Kautionen. Begründete Kautionsleistungen dürfen nur im Sinne des Kautionsschutzgesetzes verlangt und gegeben werden (BGBl. Nr. 229/1937).
Kautionen. Die jährlich anfallenden Kautionszinsen (Basis 3-Monats EURIBOR Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres abzüglich 0,1% Verwaltungskosten, mindestens 0,1%) werden gemäß §14 (2) StudHG der Heimvertretung zur ausschließlichen Verwendung im Interesse der Gemeinschaft der Heimbewohner übergeben. Ist in einem Studentenheim keine Heimvertretung für das jeweilige Studentenheimjahr gewählt worden, wird die Kautionsverzinsung als Rücklage für eine allfällige zukünftige Heimvertretung gebucht.
Kautionen. 20.1 Firmen, welche nicht dem vertragsschliessenden Arbeitgeberverband angehören und sich durch einen Anschlussvertrag auf die Bestimmungen des Hauptvertrages verpflichten, haben eine Kautionssumme bei der Basler Kantonalbank in folgender Höhe zu hinterlegen: Lohnsumme Kaution
a) CHF 0.00 bis CHF 100'000.00 CHF 6'000.00
b) CHF 100'000.00 bis CHF 500'000.00 CHF 12'000.00
c) CHF 500'000.00 bis CHF 1‘000'000.00 CHF 18'000.00
d) CHF 1‘000'000.00 und mehr CHF 24'000.00 Als Nachweis sind dem Einigungsamt die endgültigen Prämienabrechnungen der AHV vor- zulegen. Bei entsprechenden Veränderungen in den Lohnsummen werden die Kautionsbe- träge vom Einigungsamt jeweils für eine zweijährige Periode neu festgesetzt Erst mit der Hinterlegung der entsprechenden Kaution und mit der Veröffentlichung der Firma im Kan- tonsblatt treten die Anschlussverträge in Kraft und Wirksamkeit.
20.2 Sämtliche Kautionen müssen in bar, einer Bankgarantie der Basler Kantonalbank (oder einer anderen von der Paritätischen Kommission bezeichneten Bank) oder in mündel- sicheren Wertpapieren gestellt werden.
20.3 Die Kautionen dienen als Sicherheit für die Einhaltung des GAV, insbesondere aber auch als Sicherheit für die Beitragsleistungen an die Ausgleichskasse (Art. 6 GAV). Sie kön- nen nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien oder auf Grund eines rechtskräftigen Ent- scheides der Paritätischen Kommission oder des Vertraglichen Schiedsgerichtes freigege- ben werden.
Kautionen. Die Hinterlegung von Kautionen bei Gerichten, die von dem Versicherten oder dem Ver- ursacher des gedeckten Schadens zwecks vorläufiger Freilassung und Absicherung der Schadensersatzzahlung und der Prozesskosten verlangt werden.
Kautionen. Änderungen bestehenden Rechtes, Inkrafttreten und Dauer des GAV Art. 22 Publikation von Vertragsänderungen, Vertrags- ergänzungen und Vertragserneuerungen B Schuldrechtliche und indirekt schuldrechtliche Bestimmungen
Kautionen. 1 Unternehmungen, welche nicht dem vertragsschliessenden Arbeitgeberverband angehören und sich durch einen Anschlussvertrag auf die Bestimmungen des Regio-GAV verpflichten, haben entweder eine Kautionssumme bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank, der Basler Kantonalbank oder einer anderen, im Vertragsgebiet ansässigen Bank zu hinterlegen oder eine entsprechende Bankgarantie zu leisten: Lohnsumme bis Fr. 100'000.- Fr. 2'000.- Lohnsumme Fr. 100'001.- bis Fr. 200'000.- Fr. 4'000.- Lohnsumme Fr. 200'001.- bis Fr. 300'000.- Fr. 6'000.- Lohnsumme Fr. 300'001.- bis Fr. 1'000'000.- Fr. 8'000.- Lohnsumme über Fr. 1'000'000.- Fr. 10'000.-
2 Auf Verlangen sind der Regio-PBK die endgültigen Prämienabrechnungen der SUVA vorzulegen. Erst nach Hinterlegung der Kaution oder der Bankgarantie treten die Anschlussverträge in Kraft und Wirksamkeit. Vorbehalten bleibt eine Lohnbuchkontrolle der Regio-PBK.
3 Die Kautionen dienen als Sicherheit für die Einhaltung des LMV und des Regio-GAV. Sie können nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien oder aufgrund eines rechtskräftigen Entscheids der Regio-PBK oder der vertraglichen Schiedsgerichte freigegeben werden.
