Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichte- ter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kir- chensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts
Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichte- terAbzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kir- chensteuersatz Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
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Samples: Verkaufsprospekt, Verkaufsprospekt, Sales Contracts
Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen inländi- schen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichte- terAbzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kir- chensteuersatz Kirchensteuersatz der ReligionsgemeinschaftReligions- gemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
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Samples: Verkaufsprospekt, Verkaufsprospekt, Verkaufsprospekt
Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden de- potführenden Stelle (Abzugsverpflichte- terAbzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kir- chensteuersatz Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige Kirchensteuer- pflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhobenerho- ben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts
Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichte- terAbzugsverpflich- teter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kir- chensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts
Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichte- terAbzugs- verpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer Kirchen- steuer nach dem Kir- chensteuersatz Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige Kirchensteuerpflich- tige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts
Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichte- terAbzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kir- chensteuersatz Kirchensteuersatz der ReligionsgemeinschaftReligionsge- meinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Die Abzugsfähigkeit Ab- zugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts, Verkaufsprospekt Und Anlagebedingungen
Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichte- terAbzugsverpflich- teter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kir- chensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigtbe- rücksichtigt.
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Samples: Verkaufprospekt, Verkaufprospekt
Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichte- terAbzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kir- chensteuersatz Kirchensteuersatz der ReligionsgemeinschaftReli- gionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhobenerho- ben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigtberück- sichtigt.
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Samples: Investment Prospectus, Investment Prospectus
Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichte- terAbzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug Steu- erabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer Kirchen- steuer nach dem Kir- chensteuersatz Kirchensteuersatz der ReligionsgemeinschaftReligionsgemein- schaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug Steu- erabzug mindernd berücksichtigt.
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Samples: Sales Contracts, Investment Agreement
Kirchensteuer. Soweit Bei Anlegern, die Einkommensteuer bereits von Mitglied einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichte- ter) durch den Steuerabzug erhoben wirdkirchensteuerpflichtigen Religions- gemeinschaft sind, wird die darauf entfallende eine Kirchensteuer und möglicherweise Kirchgeld nach dem Kir- chensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug den Landeskirchensteuergesetzen erhoben. Der Kirchensteuertarif beträgt in Abhängigkeit vom Bundesland der- zeit 8 % oder 9 % der festgesetzten Einkommensteuer. Die Abzugsfähigkeit der ge- zahlte Kirchensteuer und ein auf Basis eines Kirchensteuergeset- zes gezahltes Kirchgeld sind als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigtfür Zwecke der Einkommensteuer abzugsfähig. Bei Einkünften aus Kapitalver- mögen vermindert sich für diesen Zweck die Abgeltungsteuer um ein Viertel der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchen- steuer.
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Samples: Sales Prospectus, Investment Prospectus
Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichte- terAbzugsverpflich- teter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kir- 13 § 37 Abs. 2 AO. 14 § 37 Abs. 2 AO. chensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
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Samples: Sales Contracts
Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichte- terAbzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug Steu- erabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kir- chensteuersatz Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer Kir- chensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
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Samples: Verkaufsprospekt
Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichte- terAbzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kir- chensteuersatz Kirchensteuersatz der ReligionsgemeinschaftReligionsge- meinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
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Samples: Sales Contracts
Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichte- terAbzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kir- chensteuersatz Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug Steuerab- zug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigtberück- sichtigt.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichte- terAbzugs- verpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kir- chensteuersatz Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehörtange- hört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer Kirchen- steuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
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Samples: Sales Contracts
Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen inlän- dischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichte- terAbzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kir- chensteuersatz Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige Kirchensteuerpflich- tige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug Steuerab- zug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd min- dernd berücksichtigt.
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Samples: Investment Management Agreement