Kaufmännische Verwaltung Musterklauseln

Kaufmännische Verwaltung. Mietverhältnisse: – Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungen – Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehen – Überwachung des Mieteingangs – Führung der Mietkautionen – Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten – Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt – Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst und Abrechnung der Kosten mit den Mietern – Ermittlung und Überwachung der Betriebskosten sowie Ausschöpfung von Einsparpotentialen bei den Betriebskosten und (soweit vertraglich möglich) ihre Abrechnung gegenüber den Mietern – gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern – Erteilung von Prozessvollmachten an Rechtsanwälte für Klagen im Zusammenhang mit Mietverhältnissen. Bei einem Streitwert ab EUR ist die Zustimmung des Hauseigentümers erforderlich. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten Xxxxxxx Xxxxxxxx Verlag GmbH & Co KG M – 54 005 (78.540/050.9) Hausverwaltungsvertrag (für Mietwohnhäuser) (1909)
Kaufmännische Verwaltung. 1.1.1 Mietverhältnisse − Abschluß und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich der Abnahme und Übergabe der Wohnungen − Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Hauseigentümer aus den Mietverhältnissen zustehen − Überwachung des Mieteingangs − Führung der Mietkautionen − Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt − Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst und Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten mit den Mietern bis jeweils 30.06. des Folgejahres − gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern 1.1.2 Zahlungsverkehr Pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung 1.1.3 Behörden Gesamter Verkehr mit den Behörden, soweit er die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft 1.1.4 Versicherungen − Prüfung des Versicherungsbedarfs (Feuer, LW, S, Hagel, Haftpflicht) − Abschluß und Kündigung von Versicherungsverträgen für das Anwesen − Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten 1.1.5 Hilfskräfte Einstellung und Entlassung, Anweisung und Überwachung vom Gebäude-Service (Hausmeister-/ Handwerker-Service / Winterdienst etc.) 1.1.6 Geräte und Heizmaterial Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände (wie Geräte für Gebäude-Service) und Versorgungsgüter (wie Heizmaterial) Wir sind Mitglied in den Verbänden VOLPINA Haus- und Grundbesitz Verwaltungs GmbH Diezmannstr.12 • 00000 Xxxxxxx • 🕿 0341/21596-40 • 🖨 0341/21596-49 Amtsgericht Leipzig HRB 29768 • Geschäftsführerin: Dipl.-Kfm. X. Xxxxx xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx • 🖂 xxxxxxx@xxxxxxxxx-xx.xx USt-ID-Nr.: DE 160664823 A gtsmerihctLeipizgHR98B7 eG4 hcäsfüftshrer:Dipl.f.mM.K 1.1.7 Hausbuchhaltung − Erfassung aller Zahlungsvorgänge − Erstellung 🞏 monatlicher 🞏 vierteljährlicher 🞏 halbjährlicher Abrechnungen, jeweils bis zum 20. des dem Abrechnungszeitraum folgenden Monats − Erstellung einer Jahresabrechnung bis zum 🞏 .......................................................... 🞏 30. April des folgenden Jahres 1.1.8 Instandhaltungsrücklage Ansammlung und verzinsliche Anlage einer Instandhaltungsrücklage in Höhe von ca % aus dem monatlichen Mietertrags-Soll
Kaufmännische Verwaltung. Eröffnung eines Miets- und Rücklagenkontos für die Liegenschaft auf den Namen des Eigentümers • Einrichtung der neuen Liegenschaft in die EDV Buchführungssoftware • Belege über online oder über den Bankterminal generieren und der Buchhaltung vorlegen • Zeitnahe EDV Buchung aller Zahlungsvorgänge ersichtlich aus den vorgelegten Belegen • Zeitnahe EDV Buchung aller Zahlungsvorgänge, die vom Eigentümer eingereicht werden • Durchführung der monatlichen Sollstellung der Mieten • Einrichtung von SEPA-Lastschriftverfahren • Überwachung von Mietzahlungen, Forderungen und sonstigen Zahlungseingängen • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Mieten und Nebenkostenabrechnungen • Überwachung von Mieterhöhungen entsprechend eines Indexmietvertrages • Überwachung und Ausführung der pünktlichen Dauerzahlungen und Überweisungen der Betriebskosten, Heiz- und sonstigen Kosten • Erstellung eines Wirtschaftsplanes auf Basis der ermittelten Daten • Rechnungseingangskontrolle, bei Bedarf in Abgleich mit einem Angebot • Zahlungsanweisungen an Lieferanten, Behörden, etc. innerhalb des vorgegebenen Vertragsbudgets • Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf den angelegten Konten • Monatliche Ausschüttung an den Eigentümer • Veranlassen von Heizkostenabrechnungen, d.h. ermitteln von Zählerständen, Überprüfung derselben auf Richtigkeit, Weiterleiten der Information an den Ablesedienst, Überprüfung der Abrechnung bei Erhalt und Inkludierung der Heizkostenabrechnung in die Nebenkostenabrechnung • Erstellen der Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung für die Mieter mit evtl. angepassten Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen • Jährliche Erstellung einer Einnahme-/Überschussrechnung für den Eigentümer zur Vorlage an den Steuerberater • Weiterleitung aller kontrollierten, datierten und geordneten Rechnungen am Anfang eines Jahres an den Eigentümer zur Weitergabe an den Steuerberater • Bearbeiten von Lohnzahlungen im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung • Abführen aller monetären Sozialabgaben an das Finanzamt • Erstellen der erforderlichen Meldungen an die Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaften • Führung von Mietkautionen, Überwachung der Eingänge und der Abgänge • Bei Auszug des Mieters: Erstellung einer Kautionsabrechnung unter Berücksichtigung eines Sicherheitseinbehalte • Der Hausverwalter erhält für seine Tätigkeit ein monatliches Honorar in Höhe von % netto aus der Bruttosollmiete.
Kaufmännische Verwaltung. Beispielhafte Leistungen, die mit der Pauschalvergütung abgegolten sind Nach Anfall zu vergütende Leistungen Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung sowie sach- und personenbezogene Kontenführung für die Gemeinschaft Bearbeitung von Eigentumsübergängen Vergütung in Höhe von € 100,00 netto (€ 119,00 brutto) je Eigentumsübergang Hinweis: Im Innenverhältnis der Gemeinschaft soll jedoch der zum Zeitpunkt der Rechnungs-stellung seitens der Verwaltung im Grundbuch eingetragene Wohnungseigentümer zur Zahlung dieser Kosten verpflichtet werden. Dies ist durch einen entsprechenden Eigentümerbeschluss möglich. Einzug von Zahlungsbeiträgen der Eigentümer mittels Lastschriftverfahren, soweit Lastschrift erteilt wurde Tätigkeiten aufgrund Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren einzelner Eigentümer Vergütung in Höhe von € 5,00 netto (€ 5,95 brutto) im Monat je nicht teilnehmendem Eigentümer Hinweis: Im Innenverhältnis der Gemeinschaft soll jedoch der nicht am SEPA-Lastschriftmandat teilnehmende Wohnungseigentümer zur Zahlung dieser Kostenpauschale verpflichtet werden. Dies ist durch entsprechenden Eigentümerbeschluss möglich. Überwachung der fristgerechten Zahlungseingänge von Beiträgen durch die Eigentümer zum Fälligkeitszeitpunkt Anmahnen von Eigentümern, die mit der Zahlung von Beiträgen gegenüber der Gemeinschaft in Verzug sind. Vergütung in Höhe von € 10,00 netto (11,90 € brutto) im Monat je erforderlicher Mahnung. Hinweis: Im Innenverhältnis der Gemeinschaft soll jedoch der sich im Verzug befindliche Wohnungseigentümer zur Zahlung einer Kostenpauschale verpflichtet werden. Dies ist durch einen entsprechenden Eigentümerbeschluss möglich. Erstellung des Wirtschaftsplans (Gesamtplan und Einzelpläne) Erstellung der Jahresabrechnung (Gesamt-abrechnung und Einzelabrechnungen) Der Verwalter ist berechtigt, für die Erfassung und Verteilung der entsprechend der Heizkostenver-ordnung zu ermittelnden und zu verteilenden Kosten sowie für die Erfassung und Verteilung sonstiger verbrauchsabhängig verteilter Kosten (bspw. Wasser) ein entsprechendes Fachunternehmen (bspw. Brunata, techem oder ista) namens und auf Kosten der Gemeinschaft mit der Erstellung der verbrauchsabhängigen Kosten zu beauftragen (und diese Verträge auch zu kündigen). Die entsprechenden Abrechnungen sind in die Jahresabrechnung zu integrieren. Nacherstellung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung und Jahresabrechnung aufgrund eines Beschlusses der Gemeinschaft für Zeiträume, in denen ein Dritter ...
Kaufmännische Verwaltung. 1.1.1 Mietverhältnisse:
Kaufmännische Verwaltung. Vertragsverwaltung: Auswahl der Mieter von freiwerdenden Wohnungen.
Kaufmännische Verwaltung 

