Kaufmännische Verwaltung Musterklauseln

Kaufmännische Verwaltung. Mietverhältnisse: – Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungen – Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehen – Überwachung des Mieteingangs – Führung der Mietkautionen – Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten – Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt – Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst und Abrechnung der Kosten mit den Mietern – Ermittlung und Überwachung der Betriebskosten sowie Ausschöpfung von Einsparpotentialen bei den Betriebskosten und (soweit vertraglich möglich) ihre Abrechnung gegenüber den Mietern – gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern – Erteilung von Prozessvollmachten an Rechtsanwälte für Klagen im Zusammenhang mit Mietverhältnissen. Bei einem Streitwert ab EUR ist die Zustimmung des Hauseigentümers erforderlich. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten Xxxxxxx Xxxxxxxx Verlag GmbH & Co KG M – 54 005 (78.540/050.9) Hausverwaltungsvertrag (für Mietwohnhäuser) (1515)
Kaufmännische Verwaltung. Beispielhafte Leistungen, die mit der Pauschalvergütung abgegolten sind Nach Anfall zu vergütende Leistungen Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung sowie sach- und personenbezogene Kontenführung für die Gemeinschaft Bearbeitung von Eigentumsübergängen Vergütung in Höhe von € 100,00 netto (€ 119,00 brutto) je Eigentumsübergang Hinweis: Im Innenverhältnis der Gemeinschaft soll jedoch der zum Zeitpunkt der Rechnungs-stellung seitens der Verwaltung im Grundbuch eingetragene Wohnungseigentümer zur Zahlung dieser Kosten verpflichtet werden. Dies ist durch einen entsprechenden Eigentümerbeschluss möglich. Einzug von Zahlungsbeiträgen der Eigentümer mittels Lastschriftverfahren, soweit Lastschrift erteilt wurde Tätigkeiten aufgrund Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren einzelner Eigentümer Vergütung in Höhe von € 5,00 netto (€ 5,95 brutto) im Monat je nicht teilnehmendem Eigentümer Hinweis: Im Innenverhältnis der Gemeinschaft soll jedoch der nicht am SEPA-Lastschriftmandat teilnehmende Wohnungseigentümer zur Zahlung dieser Kostenpauschale verpflichtet werden. Dies ist durch entsprechenden Eigentümerbeschluss möglich. Überwachung der fristgerechten Zahlungseingänge von Beiträgen durch die Eigentümer zum Fälligkeitszeitpunkt Anmahnen von Eigentümern, die mit der Zahlung von Beiträgen gegenüber der Gemeinschaft in Verzug sind. Vergütung in Höhe von € 10,00 netto (11,90 € brutto) im Monat je erforderlicher Mahnung. Hinweis: Im Innenverhältnis der Gemeinschaft soll jedoch der sich im Verzug befindliche Wohnungseigentümer zur Zahlung einer Kostenpauschale verpflichtet werden. Dies ist durch einen entsprechenden Eigentümerbeschluss möglich. Erstellung des Wirtschaftsplans (Gesamtplan und Einzelpläne) Erstellung der Jahresabrechnung (Gesamt-abrechnung und Einzelabrechnungen) Der Verwalter ist berechtigt, für die Erfassung und Verteilung der entsprechend der Heizkostenver-ordnung zu ermittelnden und zu verteilenden Kosten sowie für die Erfassung und Verteilung sonstiger verbrauchsabhängig verteilter Kosten (bspw. Wasser) ein entsprechendes Fachunternehmen (bspw. Brunata, techem oder ista) namens und auf Kosten der Gemeinschaft mit der Erstellung der verbrauchsabhängigen Kosten zu beauftragen (und diese Verträge auch zu kündigen). Die entsprechenden Abrechnungen sind in die Jahresabrechnung zu integrieren. Nacherstellung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung und Jahresabrechnung aufgrund eines Beschlusses der Gemeinschaft für Zeiträume, in denen ein Dritter ...
Kaufmännische Verwaltung. Eröffnung eines Miets- und Rücklagenkontos für die Liegenschaft auf den Namen des Eigentümers • Einrichtung der neuen Liegenschaft in die EDV Buchführungssoftware • Belege über online oder über den Bankterminal generieren und der Buchhaltung vorlegen • Zeitnahe EDV Buchung aller Zahlungsvorgänge ersichtlich aus den vorgelegten Belegen • Zeitnahe EDV Buchung aller Zahlungsvorgänge, die vom Eigentümer eingereicht werden • Durchführung der monatlichen Sollstellung der Mieten • Einrichtung von SEPA-Lastschriftverfahren • Überwachung von Mietzahlungen, Forderungen und sonstigen Zahlungseingängen • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Mieten und Nebenkostenabrechnungen • Überwachung von Mieterhöhungen entsprechend eines Indexmietvertrages • Überwachung und Ausführung der pünktlichen Dauerzahlungen und Überweisungen der Betriebskosten, Heiz- und sonstigen Kosten • Erstellung eines Wirtschaftsplanes auf Basis der ermittelten Daten • Rechnungseingangskontrolle, bei Bedarf in Abgleich mit einem Angebot • Zahlungsanweisungen an Lieferanten, Behörden, etc. innerhalb des vorgegebenen Vertragsbudgets • Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf den angelegten Konten • Monatliche Ausschüttung an den Eigentümer • Veranlassen von Heizkostenabrechnungen, d.h. ermitteln von Zählerständen, Überprüfung derselben auf Richtigkeit, Weiterleiten der Information an den Ablesedienst, Überprüfung der Abrechnung bei Erhalt und Inkludierung der Heizkostenabrechnung in die Nebenkostenabrechnung • Erstellen der Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung für die Mieter mit evtl. angepassten Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen • Jährliche Erstellung einer Einnahme-/Überschussrechnung für den Eigentümer zur Vorlage an den Steuerberater • Weiterleitung aller kontrollierten, datierten und geordneten Rechnungen am Anfang eines Jahres an den Eigentümer zur Weitergabe an den Steuerberater • Bearbeiten von Lohnzahlungen im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung • Abführen aller monetären Sozialabgaben an das Finanzamt • Erstellen der erforderlichen Meldungen an die Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaften • Führung von Mietkautionen, Überwachung der Eingänge und der Abgänge • Bei Auszug des Mieters: Erstellung einer Kautionsabrechnung unter Berücksichtigung eines Sicherheitseinbehalte • Der Hausverwalter erhält für seine Tätigkeit ein monatliches Honorar in Höhe von % netto aus der Bruttosollmiete. • 24 Stunden/7 Tage Ansprechpartner in Eigentümer- und Mieterangelegenheiten • 24 Stunden...
Kaufmännische Verwaltung. 1.1.1 Mietverhältnisse − Abschluß und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich der Abnahme und Übergabe der Wohnungen − Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Hauseigentümer aus den Mietverhältnissen zustehen − Überwachung des Mieteingangs − Führung der Mietkautionen − Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt − Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst und Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten mit den Mietern bis jeweils 30.06. des Folgejahres − gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern
Kaufmännische Verwaltung. 1.1.1 Mietverhältnisse:
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.