Kautionen. Immer öfter verlangen auch Bauvereinigungen Kautionen von Mieterin- nen bzw. Mietern zu Beginn des Mietverhältnisses. Bauvereinigungen brauchen dann bei Beschädigungen der Wohnung oder bei Mietrück- ständen nicht das gerichtliche Verfahren abzuwarten, um zu ihrem Geld zu kommen. Eine Kaution muss im Mietvertrag vereinbart werden. Ebenso, ob sie z. B. in bar oder als Sparbuch hinterlegt wird. Die Höhe der Kaution ist gesetzlich nicht geregelt. Üblich sind Kau- tionsvereinbarungen von 3 Bruttomonatsmieten. Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes sind Kautio- nen bis zu 6 Bruttomonatsmieten erlaubt (OGH am 29. Oktober 1996, 5 Ob2217/96). Im Ausnahmefall ist auch ein höherer Betrag erlaubt: Vermietet die Bauvereinigung beispielsweise sehr wertvolle Möbel mit der Wohnung, darf die Kaution auch über der Grenze von 6 Bruttomonatsmieten liegen. Geben Sie die Wohnung zurück, stehen Ihnen die Zinsen vom Kauti- onsbetrag zu – zumindest der Zinssatz für täglich fällige Spareinlagen. Damit Sie sich später Auseinandersetzungen ersparen, halten Sie den genauen Zustand der Wohnung bei Mietbeginn und Mietende fest. Machen Sie Fotos und fertigen Sie ein Übernahmeprotokoll an. Sie müssen die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, in dem Sie sie angemietet haben. Nur eine gewöhnliche Abnützung ist erlaubt. Schä- den, die über diese gewöhnliche Abnützung hinausgehen, müssen Sie bezahlen. Die Bauvereinigung darf die Kaution dafür verwenden.
Kautionen a.) Pro Mietunterkunft und Zeltplatz muss bei Anreise eine Kaution von 100,00 Euro in bar an der Rezeption hinterlegt werden.
b.) Der Waldcamping behält sich vor, die Kaution komplett oder anteilig einzubehalten, wenn die gebuchte Mietunterkunft, bzw. Teile des Inventars durch den Mieter oder einer seiner Begleitpersonen beschädigt oder über das normal zu reinigende Maß hinaus verschmutzt wurden. Des Weiteren kann die Kaution bei Nichtbeachtung der Platzordnung bzw. Ruhezeiten einbehalten werden.
c.) Bei unerlaubtem Mitbringen von Haustieren in die Mietunterkünfte, kann die Kaution ebenfalls, zum Zweck einer Sonderreinigung, einbehalten werden.
d.) Der Waldcamping behält sich vor, pro Platz eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro zu erheben, die bei mehr als unerheblichem vertragswidrigen Verhalten und bei Nichtbeachtung unserer Platzordnung einbehalten hat.
Kautionen. Die Höhe der Kaution kann je nach Zielort unterschiedlich sein. Alle Kunden müssen eine Kaution hinterlegen, um den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung, der Diebstahlversicherung (wo anwendbar) und Kraftstoffkosten abzudecken. Zu diesem Zweck muss eine gültige Kreditkarte, die auf den Namen des Hauptfahrers lautet, bei Abholung des Mietwagens als Kaution vorgelegt werden. (Barkautionen werden selten akzeptiert). Wo eine Kaution für Kraftstoff hinterlegt werden muss, wird diese in der Regel zurückerstattet, wenn das Fahrzeug mit vollem Tank zurückgegeben wird. Wenn das Fahrzeug bei Rückgabe nicht vollgetankt ist, berechnet unser Mietwagenpartner den Kraftstoff zum jeweils gängigen Preis. Es kann außerdem eine Gebühr für das Auftanken erhoben werden. Bitte informieren Sie sich über die Kraftstoffregelungen, wenn Sie Ihr Fahrzeug abholen. Kautionen gegen Schäden werden in einigen Ländern verlangt. Zu diesem Zweck kann eine gängige Kreditkarte verwendet werden. Kunden, die eine Versicherung zur Rückerstattung der Selbstbeteiligung abgeschlossen haben, müssen dennoch die oben genannte Kaution hinterlegen, da die Versicherung nur für die Rückforderung des Selbstbehalts durch den Kunden gilt - lesen Sie hierzu bitte die entsprechenden Bedingungen Ihrer Versicherungspolice.
Kautionen. Die Hinterlegung einer Sicherheitskaution zwischen AU $ 275 und AU $ 1100 ist abhängig vom Autotyp bei Abholung des Fahrzeugs gesetzlich vorgeschrieben. Jede gängige Kreditkarte, die auf den Namen des Hauptfahrers lautet, kann für die Hinterlegung dieser Sicherheitskaution verwendet werden.