Kliniken Musterklauseln

Kliniken. Ausgangssituation Handlungsempfehlung Ziel Ausgangssituation Handlungsempfehlung Ziel
Kliniken. Die Auswirkungen der Pandemie zeigen vor allem, wie wichtig unsere beiden Kranken- häuser im Landkreis sind. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur medizinischen Nahversorgung. Dem gesamten Personal der Goldberg-Klinik Kelheim und der Ilmtal- klinik Mainburg möchte ich an dieser Stelle meinen Dank und meine höchste Anerken- nung aussprechen. Abschließend bedanke ich mich recht herzlich bei allen Ehrenamtlichen, den Rettungs- und Hilfsorganisationen, den Vertretern im kirchlichen, kulturellen und sozialen Bereich für die außerordentlich gute Zusammenarbeit und das Engagement. Das Jahr 2020 wird uns allen noch lange in Erinnerung bleiben. Ich danke auch den Kreistagsmitgliedern, Bürgermeistern, Stadt- und Gemeinderatsmitgliedern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes, des Kreisbauhofes, aller Landkreiseinrichtungen, Ge- meindeverwaltungen und Behörden für ihren Einsatz zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Kelheim in diesem sehr besonderen Jahr. Ich wünsche Ihnen, Ihren Familien – trotz allen widrigen Umständen - ein frohes und ge- segnetes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr. Bleiben Sie gesund, denn das ist das Allerwichtigste. Ihr Xxxxxx Xxxxxxxx Landrat des Landkreises Kelheim Von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns wurden Xxxx Xxxxx Xxxxx für eine weitere Amtszeit und Xxxx Xxxxxx Xxxxx erstmals für fünf Jahre vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 zu ehrenamtlichen Archivpflegern im Landkreis Kelheim bestellt. Xxxx Xxxxx übernimmt den Zuständigkeitsbereich Kelheim II/Süd von Xxxxx Xxxxxxx, der nach 26 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit diese beendete. Die Archivpfleger beraten und unterstützen in enger Zusammenarbeit mit dem Staatsar- chiv Landshut die Gemeinden ihres Sprengels im kommunalen Archivwesen. Die Zuständigkeitsbereiche bleiben unverändert. Bad Abbach Abensberg Essing Aiglsbach Hausen Attenhofen Herrngiersdorf Biburg Ihrlerstein Elsendorf Kelheim Kirchdorf Langquaid Mainburg Painten Neustadt a.d. Donau Riedenburg Siegenburg Rohr i.NB Train Saal a.d.Donau Volkenschwand Teugn Wildenberg Kelheim, 09.12.2020 Landratsamt Kelheim Gez. Xxxxxx Xxxxxxxx Landrat der Eigenbetrieb Stadtwerke Abensberg der Stadt Abensberg, Bad Xxxxxxxxx Xxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, diese vertreten durch ihren Ersten Bürgermeister Herrn Xx. Xxxxxx und den Eigenbe- trieb Stadtwerke Abensberg, vertreten durch ihren Werkleiter Herrn Xx. Xxxxxxxxxx im Folgenden Stadt Abensberg genannt und der Gemeinde Biburg, Xxxxxx...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.