Kollektivvertrag. Die sonstigen Bestimmungen eines einschlägigen Kollektivvertrages werden durch die Vereinbarung nicht berührt. Ebenso bleiben allfällige kollektivvertragliche Bestimmungen über Kurzarbeit und deren sozialrechtliche Auswirkungen voll aufrecht.
Kollektivvertrag für die Berufsgruppe der Beleuchter und Beschaller § 1 Geltungsbereich
Kollektivvertrag. 1 Geltungsbereich
Kollektivvertrag. 117. Begriff und Inhalt von Kollektivverträgen § 118. Kollektivvertragsfähigkeit § 119. Vorrang der freiwilligen Berufsvereinigung § 120. Kollektivvertragsfähigkeit juristischer Personen öffentlichen Rechts § 121. Kollektivvertragsangehörigkeit § 122. Hinterlegung und Kundmachung § 123. Auflegen des Kollektivvertrages im Betrieb § 124. Rechtswirkung von Kollektivverträgen § 125. Verlängerung und Abänderung von Kollektivverträgen § 126. Geltungsdauer von Kollektivverträgen § 127. Satzung § 128. Rechtswirkung der Satzung
Kollektivvertrag. Begriff und Inhalt von Kollektivverträgen § 117. (1) Kollektivverträge im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Vereinbarungen, die zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einerseits und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern andererseits schriftlich abgeschlossen werden.
Kollektivvertrag betreffend die Einführung der 38,5-Stunden-Woche
Kollektivvertrag a) Der zwischen der Gewerkschaft der Privatangestellten, Landesleitung Vorarlberg, und der Ärztekammer für Vorarlberg abgeschlossene Kollektivvertrag für Angestellte bei Ärzten ist in seiner jeweils geltenden Fassung auf das Dienstverhältnis anwendbar. Der Kollektivvertrag liegt in den Ordinationsräumlichkeiten zur Einsicht auf.
b) In jenen Punkten, in denen dieser Dienstvertrag bzw. der Kollektivvertrag keine Regelung enthält, gelten die einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften (z.B. Angestelltengesetz).
Kollektivvertrag betreffend Zugehörigkeit von Dienstverhältnissen zum Überleitungsschema bzw Gehaltsschema
Kollektivvertrag. Festgehalten wird, dass auf das Dienstverhältnis kein Kollektivvertrag anzuwenden ist. Es bestehen keine Betriebsvereinbarungen.
Kollektivvertrag. Die Gewährung des Gesundheits-Rechtsschutzes erfolgt aufgrund des Kollektivvertrages der ÖKK Versicherungen AG mit dem Ver- sicherer.