Kindermitversicherung Musterklauseln

Kindermitversicherung. Stirbt ein leibliches oder adoptiertes Kind der versicherten Person – bei verbundenen Leben einer der versicherten Personen – während der Laufzeit des Vertrags, wird eine Summe von 5.000 Euro nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausgezahlt: - Das Kind war zum Zeitpunkt des Todes zwischen drei Monaten und 18 Jahren alt. - Die Todesfallsumme für jedes Kind der versicherten Person – bei verbundenen Leben einer der versicherten Personen – wird nur einmal gezahlt unabhängig davon, über wie viele Versicherungen es beim Versicherer mitversichert ist. Wir verzichten auf unser nach § 163 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) unter bestimmten Voraussetzungen bestehendes Recht, bei einer Zunahme unseres Leistungsbedarfs gegenüber den zugrunde gelegten technischen Berechnungsgrundlagen die Beiträge auch für beste- hende Versicherungen zu erhöhen. Das gilt auch für die eingeschlossene Dread Disease-Zusatzversicherung (§ 8 Absatz 2 dieser Bedingungen), sofern diese von Ihnen einge- schlossen wurde. Die folgenden Zusatzversicherungen können Sie einschließen: Bei Einschluss dieser Zusatzversicherung zahlen wir die vereinbarte Unfalltod-Versicherungssumme an die Hinterbliebenen im Falle eines Un- falltodes der versicherten Person. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bedingungen für die Unfalltod-Zusatzversicherung (BUzv-D). Bei Einschluss dieser Zusatzversicherung zahlen wir die vereinbarte einmalige Kapitalleistung, wenn eine der in den Bedingungen für die Dread Disease-Zusatzversicherung beschriebenen Erkrankungen mit den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen vorliegt. Nähere Informationen ent- nehmen Sie bitte den Bedingungen für die Dread Disease-Zusatzversicherung (BDDz-D). Bei Einschluss dieser Zusatzversicherung bekommen Sie die vereinbarten Leistungen bei bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit gemäß den Bedingungen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bedingungen für die Berufsunfähig- keits-Zusatzversicherung (BBuz-D). Bei Einschluss dieser Zusatzversicherung bekommen Sie die vereinbarten Leistungen bei bedingungsgemäßer Erwerbsunfähigkeit gemäß den Bedingungen der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bedingungen für die Erwerbsunfähig- keits-Zusatzversicherung (BEuz-D). Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Es gelten aber die folgenden Leistungseinschränkungen und -ausschlüsse. ...
Kindermitversicherung. Kinder können nach § 1 Abs. 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres jeweils bis zur Höhe der vom Hauptversicherten abgeschlossenen Versiche- rungssumme in den Tarifen T65, T85 und TE mitversichert werden. Der Monatsbeitrag je 0.000 € Ster- begeld beträgt 0,10 €. Eine zusätzliche Unfallleistung ist ausgeschlossen. Kindermitversicherungen erhalten keine Überschussbeteiligung.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.