Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Wenn wir Sie verklagen müssen, können wir die Klage an folgenden Orten einreichen: – Wenn Sie eine natürliche Person sind, am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist z.B. eine GmbH, eine AG oder ein Verein.) Haben Sie keinen Wohnsitz, können wir die Klage am Gericht Ihres ge wöhnlichen Aufenthalts einreichen. – Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands, kön nen sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Versiche rungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung aus schließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. – Wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am Sitz unseres Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung. – Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesell schaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Part nerschaftsgesellschaft, ist das Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung zuständig.
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Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Wenn wir Sie verklagen müssen, können wir die Klage an folgenden folgen- den Orten einreichen: – Wenn Sie eine natürliche Person sind, am Gericht Ihres WohnsitzesWohn- sitzes. (Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist z.z. B. eine GmbH, eine AG oder ein Verein.) Haben Sie keinen Wohnsitz, können wir die Klage am Gericht Ihres ge wöhnlichen gewöhnlichen Aufenthalts einreichen. – Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen ge- wöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands, kön nen können sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Versiche rungsvertrag Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung aus schließlich ausschließlich bei dem Gericht erhebenerhe- ben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. – Wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am Sitz unseres Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung. – Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene HandelsgesellschaftHan- delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesell schaft bürgerlichen Gesellschaft bürger- lichen Rechts oder eine eingetragene Part nerschaftsgesellschaftPartnerschaftsgesell- schaft, ist das Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung zuständig.
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Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Wenn wir Sie verklagen müssen, können wir die Klage an folgenden folgen- den Orten einreichen: – Wenn Sie eine natürliche Person sind, am Gericht Ihres WohnsitzesWohn- sitzes. (Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist z.z. B. eine GmbH, eine AG oder ein Verein.) Haben Sie keinen Wohnsitz, können wir die Klage am Gericht Ihres ge wöhnlichen gewöhnlichen Aufenthalts einreichen. – Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen ge- wöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands, kön nen sowohl können so- wohl Sie als auch wir Klage aus dem Versiche rungsvertrag Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung aus schließlich ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. – Wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am Sitz unseres Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag Ver- trag zuständigen Niederlassung. – Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene HandelsgesellschaftHan- delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesell schaft bürgerlichen Gesellschaft bür- gerlichen Rechts oder eine eingetragene Part nerschaftsgesellschaftPartnerschaftsge- sellschaft, ist das Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung Niederlas- sung zuständig.
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Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Wenn wir Sie verklagen müssen, können wir die Klage an folgenden Orten einreichen: – Wenn Sie eine natürliche Person sind, am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist z.B. eine ei- ne GmbH, eine AG oder ein Verein.) Haben Sie keinen Wohnsitz, können wir die Klage am Gericht Ihres ge ge- wöhnlichen Aufenthalts einreichen. – Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands, kön kön- nen sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Versiche Versiche- rungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung aus aus- schließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. – Wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am Sitz unseres Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung. – Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesell Gesell- schaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Part Part- nerschaftsgesellschaft, ist das Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung zuständig.
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Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Wenn wir Sie verklagen müssen, können wir die Klage an folgenden Orten einreichen: – Wenn Sie eine natürliche Person sind, am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist z.B. eine GmbH, eine AG oder ein Verein.) Haben Sie keinen kei- nen Wohnsitz, können wir die Klage am Gericht Ihres ge wöhnlichen gewöhnlichen Aufenthalts einreichen. – Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands, kön nen können sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Versiche rungsvertrag Versi- cherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung aus schließlich ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren unse- ren Geschäftssitz zuständig ist. – Wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am Sitz unseres Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung. – Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesell Gesell- schaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Part nerschaftsgesellschaftPartnerschaftsgesellschaft, ist das Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung zuständig.
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