Common use of Kirchensteuer Clause in Contracts

Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen de- potführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerab- zug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Zu diesem Zweck hat der Kirchensteuerpflichtige dem Abzugsverpflichteten in einem schriftlichen Antrag seine Religi- onsangehörigkeit zu benennen. Ehegatten haben in dem Antrag zudem zu erklären, in welchem Verhältnis der auf jeden Ehegat- ten entfallende Anteil der Kapitalerträge zu den gesamten Kapi- talerträgen der Ehegatten steht, damit die Kirchensteuer ent- sprechend diesem Verhältnis aufgeteilt, einbehalten und abge- führt werden kann. Wird kein Aufteilungsverhältnis angegeben, erfolgt eine Aufteilung nach Köpfen. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.

Appears in 6 contracts

Samples: fondsdocs.edisoft.de, realestate.union-investment.com, realestate.union-investment.com

Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen de- potführenden inländi- schen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerab- zug Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige Kirchensteuerpflich- tige angehört, als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Zu diesem Zweck hat kann der Kirchensteuerpflichtige dem Abzugsverpflichteten in einem schriftlichen Antrag seine Religi- onsangehörigkeit sei- ne Religionsangehörigkeit zu benennen. Ehegatten haben ha- ben in dem Antrag zudem zu erklären, in welchem Verhältnis Ver- hältnis der auf jeden Ehegat- ten Ehegatten entfallende Anteil der Kapitalerträge zu den gesamten Kapi- talerträgen Kapitalerträgen der Ehegatten steht, damit die Kirchensteuer ent- sprechend entsprechend diesem Verhältnis aufgeteilt, einbehalten und abge- führt abgeführt werden kann. Wird kein Aufteilungsverhältnis angegebenangege- ben, erfolgt eine Aufteilung nach Köpfen. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe Sonderausga- be wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigtberücksich- tigt.

Appears in 1 contract

Samples: online.stockselection.de

Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen de- potführenden depotführenden Stelle (AbzugsverpflichteterAbzugsver- pflichteter) durch den Steuerab- zug Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz der ReligionsgemeinschaftReligionsgemein- schaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Zu diesem Zweck hat der Kirchensteuerpflichtige Kirchensteuerpfichtige dem Abzugsverpflichteten Ab- zugsverpflichteten in einem schriftlichen Antrag seine Religi- onsangehörigkeit Religionsangehörigkeit zu benennen. Ehegatten Ehe- gatten haben in dem Antrag zudem zu erklären, in welchem Verhältnis der auf jeden Ehegat- ten entfallende Ehegatten entfal- lende Anteil der Kapitalerträge zu den gesamten Kapi- talerträgen Kapitalerträgen der Ehegatten steht, damit die Kirchensteuer ent- sprechend Kir- chensteuer entsprechend diesem Verhältnis aufgeteiltaufge- teilt, einbehalten und abge- führt abgeführt werden kann. Wird kein Aufteilungsverhältnis angegeben, erfolgt eine Aufteilung nach Köpfen. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe Sonder- ausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.

Appears in 1 contract

Samples: www.deka-etf.de

Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen de- potführenden depotführenden Stelle (AbzugsverpflichteterAb- zugsverpflichteter) durch den Steuerab- zug Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer Kir- chensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige Kirchen- steuerpflichtige angehört, als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Zu diesem Zweck hat der Kirchensteuerpflichtige dem Abzugsverpflichteten in einem schriftlichen Antrag seine Religi- onsangehörigkeit Religionsangehörigkeit zu benennen. Ehegatten haben in dem Antrag zudem zu erklären, in welchem Verhältnis der auf jeden Ehegat- ten Ehegatten entfallende Anteil der Kapitalerträge zu den gesamten Kapi- talerträgen Kapitalerträgen der Ehegatten steht, damit die Kirchensteuer ent- sprechend entspre- chend diesem Verhältnis aufgeteilt, einbehalten und abge- führt abgeführt werden kann. Wird kein Aufteilungsverhältnis angegeben, erfolgt eine Aufteilung nach Köpfen. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.

Appears in 1 contract

Samples: www.ifk-invest.de

Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen de- potführenden inländi- schen depotführenden Stelle (AbzugsverpflichteterAbzugsverpflichte- ter) durch den Steuerab- zug Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz Kir- chensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Zu diesem Zweck hat der Kirchensteuerpflichtige dem Abzugsverpflichteten Abzugsverpflich- teten in einem schriftlichen Antrag seine Religi- onsangehörigkeit zu benennen. Ehegatten haben in dem Antrag zudem zu erklären, in welchem Verhältnis Ver- hältnis der auf jeden Ehegat- ten Ehegatten entfallende Anteil der Kapitalerträge zu den gesamten Kapi- talerträgen Kapitalerträ- gen der Ehegatten steht, damit die Kirchensteuer ent- sprechend entsprechend diesem Verhältnis aufgeteilt, einbehalten einbe- halten und abge- führt abgeführt werden kann. Wird kein Aufteilungsverhältnis angegeben, erfolgt eine Aufteilung nach Köpfen. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe Kirchen- steuer wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt. Macht der Kirchensteuerpflichtige keine Angaben zu seiner Religionszugehörigkeit, sind Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Steuer- erklärung anzugeben.

