnungen über Medizinprodukte in der jeweils ak- tuell gültigen Fassung.
Geltungsbereich und Definition. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Mietverträge über Lagerraum unter der Marke „Schängel-Box“ zwischen der Xxxxxxx Xxxxx GmbH („Vermieter“) und Parteien, die eine oder mehrere Lagerbox(en) auf dem Betriebsgelände des Vermieters, Xx Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx („Betriebsgelände“) zur Selbsteinlagerung (Self-Storage) anmieten („Mieter“). Der genutzte Lagerraum (Lagerbox(en)) wird nachfolgend als „Mietobjekt“, der Schängel-Box Mietvertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als „Mietvertrag“ bezeichnet. Alle Gegenstände, die vom Mieter an gleich welcher Stelle auf dem Betriebsgelände gelagert oder platziert werden, werden als „Lagergut“ bezeichnet.
Geltungsbereich und Definition. 1.1. Der Reisevermittler vermittelt Reiseverträge über einzelne Reiseleistungen (wie z.B. Flug, Hotel etc.), über Pauschalreisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) sowie über verbundene Reiseleistungen (iSd § 2 Abs 5 PRG) zwischen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger einerseits und dem Reisenden andererseits. Der Reisevermittler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Pauschalreisegesetz (PRG), sowie der Pauschalreiseverordnung (PRV) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.
Geltungsbereich und Definition. Diese Testbedingungen gelten für die Durchführung von erstmaligen sowie wiederkehrenden Performancetests von Heizölen und Additiven und die Erteilung von Qualitätslabeln für Heizöle nach DIN 51603-1 und 51603-6 durch T4F und von T4F mit der Durchführung der Performancetests beauftragten Laboratorien.
Geltungsbereich und Definition. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vermietung von Lagerbox(en) (nachfolgend auch „Mietsache“) finden Anwendung auf alle Verträge zwischen der LagerLand24 (Vermieter), und Parteien, die eine oder mehrere Xxxxxxxx(xx) xxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxx xxx XxxxxXxxx00 zur Selbsteinlagerung (Self-Storage) anmieten, nachfolgend (Mieter) genannt.
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