Basis-Subscriptions Musterklauseln

Basis-Subscriptions. Im Folgenden werden die Subscription-Optionen (jeweils eine „Basis-Subscription“) beschrieben, die für IBM SaaS verfügbar sind. Im Auftragsdokument ist angegeben, welche Basis-Subscriptions erworben wurden. Verweise auf IBM SaaS in diesem Dokument beziehen sich auf die erworbenen Basis- Subscriptions.
Basis-Subscriptions. Im Folgenden werden die Subscription-Optionen (jeweils eine „Basis-Subscription“) beschrieben, die für den Cloud-Service verfügbar sind. Im Auftragsdokument ist angegeben, welche Basis-Subscriptions erworben wurden. Verweise auf den Cloud-Service in diesem Dokument beziehen sich auf die erworbenen Basis-Subscriptions. IBM Commerce Service ist ein Cloud-Service für E-Commerce, der den digitalen Verkauf für Business-to-Consumer (B2C), Business-to-Business (B2B) sowie den indirekten Verkauf über Channel-Partner oder alle diese Kanäle gleichzeitig ermöglicht. Zu den Hauptfunktionen gehören: Katalogmanagement-Marketing und verschiedene Arten von Werbeaktionen Vertragsmanagement Navigation und Suche Unterstützung bei der Preisfindung Unterstützung bei der Systemintegration Erstellung und Management mehrerer Onlineschaufenster Das Angebot IBM Commerce Service Essentials bietet ein vergleichbares Leistungsspektrum wie IBM Commerce Service, allerdings mit den folgenden Beschränkungen und Unterschieden, die in dieser Servicebeschreibung ausführlich erläutert werden: Vier Serviceanfrageeinheiten In der Basis-Subscription sind bis zu drei Monate für Setup-Aktivitäten eingeschlossen Nur Test- und Produktionsumgebung Im Falle einer Disaster-Recovery beträgt das Ziel für die Wiederherstellungszeit (Recovery Time Objective) 168 Stunden (sieben Tage) und das Ziel für den Wiederherstellungspunkt (Recovery Point Objective) 48 Stunden Der IBM Order Management Service ist ein Cloud-Service für Omni-Channel-Auftragsmanagement, der internen und externen Bezugsquellen die Einhaltung der Service-Levels und Geschäftsregeln des Kunden ermöglicht. Der Cloud-Service konsolidiert Aufträge über mehrere Kanäle hinweg, um eine Gesamtansicht aus Nachfrage, Bestand und Angebot über globale Netze durch Zusammenarbeit mit den Lieferanten des Kunden bereitzustellen. Der Cloud-Service kann in Warehouse-, Finanz-, Steuer-, Zahlungs- sowie andere interne und externe Prozesse integriert werden. Der IBM Order Management Service umfasst folgende Funktionen: Verteiltes Auftragsmanagement Sammelt, verwaltet und überwacht Aufträge aus allen Kanälen. Eine intelligente Sourcing-Engine koordiniert die Auftragserfüllung im erweiterten Unternehmen. Stellt ein einzelnes Auftragsrepository für das Ändern, Stornieren, Verfolgen und Überwachen des Bestellzyklus bereit.
Basis-Subscriptions a. IBM Supply Chain Business Network-Essentials Edition Dieser Cloud-Service bietet sichere Verbindungen für den Austausch von EDI- und Nicht-EDI- Dokumenten mit der Handelsgemeinschaft des Kunden. Dazu gehören eine transparente Dokumentverfolgung sowie Analysedashboards und Trends. Durch dynamische Weiterleitung kann der Kunde ohne zusätzliche Konfiguration mit jeder Entität im IBM Netz Geschäfte tätigen. Der Kunde kann neue Partner, die Services von Drittanbietern nutzen, im IBM Netz konfigurieren, sofern IBM ein Interconnection-Abkommen mit deren Providern abgeschlossen hat. Die Erstkonfiguration des Kunden für die Anbindung an den Cloud-Service ist eingeschlossen (für das Co-Managed VPN ist eine monatliche Servicegebühr zu entrichten). Für diesen Cloud-Service müssen entweder Dokument- oder Kilozeichenberechtigungen erworben werden. b. IBM Supply Chain Business Network-Standard Edition Dieser Cloud-Service automatisiert die Konvertierung von Geschäftsdokumenten in verschiedene Datenformate anhand von Verfahren, die auf vom Kunden bereitgestellten Geschäftsregeln basieren, und tauscht diese gemäß den Anweisungen des Kunden mit Handelspartnern aus. Diese Edition richtet sich an Kunden, die außer der Weiterleitung von Daten auch Mapping- und Datenkonvertierungsmaßnahmen durchführen müssen, um die Anforderungen ihrer Handelspartner zu erfüllen. Sie beinhaltet Inflight-Transparenz, Analysedashboards und Trends sowie Business Transaction Intelligence mit kognitiven Fähigkeiten. Die Erstkonfigurationen des Kunden für die Anbindung an den Cloud-Service sind eingeschlossen (für das Co-Managed VPN ist eine monatliche Servicegebühr zu entrichten). Für diesen Cloud-Service müssen entweder Dokument- oder Kilozeichenberechtigungen erworben werden. Der Kunde muss Berechtigungen für das in dieser Servicebeschreibung beschriebene Map-Setup und ein (1) Handelspartner-Setup einschließlich Support, wie nachfolgend beschrieben, erwerben: (1) IBM Supply Chain Business Network-Standard Edition-Trading Partner Setup Remotely Delivered Service Dieser Service umfasst das Konfigurieren und Testen einer der Handelspartnerverbindungen des Kunden zum Cloud-Service. (2) IBM Supply Chain Business Network-Standard Edition-Support Dieser Service stellt dem Kunden technische und Cloud-Service-Support-Teams für die Sichtung und Bearbeitung von Anforderungen zur Durchführung von Map-Änderungen und - Erweiterungen, für die Lösung von Kommunikationsproblemen und für Handelspartnerkonfigurat...

