Änderung der Leistungen Musterklauseln
Änderung der Leistungen. (1) Der Auftraggeber kann während der Vertragslaufzeit schrift- lich die Änderung der in der Leistungsbeschreibung/ Leis- tungsanforderung festgelegten Leistungen verlangen. Sofern der Auftragnehmer nicht innerhalb von 21 Kalendertagen ab Zugang des Änderungsverlangens die Änderung als unzumut- bar oder objektiv nicht realisierbar ablehnt bzw. bei umfang- reichen Prüfungen ein Angebot nach Ziffer 6 Absatz 2 vorlegt oder eine Vertragsanpassung gemäß Ziffer 6 Absatz 3 ver- langt, wird die Änderung Vertragsbestandteil.
(2) Bei umfangreichen Prüfungen, zu welchen Bedingungen die vom Auftraggeber geforderten Änderungen durchführbar sind, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Prü- fungsangebot unterbreiten. In diesem Angebot sind mindes- tens folgende Angaben zu machen:
a. Prüfdauer,
b. detaillierte Prüfkosten, sowie
c. die konkret verlangte Änderung der Leistung. Stimmt der Auftraggeber diesem Angebot zu, wird ein ent- sprechender schriftlicher Prüfauftrag erteilt. Die Prüfung soll ermitteln, welche Auswirkungen die vom Auftraggeber gefor- derten Änderungen auf die vertragsgegenständlichen Leis- tungen haben würden.
(3) Beeinflusst das Änderungsverlangen des Auftraggebers den abgeschlossenen Vertrag, so dass dieser anzupassen ist, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber schriftlich mit den zu ändernden Konditionen in Form eines Änderungsangebots innerhalb der Frist nach Ziffer 6 Absatz 1 oder bei einem Prüf- auftrag innerhalb der Frist nach Ziffer 6 Absatz 2 lit. a aufzu- zeigen. Ansonsten hat er die verlangten Änderungen im Rah- men des bestehenden Vertrages auszuführen.
(4) Kommt eine Anpassung des Vertrages nach Zugang des Ände- rungsangebots des Auftragnehmers zur Anpassung der ver- traglichen Regelungen nicht innerhalb von 21 Kalendertagen oder einer hiervon abweichenden zwischen den Vertragspar- teien vereinbarten Frist zustande, so werden die Arbeiten auf der Grundlage des bestehenden Vertrages weitergeführt, so- weit der Auftraggeber diesen nicht nach Ziffer 18 kündigt.
(5) Der Auftraggeber kann schriftlich verlangen, dass die von der Leistungsänderung betroffenen Arbeiten bis zur Anpassung des Vertrages unterbrochen werden. Wird die Ausführung nicht vom Auftraggeber unterbrochen und erkennt der Auf- tragnehmer, dass die zwischen Zugang des Änderungsverlan- gens und Anpassung des Vertrages auszuführenden Arbeiten im Falle der Durchführung der Änderung nicht verwendbar sind, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(6)...
Änderung der Leistungen. Änderungswünsche der vertraglich definierten Dienstleistungen können sowohl vom Kunden als auch von der MdA in jeweils schriftlicher Form ausgehen. Erfordert ein kundenseitiger Änderungswunsch von MdA eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist, so kann sie hierfür eine zusätzliche Vergütung vereinbaren.
Änderung der Leistungen. Sofern für die Leistung ein Festpreis oder eine maximale Vergütung nach Aufwand vorgesehen ist und sich bereits nach Fertigstellung eines ggf. vereinbarten bzw. nötigen Feinpflichtenheftes herausstellt, dass die Realisierung zu einem Aufwand führt, der den ursprünglich vorgesehenen Aufwand übersteigt, kann CHARAX eine entsprechende Anpassung der Vergütungen verlangen. Wünscht der Kunde nach Abschluss des Vertrages Änderungen der Leistungen, so wird CHARAX diese prüfen und bei Realisierbarkeit dem Kunden ein Änderungsangebot unterbreiten. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich entsprechend. Kann über das Änderungsangebot innerhalb von 7 Arbeitstagen keine Einigung erzielt werden, bleibt es bei den vereinbarten Inhalten. Die Einigung über die Änderung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch CHARAX.
Änderung der Leistungen. 20.1Der Kunde ist bis zur Abnahme berechtigt, Änderungen des Projektvertrages inkl. seiner Anlagen zu verlangen. basysKom prüft den Änderungswunsch auf Durchführbarkeit und auf die voraussichtlichen Auswirkungen auf bisher realisierte Leistungen und deren Nutzbarkeit sowie auf den Zeitplan.
Änderung der Leistungen. Der Provider behält sich das Recht vor, seine Services aus zwingenden technischen oder betrieblichen Gründen in dem erforderlichen, dem Kunden zumutbaren Umfang zu ändern, soweit die Situation für den Provider nicht anders mit vertretbarem Aufwand wirtschaftlich lösbar oder sonst unvermeidlich ist.
Änderung der Leistungen