Konfliktmineralien. 16.1Der Lieferant unterstützt uns bei unseren Ver- pflichtungen zur Erfüllung der Vorgaben nach Section 1502 des Dodd-Frank Wall Street Re- form and Consumer Protection Act („Dodd-Frank- Act“). Der Lieferant soll keine Konfliktmineralien, die aus der Demokratischen Republik Kongo o- der deren Nachbarländern stammen, für die an uns gelieferte Waren – weder in den Produkten selbst noch im Rahmen des Herstellungsprozes- ses - oder bei der Erbringung von Dienstleistun- gen an uns verwenden. 16.2Sollte ausnahmsweise die Verwendung von Kon- fliktmineralien im Rahmen der Auftragserfüllung zwingend erforderlich sein, hat der Lieferant da- für Sorge zu tragen und uns auf Verlangen nach- zuweisen, dass die Mineralien geprüft und als „DCR konfliktfrei“ zertifiziert wurden oder nach- weislich aus Abfall- oder Recyclingbeständen stammen. 16.3Enthält die Lieferung oder Leistung Stoffe, die vom Dodd-Frank-Act erfasst werden - insbeson- dere Tantalit, Coltan, Zinnerz, Wolframit, Gold o- der Derivate der vorgenannten Stoffe – wird uns der Lieferant hierüber informieren und den von uns zur Verfügung gestellten Fragebogen voll- ständig und wahrheitsgemäß ausfüllen.
Konfliktmineralien. Wenn der Lieferant dem Käufer Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold (die „Konfliktmineralien“) oder solche Konfliktmineralien enthaltende Erzeugnisse liefert, (i) verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung aller geltenden Gesetze und Bestimmungen im Zusammenhang mit Konfliktmineralien, (ii) verpflichtet sich der Lieferant zur Zusammenarbeit mit dem Käufer, indem er im Bedarfsfall alle notwendigen Informationen im Zusammenhang mit einer angemessenen Frage des Käufers über das Ursprungsland und Due Diligence hinsichtlich vom Lieferanten an den Käufer gelieferten Erzeugnissen, bei denen es sich um Konfliktmineralien handelt oder die Konfliktmineralien enthalten, vorlegt, und (iii) der Lieferant muss Konfliktmineralien von Xxxxxxxxxx oder Refinern in seiner Lieferkette beziehen, die in der Liste von Schmelzern, die das Konfliktfreie Schmelzerprogramm (Conflict Free Smelter Program – CFSP) einhalten, aufgeführt sind oder die über ein ähnlich annehmbares Programm dahingehend validiert sind, dass sie die CFSP-Auditprotokolle einhalten, und muss dies dem Käufer gegenüber verifizieren. Das CFSP veröffentlicht eine Liste von konfliktfreien Schmelzern und Refinern, die bei xxxx://xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxx-xxxx-xxxxxxx-xxxxxxx/ erhältlich ist. Wenn der Lieferant die Bedingungen dieses Abschnitts aus irgendeinem Grund und zu irgendeinem Zeitpunkt nicht einhält, behält sich der Käufer das Recht vor, diesen an einen derartigen nicht konformen Lieferanten erteilten Auftrag fristlos zu kündigen oder zu suspendieren, ohne in irgendeiner Weise dafür zu haften.
Konfliktmineralien. Alle vom Lieferanten an die Gesellschaft gelieferten Waren, die Konfliktmineralien enthalten, stammen nur aus Quellen, von denen dem Lieferanten nach gebührender Untersuchung nicht bekannt ist, dass sie dazu dienen, bewaffnete Gruppen oder Konflikte direkt oder indirekt zu finanzieren oder zu begünstigen, einschließlich in der Demokratischen Republik Kongo oder in einem angrenzenden Land. Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden: (i) mit der Gesellschaft im Rahmen jeglicher Due Diligence zusammenzuarbeiten; (ii) angemessenen Auskunftsersuchen nachzukommen, um die Einhaltung von Gesetzen, Regeln oder Vorschriften, die derzeit in Kraft sind oder in Zukunft verabschiedet werden, zu erleichtern; und (iii) Aufzeichnungen in Zusammenhang mit der Lieferung oder Verwendung von Konfliktmineralien zu führen.