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  • Folgen des Rücktritts Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1 oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.

  • Rücktritt des Hotels 5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt. 5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  • Mängelrüge Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge innerhalb von 14 Werktagen nach Erkennbarkeit des Mangels.

  • Sachmängel 1. Mangelhafte Teile der WAREN/LEISTUNGEN sind nach Xxxx von SITECO innerhalb einer angemessenen Frist unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern bzw. erbringen, sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. SITECO ist berechtigt, die Nach- bzw. Ersatzlieferungen oder Neuerbringung auch in Form von technisch gleich- oder höherwertigen WAREN/LEISTUNGEN zu leisten. Für nachgebesserte oder neu gelieferte bzw. erbrachte WAREN/LEISTUNGEN beginnt die Gewährleistungsfrist nicht erneut zu laufen. 2. Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht: a) soweit §§438 Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, b) bei Vorsatz, c) bei arglistigem Verschweigen des Mangels, sowie d) bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. e) Aufwendungsersatzansprüche des AUFTRAGGEBERS gem. §445a BGB verjähren ebenfalls in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. 3. Mängelrügen des AUFTRAGGEBERS haben unverzüglich, d.h. bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen ab Lieferdatum und bei verdeckten Mängeln innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen ab Entdeckungsdatum, schriftlich zu erfolgen. 4. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist SITECO berechtigt, die durch die Fehlersuche und/oder -behebung entstandenen Aufwendungen (z.B. Reisekosten, Arbeitszeiten, Material, etc.) dem AUFTRAGGEBER in Rechnung zu stellen. 5. Schlägt die Nacherfüllung zweimal (2) fehl, kann der AUFTRAGGEBER, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. Nr. 9, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 6. Mängelansprüche bestehen nicht bei: a) nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, b) nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, c) natürlicher Abnutzung, d) Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, e) nicht reproduzierbaren Softwarefehlern, f) einer Mangelhaftigkeit durch vom AUFTRAGGEBER übermittelte Anforderungsprofile bzw. Dokumente (z.B. Leistungsverzeichnisse, Pläne, Umwelteinflüsse, etc.), g) unsachgemäßen Änderungen oder Instandhaltungsarbeiten, oder h) Ausfall einzelner Leuchtdioden, sofern diese untrennbar, d.h. ohne Fassung oder Steckverbindung, in einem Leuchtmittelblock fest miteinander verbunden sind und der durchschnittliche Lichtstrom der Leuchte nicht siebzig Prozent (<70%) des Anfangswertes, basierend auf einer normgerechten Messung, unterschreitet. 7. Ansprüche des AUFTRAGGEBERS wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen sind insoweit ausgeschlossen, als die Aufwendungen sich erhöhen, weil die WAREN/LEISTUNGEN nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des AUFTRAGGEBERS verbracht worden sind, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des AUFTRAGGEBERS gem. §445a BGB, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf.

  • Geltendes Recht Diese Nutzungsbedingungen und das zwischen uns bestehende Rechtsverhältnis unterliegen den Gesetzen von England und Wales. Dies hat keine Auswirkungen auf Ihre Verbraucherschutzrechte in der Republik Österreich. Durch die Einreichung einer Klage gegen uns vor Gericht unterwerfen Sie sich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales. Wenn Sie beispielsweise einen Anspruch aus diesen Nutzungsbedingungen gegen uns vor Gericht geltend machen können, wäre ein Gericht in England oder Wales geeignet. Sie können den Anspruch stattdessen allerdings auch vor einem Gericht in einem anderen Land wie z.B. der Republik Österreich geltend machen, sofern das Gesetz Ihnen diese Möglichkeit einräumt.

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