Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versiche- rungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versiche- rungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufent- halt. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zustän- digkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versi- cherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung (Phv 2020), Tierhalterhaftpflichtversicherung (Thv Hund 2020), Versicherungsbedingungen Privathaftpflicht
Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versiche- rungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versiche- rungsnehmersVersicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufent- haltgewöhn- lichen Aufenthalt. Ist Sind der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zustän- digkeit Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
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Samples: Gewerbliche Gebäude Und Mietausfallversicherung, Glas /Werbeanlagenversicherung, Betriebsschließungsversicherung
Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versiche- rungsnehmer Versi- cherungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit Zuständig- keit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versiche- rungsnehmersVersicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufent- haltAufenthalt. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zustän- digkeit gericht- liche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag Versicherungsver- trag gegen den Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen zu- ständigen Niederlassung.
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb Cyber)
Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versiche- rungsnehmer Versi- cherungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz Wohn- sitz des Versiche- rungsnehmersVersicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem sei- nem gewöhnlichen Aufent- haltAufenthalt. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zustän- digkeit gerichtli- che Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers Versi- cherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen zuständi- gen Niederlassung.
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Samples: Versicherungsbedingungen