Konfliktmineralien. Der Begriff "Konfliktmineralien" bezieht sich auf die Mineralien Columbit-Tantalit (Tantal), Kassiterit (Zinn), Gold und Wolframit (Wolfram) sowie deren Derivate, die auch in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) oder den angrenzenden Nachbarstaaten gewonnen werden. Bei MSG existiert die Vorschrift zur Vermeidung von "Konfliktmineralien". Der Lieferant ist verpflichtet, sicherzustellen, dass durch "Konfliktmineralien" in den an MSG verkauften Produkten weder direkt noch indirekt bewaffnete Gruppen finanziert oder bevorteilt werden, die in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) oder den angrenzenden Nachbarstaaten schwere Verstöße gegen die Menschenrechte begehen (siehe auch Abschnitt 1502 des "Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act" zum Einsatz von Konfliktmineralien. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht wird der Lieferant seine globale Lieferkette hinsichtlich des Einsatzes von "Konfliktmineralien" regelmäßig überprüfen mit dem Ziel, die nötige Transparenz in der Lieferkette herzustellen. Relevante Maßnahmen sind zu dokumentieren z.B. mithilfe der EICC/GeSI-Berichtsvorlage für Konfliktmineralien (verfügbar unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/) Die Unterlagen sind MSG auf Anfrage verfügbar zu machen.
Konfliktmineralien. Gemäß dem US-amerikanischen Gesetz „Dodd-Frank Act, Section 1502“ und der Verordnung (EU) 2017/821 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Xxxxxxx, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten steht die LEIBER Group vor der Herausforderung, die Herkunft von Konfliktmineralien in ihren Produkten auf Kundenanforderung offenzulegen. Gold, Xxxx, Xxxxxxx und Tantal müssen entlang der gesamten Lieferkette zurückverfolgt werden können. Sollten diese Mineralien bzw. Stoffe in den an die LEIBER Group gelieferten Produkten enthalten sein sowie aus Konflikt- und Hochrisikogebieten bzw. benachbarten Ländern stammen, sind sie verpflichtet uns dies unaufgefordert schriftlich mitzuteilen, dies gilt ebenso für Produkte, deren Herkunft nicht bekannt ist.
Konfliktmineralien. Laufzeit der Vereinbarung
Konfliktmineralien. Auf Verlangen von ITW muss der Verkäufer angeben, ob die bei ihm in Auftrag gegebenen Produkte Zinn, Tantal, Wolfram, Gold oder ein anderes in den Vorschriften der US Securities and Exchange Commission ("SEC") geregeltes "Konfliktmineral" enthalten. Wenn keines der Produkte ein oder mehrere für deren Funktionalität oder Herstellung notwendige und sich innerhalb der anwendbaren SEC-Vorschriften und -Auslegungen befindliche Konfliktmineralien enthält, muss der Verkäufer auf Ersuchen von ITW bescheinigen, dass keines der Produkte solche Konfliktmineralien beinhaltet. Wenn ein Produkt ein oder mehrere solcher Konfliktmineralien enthält, muss der Verkäufer ITW entweder das Ursprungsland eines jeden dieser Konfliktmineralien bescheinigen oder bescheinigen, dass das Konfliktmineral aus wiederverwertetem oder verschrottetem Material gewonnen wurde und den Bestimmungen und Bedingungen der SEC-Vorschriften entspricht. Falls es dem Verkäufer nicht gelingt, das Ursprungsland zu benennen und die Konfliktmineralien nicht aus wiederverwertetem oder verschrottetem Material gewonnen wurden, muss er gemäß dem Grundsatz von Xxxx und Glauben seine eigenen in Frage kommenden Lieferanten nach dem Ursprungsland der Konfliktmineralien befragen. Die Durchführung dieser Untersuchung muss den in den SEC-Vorschriften zur Identifizierung des wahrscheinlichen Ursprungslands