Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leis- tungen. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht ha- ben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit • Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder • Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben.
Appears in 4 contracts
Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leis- tungen. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht ha- benhaben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit Mangelhaf- tigkeit oder Schädlichkeit • - Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder • - Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben.
Appears in 2 contracts
Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung
Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leis- tungen. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht ha- benverur- sacht haben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit • − Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder • − Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben. A2-2.2.3 findet keine Anwendung.
Appears in 1 contract