Kleinbus Musterklauseln

Kleinbus. Fahrten mit Kleinbussen sind im Fahrplan gesondert gekennzeichnet. ‐ Es besteht eine eingeschränkte Beförderungsmöglichkeit hinsichtlich der Personenzahl. Gruppenfahrten müssen angemeldet werden (ab 10 Personen). ‐ Es gilt der Verbundtarif Vogtland. ‐ Bürgerbuslinien sind im Fahrplan gesondert gekennzeichnet. ‐ Es besteht eine eingeschränkte Beförderungsmöglichkeit bis max. 8 Personen. ‐ Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen (Kindersitze) für Kinder benutzt werden. ‐ Rollstühle sind in Fahrtrichtung abzustellen. für - Personen bis 21. Geburtstag - das Alter am ersten Ferientag ist maßgebend - personengebunden Das FerienTicket VVV+VMS ist auch als HandyTicket erhältlich. Das FerienTicket VVV+VMS gilt im gesamten Verbundraum des Verkehrsverbundes Vogtland (VVV) und im gesamten Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) sowie auf den Regionalbuslinien: ‐ RegioBus‐Linien 41 und 42, gültig auf gesamter Linie (bis Zeulenroda/Thüringen) ‐ RegioBus‐Linie 51, gültig auf gesamter Linie (bis Gattendorf) ‐ 171 bis Seelingstädt ‐ 400 bis Dresden weiterhin ‐ eine Berg‐ und Talfahrt mit der Drahtseilbahn Augustusburg ‐ auf der Kursbuchstrecke 518 (Fichtelbergbahn) einmalig eine Hin‐ und Rückfahrt zum Fahrpreis der einfachen Fahrt des gültigen Tarifs der SDG. Bei den Nahverkehrszügen der Eisenbahnen beschränkt sich die Gültigkeit auf die 2. Klasse. Ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich. Es wird jeweils für die Sommerschulferien des Freistaates Sachsen angeboten und gilt täglich ab dem auf den letzten Schultag des alten Schuljahres folgenden Tag bis 04:00 Uhr des ersten Schultages des neuen Schuljahres. Das FerienTicket VVV+VMS ist nicht übertragbar. Die Berechtigung zur Nutzung muss bei der Fahrausweiskontrolle durch ein Kontrollmedium mit Passfoto und Geburtsdatum (Schülerausweis, Personalausweis, Reisepass, Führerschein, gültige Kundenkarte des VVV bzw. VMS) nachgewiesen werden können. Im vorgesehenen Feld auf dem Ticket sind Name und Vorname des Inhabers unauslöschbar in Druckbuchstaben vor dem ersten Fahrtantritt einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Eine Erstattung ist nur vor Beginn des Gültigkeitszeitraumes möglich. Das FerienTicket VMS+VVV wird im Gebiet des VVV anerkannt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.