Common use of Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht Clause in Contracts

Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht. Das Kommunikationsgeheimnis gemäß § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes ist auf den Service Provider und seine Mitarbeiter anwendbar, selbst nach Beendigung des Vertrags, wobei auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches und erfolglose Verbindungsversuche der Geheimhaltungspflicht unterliegt. Das Einsehen von persönlichen Daten und Daten der User ist untersagt. Der Verarbeitung personenbezogener Daten kann der Kunde widersprechen. Eine technische Speicherung kann trotzdem durchgeführt werden, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz des Service Provider ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfüg ung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht. Das Kommunikationsgeheimnis gemäß § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes ist auf den Service Provider und seine Mitarbeiter anwendbar, selbst nach Beendigung des Vertrags, wobei auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches und erfolglose Verbindungsversuche der Geheimhaltungspflicht unterliegt. Das Einsehen von persönlichen Daten und Daten der User ist untersagt. Der Verarbeitung personenbezogener Daten kann der Kunde widersprechen. Eine technische Speicherung kann trotzdem durchgeführt werden, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz des Service Provider ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfüg ung Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht. Das Kommunikationsgeheimnis gemäß § 93 160 ff TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes ist auf den Service Provider und seine Mitarbeiter anwendbar, selbst nach Beendigung des Vertrags, wobei auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches und erfolglose Verbindungsversuche der Geheimhaltungspflicht unterliegt. Das Einsehen von persönlichen Daten und Daten der User ist untersagt. Der Verarbeitung personenbezogener Daten kann der Kunde widersprechen. Eine technische Speicherung kann trotzdem durchgeführt werden, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz des Service Provider ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfüg ung Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.

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