Appears in 1 contract

Samples: online.stockselection.de

Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen de- potführenden depotführenden Stelle (AbzugsverpflichteterAb- zugsverpflichteter) durch den Steuerab- zug erhoben Steuerabzug er- hoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer Kir- chensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige Kirchensteuer- pflichtige angehört, als Zuschlag zum Steuerabzug Steuer- abzug erhoben. Zu diesem Zweck hat kann der Kirchensteuerpflichtige Kir- chensteuerpflichtige dem Abzugsverpflichteten in einem schriftlichen Antrag seine Religi- onsangehörigkeit zu Religionsan- gehörigkeit benennen. Ehegatten haben in dem Antrag zudem zu erklären, in welchem Verhältnis Verhält- nis der auf jeden Ehegat- ten Ehegatten entfallende Anteil der Kapitalerträge zu den gesamten Kapi- talerträgen Kapitaler- trägen der Ehegatten steht, damit die Kirchensteuer ent- sprechend Kirchen- steuer entsprechend diesem Verhältnis aufgeteiltaufge- teilt, einbehalten und abge- führt abgeführt werden kann. Wird kein Aufteilungsverhältnis angegeben, erfolgt er- folgt eine Aufteilung nach Köpfen. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.

Appears in 1 contract

Samples: www.kmf.bwl.uni-muenchen.de

Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen de- potführenden depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerab- zug Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Zu diesem Zweck hat der Kirchensteuerpflichtige dem Abzugsverpflichteten in einem schriftlichen Antrag seine Religi- onsangehörigkeit Religionsangehörigkeit zu benennen. Ehegatten haben in dem Antrag zudem zu erklären, in welchem Verhältnis der auf jeden Ehegat- ten Ehegatten entfallende Anteil der Kapitalerträge zu den gesamten Kapi- talerträgen Kapitalerträgen der Ehegatten steht, damit die Kirchensteuer ent- sprechend entsprechend diesem Verhältnis aufgeteilt, einbehalten und abge- führt abgeführt werden kann. Wird kein Aufteilungsverhältnis angegeben, erfolgt eine Aufteilung nach Köpfen. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.

Appears in 1 contract

Samples: www.a-fk.de

Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen de- potführenden depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerab- zug Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Zu diesem Zweck hat der Kirchensteuerpflichtige Kirchensteuerpfichtige dem Abzugsverpflichteten in einem schriftlichen Antrag seine Religi- onsangehörigkeit Religionsangehörigkeit zu benennen. Ehegatten haben in dem Antrag zudem zu erklären, in welchem Verhältnis der auf jeden Ehegat- ten Ehegatten entfallende Anteil der Kapitalerträge zu den gesamten Kapi- talerträgen Kapitalerträgen der Ehegatten steht, damit die Kirchensteuer ent- sprechend entsprechend diesem Verhältnis aufgeteilt, einbehalten und abge- führt abgeführt werden kann. Wird kein Aufteilungsverhältnis angegeben, erfolgt eine Aufteilung nach Köpfen. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.

Appears in 1 contract

Samples: fondsdocs.edisoft.de

Kirchensteuer. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen de- potführenden depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerab- zug Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer Kir- chensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige Kirchensteu- erpflichtige angehört, als Zuschlag zum Steuerabzug Steu- erabzug erhoben. Zu diesem Zweck hat kann der Kirchensteuerpflichtige dem Abzugsverpflichteten Abzugsverpflich- teten in einem schriftlichen Antrag seine Religi- onsangehörigkeit zu benennen. Ehegatten haben in dem Antrag zudem zu erklären, in welchem Verhältnis der auf jeden Ehegat- ten Ehegatten entfallende Anteil der Kapitalerträge zu den gesamten Kapi- talerträgen Kapitalerträgen der Ehegatten steht, damit die Kirchensteuer ent- sprechend entsprechend diesem Verhältnis aufgeteilt, einbehalten und abge- führt abgeführt werden kann. Wird kein Aufteilungsverhältnis angegebenangege- ben, erfolgt eine Aufteilung nach Köpfen. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.

Appears in 1 contract

Samples: www.onemarkets.de