Kaufpreisbestimmung durch Dritte Musterklauseln

Kaufpreisbestimmung durch Dritte. Können sich die Parteien nicht innert 90 Tagen seit Mitteilung des Kaufinteresses über den Kaufpreis einigen, wird der Kaufpreis durch einen gemeinsam bestimm- ten Gutachter innert nützlicher Frist (maximal 60 Tage) nach allgemein anerkann- ten Bewertungsregeln (namentlich DCF-Methode, Multiples von vergleichbaren Gesellschaften, Multiples von vergleichbaren Transaktionen) ermittelt. Massge- bend ist der wirkliche Wert (Verkehrswert) der Aktien. Bei dessen Bestimmung sind die folgenden Kriterien zu beachten: – Berücksichtigung allfälliger gemeinsam entwickelter Bewertungen und Be- wertungsusanzen der Parteien betreffend die Gesellschaft; – Berücksichtigung allfällig vorliegender Kaufangebote von Dritten; – Nichtberücksichtigung von Minderheits- und Vinkulierungsabzügen; – Nichtberücksichtigung von Zuschlägen für Kontrollmehrheiten. Die verkaufswillige Partei hat den Vorhandberechtigten innert 60 Tagen seit Empfang der Bewertung mitzuteilen, ob sie zu diesem Preis zu verkaufen bereit ist. Nichteinhalten der Frist gilt als Bestätigung des Verkaufswillens. Ist die ver- kaufswillige Partei nicht bereit, ihre Aktien zu diesem Preis zu verkaufen, gelten die betreffenden Aktien nicht mehr als «zum Verkauf angebotene Aktien» im Sinne von Ziffer 8.5 2. Absatz dieses Vertrages. Die Vorhandberechtigten haben innert weiteren 30 Tagen seit Empfang dieser Mitteilung der verkaufswilligen Partei mitzuteilen, ob sie zu diesem Preis zu kau- fen bereit sind. Nichteinhalten der Frist gilt als Ablehnung der Offerte. Im Falle der Ablehnung der Offerte verläuft das Verfahren gemäss Ziffer 8.5 dieses Ver- trages weiter.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.