Unbeschränkte Haftung. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung einer vertraglich gewährten Garantie sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Hauptvertrages, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Hauptvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Unbeschränkte Haftung. Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
Unbeschränkte Haftung. Die Vertragsparteien haften unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften die Vertragsparteien nach den gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für Ansprüche wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder eines Werks, bei arglistig verschwiegenen Fehlern sowie Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der jeweiligen Order bereits entstanden sind.
Unbeschränkte Haftung. Unbeschränkt haftet Bereitsteller für Schäden bei Nachnutzer bzw. bei FITKO aus der Verlet- zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, vorsätzlich oder fahrlässig verursacht durch Bereitsteller, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Zudem haftet Bereit- steller auch unbeschränkt, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt. Ansprechpersonen/Ansprechstelle der Vertragsparteien sowie die Servicestelle des IT-DL sind ausschließlich die im SaaS-Bereitstellungsvertrag benannten verantwortlichen Personen oder Stellen. Änderungen der Ansprechpersonen/Ansprechstelle sind der anderen Vertragspartei mit angemessenem Vorlauf mitzuteilen. Ebenso teilt Bereitsteller FITKO Änderungen der Ser- vicestelle des IT-DL mit angemessenem Vorlauf mit.
Unbeschränkte Haftung. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung aufgrund zwingender, unabdingbarer gesetzlicher Vorschriften bleibt ebenfalls unberührt. Security classification: Protected 17 13. Compliance Beide Parteien sind entschlossen, in vollem Umfang alle geltenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, Regelungen und Normen einzuhalten und werden ihre Mitarbeiter im gleichen Umfang verpflichten.
Unbeschränkte Haftung. Der Tourismus-Service Langeoog haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Tourismus-Service Langeoog selbst oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ferner für Schäden, die durch den Tourismus-Service Langeoog bzw. deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Unbeschränkte Haftung. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Unbeschränkte Haftung. Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Der Betreiber haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch Fahrlässigkeit Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen herbeiführen.
Unbeschränkte Haftung. Der Anbieter haftet unbeschränkt
Unbeschränkte Haftung. Vertragsformulierungen Vertragsformulierungen