Kirchliches Schulwesen. Die Kirchen haben das Recht, Schulen in eigener Trägerschaft auf konfessioneller Grundlage einzurichten und zu betreiben.
Appears in 2 contracts
Samples: www.revosax.sachsen.de, www.uni-trier.de
Kirchliches Schulwesen. Die Kirchen haben das Recht, Schulen in eigener Trägerschaft auf konfessioneller Grundlage Grund- lage einzurichten und zu betreiben.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Des Freistaates Sachsen Mit Den Evangelischen Landeskirchen Im Freistaat Sachsen (Evang
Kirchliches Schulwesen. Die Kirchen haben das Recht, Schulen in eigener Trägerschaft auf konfessioneller konfessio- neller Grundlage einzurichten und zu betreiben.
Appears in 1 contract
Samples: Staatsvertrag Über Den Rundfunk Im Vereinten Deutschland Vom 31. August 1991, Sächsgvbl