Kleiner Unterhalt Musterklauseln

Kleiner Unterhalt. Dem Mieter obliegt während der Mietdauer die kleinen, für den gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache erforderlichen Reinigungen und Ausbesserungen (sog. kleiner Unterhalt). Übersteigen solche Arbeiten den Betrag von Fr. 100.00, so sind diese vom Vermieter zu bezahlen. Der Mieter ist verpflichtet, Xxxxxxxxx auf eigene Kosten zu entfernen.
Kleiner Unterhalt. Unter dem Begriff des "kleinen Unterhaltes" zulasten der Mieterin (Art. 259 OR) verstehen die Parteien Aufwendungen, die im Einzelfall den Gegenwert von CHF 1'000.00 nicht über- steigen.
Kleiner Unterhalt. Dem Mieter obliegen während der Mietdauer die kleinen, für den gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache erforderlichen Reinigungen und Ausbesserungen (sog. kleiner Unterhalt). Diese Ausbesserungspflicht des Mieters besteht für alle während der Mietdauer zutage tretenden, kleinen Mängel, unabhängig davon, ob sie durch ihn verursacht wurden oder aus altersbedingter Abnützung entstanden sind. Die kleinen Unterhaltsarbeiten sind fachmännisch auszuführen oder ausführen zu lassen. Zum kleinen Unterhalt gehören unabhängig vom genauen Frankenbetrag: - Ersetzen zerbrochener Fensterscheiben, sofern der Bruch nicht nachweisbar von einem Dritten verursacht worden ist oder kein Spannungsriss vorliegt - Instandhalten der Installationen und Apparate in Küche und Bad (Ersetzen von defekten Kuchenblechen und Rosten, Kühlschrankeinrichtungen, Fettfiltern von Küchenventilatoren, Spiegel, Schlauch und Brause der Erhöhung der vertraglich vereinbarten Personenzahl (ausgenommen Familienzuwachs), bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Dem Mieter ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters die längere Aufnahme erwachsener Personen, die nicht zur Familiengemeinschaft gehören, untersagt. Dusche, WC-Brille und Deckel, Ablaufdeckel von Badewanne und Lavabo etc.), Reparatur von sanitären Umstell- und Verschliessapparaten und ähnlichen Vorrichtungen sowie das Ersetzen von Dichtungen an Hahnen oder anderen sanitären Armaturen und einfachere Reparaturen an Spülkästen - Entstopfen von Siphons und allfälligen weiteren Abläufen bis zur Hauptleitung - Reparatur und Ersatz von elektrischen Schaltern, Steckdosen, zur Wohnung gehörenden Lampen und - abdeckungen, Glühlampen, Leuchtstoffröhren und Sicherungen - Ersatz von Rollläden- und Sonnenstorengurten, Schnüren oder Bändern an Zugjalousien sowie Reparatur von Kurbeln an Rollladen und Storen - Ölen und Instandhalten von Tür- und Schrankscharnieren und -schlössern, sowie Reparaturen an Schlössern, Fenster- und Türverschlüssen, Scharnieren, Türfallen und ähnlichen Einrichtungen - Entkalken von Wohnungsboilern, Entrussen von Cheminées und Einzelofenanlagen - Periodisches Reinigen der Fenster, Fensterläden, Lamellenstoren und Rollläden, soweit dies gefahrlos möglich ist, sowie die regelmässige Reinigung der Balkone und Terrassen samt Abläufen Alle weiteren kleineren Reparaturen und Instandstellungen, für welche im Einzelfall nicht mehr als Fr. 190.-- aufgewendet werden müssen. Dieser Betrag basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpre...
Kleiner Unterhalt. Die kleinen, für den gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache im Lauf des Mietverhältnisses erforderli- chen Reinigungen und Ausbesserungen hat der Mieter/die Mieterin auf seine/ihre Kosten vorzuneh- men.
Kleiner Unterhalt. Der Mieter hat kleinere, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderliche Reinigungen oder Ausbesserungen selbst vorzunehmen. Übersteigen solche Arbeiten den Betrag von CHF 150.-, sind die Kosten vom Vermieter zu bezahlen. Der Mieter muss für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache die schriftliche Zustimmung des Ver- mie-ters einholen.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.