Related to Kaufmännische Verwaltung

  • Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwaltung Ihres Vertrags. Sie umfassen den auf Ihren Vertrag entfallenden Anteil an allen Sach- und Personal- aufwendungen, die für den laufenden Versicherungsbetrieb erforderlich sind.

  • Verwaltung Richtbeispiele:

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Geltung (1) Für den Geschäftsverkehr mit der Deutschen Bundesbank (im Folgenden Bank ge- nannt) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für bestimmte Geschäftsarten gelten daneben besondere Bedingungen. Weitere verfahrensmäßige und technische Regelungen kann die Bank in veröffentlichten Bundesbank-Mitteilungen und sonstigen Verlautbarungen treffen. (2) Die Geschäftsbedingungen begründen keinen Anspruch auf die Vornahme bestimmter Geschäfte durch die Bank; vielmehr behält sich die Bank ausdrücklich vor, bestimmte Ge- schäfte aufgrund allgemeiner Gesichtspunkte, insbesondere von Vorgaben der Europäi- schen Zentralbank (EZB), beispielsweise geldpolitischer Art, nur in beschränktem Umfang, nur mit einem beschränkten Kreis von Geschäftspartnern oder gar nicht zu betreiben. (3) Die Geschäftsbedingungen gelten auch nach Beendigung der gesamten Geschäfts- verbindung oder bestimmter Geschäftsbeziehungen bis zu deren vollständiger Abwicklung weiter.

  • Verwaltungsgesellschaft CARMIGNAC GESTION, Société anonyme, 24, place Vendôme, 75001 PARIS, zugelassen von der COB am 13. Xxxx 1997 unter der Nummer XX 00-00.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Vermögensverwaltungsvertrag Erteilt der Anleger der Bank im Rahmen von MeinInvest einen Auftrag zur

  • Datenschutz, Geheimhaltung 23.1. Der Kunde sorgt dafür, dass TIS alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für TIS aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werden. 23.2. Vor Übergabe eines Datenträgers an TIS stellt der Kunde die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist. 23.3. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und auf Verlangen nachzuweisen. 23.4. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der vorgenannten Unterziffer zu gewährleisten, insbesondere die in Anlage zu § 9 BDSG genannten Anforderungen erfüllt werden. 23.5. Der Kunde und TIS können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn sie den Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. 23.6. Der Kunde und TIS sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. 23.7. TIS darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.