Common use of Klagen gegen den Versicherungsnehmer Clause in Contracts

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Wenn wir Sie verklagen müssen, können wir die Klage an folgenden Orten einreichen: – Wenn Sie eine natürliche Person sind, am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist z.B. eine GmbH, eine AG oder ein Verein.) Haben Sie keinen Wohnsitz, können wir die Klage am Gericht Ihres ge­ wöhnlichen Aufenthalts einreichen. – Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands, kön­ nen sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Versiche­ rungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung aus­ schließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. – Wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am Sitz unseres Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung. – Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesell­ schaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Part­ nerschaftsgesellschaft, ist das Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung zuständig.

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Samples: www.wgv.de

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Wenn wir Sie verklagen müssen, können wir die Klage an folgenden folgen- den Orten einreichen: – Wenn Sie eine natürliche Person sind, am Gericht Ihres WohnsitzesWohn- sitzes. (Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist z.z. B. eine GmbH, eine AG oder ein Verein.) Haben Sie keinen Wohnsitz, können wir die Klage am Gericht Ihres ge­ wöhnlichen gewöhnlichen Aufenthalts einreichen. – Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen ge- wöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands, kön­ nen können sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Versiche­ rungsvertrag Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung aus­ schließlich ausschließlich bei dem Gericht erhebenerhe- ben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. – Wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am Sitz unseres Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung. – Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene HandelsgesellschaftHan- delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesell­ schaft bürgerlichen Gesellschaft bürger- lichen Rechts oder eine eingetragene Part­ nerschaftsgesellschaftPartnerschaftsgesell- schaft, ist das Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung zuständig.

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Samples: rsv-bedingungen.de

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Wenn wir Sie verklagen müssen, können wir die Klage an folgenden folgen- den Orten einreichen: – Wenn Sie eine natürliche Person sind, am Gericht Ihres WohnsitzesWohn- sitzes. (Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist z.z. B. eine GmbH, eine AG oder ein Verein.) Haben Sie keinen Wohnsitz, können wir die Klage am Gericht Ihres ge­ wöhnlichen gewöhnlichen Aufenthalts einreichen. – Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen ge- wöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands, kön­ nen sowohl können so- wohl Sie als auch wir Klage aus dem Versiche­ rungsvertrag Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung aus­ schließlich ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. – Wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am Sitz unseres Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag Ver- trag zuständigen Niederlassung. – Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene HandelsgesellschaftHan- delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesell­ schaft bürgerlichen Gesellschaft bür- gerlichen Rechts oder eine eingetragene Part­ nerschaftsgesellschaftPartnerschaftsge- sellschaft, ist das Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung Niederlas- sung zuständig.

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Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Wenn wir Sie verklagen müssen, können wir die Klage an folgenden Orten einreichen: – Wenn Sie eine natürliche Person sind, am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist z.B. eine ei- ne GmbH, eine AG oder ein Verein.) Haben Sie keinen Wohnsitz, können wir die Klage am Gericht Ihres ge­ ge- wöhnlichen Aufenthalts einreichen. – Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands, kön­ kön- nen sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Versiche­ Versiche- rungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung aus­ aus- schließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. – Wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am Sitz unseres Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung. – Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesell­ Gesell- schaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Part­ Part- nerschaftsgesellschaft, ist das Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung zuständig.

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Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Wenn wir Sie verklagen müssen, können wir die Klage an folgenden Orten einreichen: – Wenn Sie eine natürliche Person sind, am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist z.B. eine GmbH, eine AG oder ein Verein.) Haben Sie keinen kei- nen Wohnsitz, können wir die Klage am Gericht Ihres ge­ wöhnlichen gewöhnlichen Aufenthalts einreichen. – Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands, kön­ nen können sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Versiche­ rungsvertrag Versi- cherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung aus­ schließlich ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren unse- ren Geschäftssitz zuständig ist. – Wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am Sitz unseres Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung. – Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesell­ Gesell- schaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Part­ nerschaftsgesellschaftPartnerschaftsgesellschaft, ist das Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung zuständig.

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