Keine Pflicht Musterklauseln

Keine Pflicht. (a) Falls der Kunde ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Service-Provider mit einem Dritten die Streitigkeit beilegt, ist der Service-Provider nicht verpflichtet, den Kunden gemäß den Bestimmungen in 12.2 (Freistellung seitens des Service-Provider) freizustellen.
Keine Pflicht. DE_Transporeon_General_terms_and_conditions_V14.0 (a) Falls der Kunde ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Service-Providers mit einem Dritten die Streitigkeit beilegt, ist der Service-Provider nicht verpflichtet, den Kunden gemäß den Bestimmungen in 10.2 (Freistellung seitens des Service-Providers) freizustellen. (b) Der Service-Provider ist nicht verpflichtet, den Kunden freizustellen, falls die Verletzung aus einer unbefugten Änderung der Leistungen durch den Kunden oder einen vom Kunden beauftragten Dritten oder die Nutzung der Leistungen in Kombination mit einer nicht durch den Service-Provider autorisierten Hardware, Software oder Materialien verursacht wurde, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Änderung oder Nutzung keinen Einfluss auf die erhobenen Ansprüche aus Verletzung haben.

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  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.