festgelegten Normen entsprechen. Falls der Verkäufer weiß oder erfährt, dass ein für die Funktionalität oder Herstellung des Produkts notwendiges Konfliktmineral aus einem "Konfliktland" gemäß Definition der SEC-Vorschriften und nicht aus Recycling- oder Schrottquellen stammt, so ist der Verkäufer verpflichtet, gemäß dem Grundsatz von Treu und Glauben festzustellen, ob diese Konfliktmineralien aus Verarbeitungsanlagen mit Schmelzhütten stammen, die ein anerkannter Industriekonzern in einem unabhängigen, privatwirtschaftlich durchgeführten Audit hat prüfen und als konfliktfrei zertifizierten lassen, oder aus unabhängigen Verarbeitungsanlagen, die sich einem marktüblichen, unabhängigen, privatwirtschaftlichen Audit unterzogen haben. Die Sachlage muss vom Verkäufer in schriftlicher Form vorgetragen werden. Der Verkäufer ist ebenfalls verpflichtet, jedwede zusätzliche Maßnahme zu treffen und weitere Information zur Verfügung zu stellen, die ITW verlangt und es ITW ermöglicht, den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen zu Konfliktmineralien zu entsprechen.
Konfliktmineralien. 16.1 Der Lieferant ist zur Einhaltung der in Section 1502 des Wall Street Reform and Consumer Protection Act („Dodd-Frank Act“) festgelegten Bestimmungen über Konfliktmineralien sowie der Bestimmungen der EU-Verordnung bezüglich der Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (Verordnung (EU) 2017/821) verpflichtet. Sollten Konfliktmineralien im Rahmen der Herstellung oder für die Funktion der vom Lieferanten gelieferten Ware erforderlich sein, ist deren Herkunft offenzulegen. Auf Verlangen hat der Lieferant uns die nach dem Dodd-Frank Act bzw. der Verordnung (EU) 2017/821 erforderliche Dokumentation über den Einsatz und die Herkunft von Konfliktmineralien vollständig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
16.2 Lieferanten von kobalthaltigen Rohmaterialien und Waren werden die Herkunft von Kobalt in ihrer Lieferkette auf Anfrage zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Lieferant auf Verlangen entsprechende Auskunft über weitere relevante Minerale und Metalle erteilen. In diesem Kontext ist der Lieferant verpflichtet, den OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten einzuhalten und entsprechend in seiner Lieferkette zu verankern. Die jeweils aktuelle Version kann hier abgerufen werden: xxxxx://xxx.xxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxx/xxxxxx.xxx
Konfliktmineralien. Berghof Products + Instruments GmbH vermeidet den Einsatz von „Konfliktmineralien“ und fordert seine Lieferanten aktiv auf, — sicherzustellen, dass Güter und Materialien, mit denen Berghof beliefert wird, nicht auf illegale oder unethische Weise bezogen wurden — die Umsetzung von Maßnahmen zur angemessenen Sorgfaltspflicht für den verantwortungsbewussten Bezug von Mineralien zu bestätigen, um die Einhaltung entsprechender Vorschriften sicherzustellen — im Falle der Produktion, des Kaufs oder des Handels mit regulierten Konfliktmineralien (Tantal, Xxxx, Xxxxxxx, Gold oder andere Mineralien oder deren Derivate, die als konfliktfinanzierend gelten) aus der Demokratischen Republik Kongo (DRK) oder ihren Anrainern uns zu informieren und Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht zu ergreifen, um die Möglichkeit der Belieferung mit solchen Mineralien auszuschließen.
Konfliktmineralien. Der Dodd-Frank Act ist eine Verordnung, die Unternehmen verpflichtet, auf Rohstoffe aus Konfliktregionen zu verzichten. Als Konfliktmineral im Sinne des Gesetzes gelten Zinnstein, Coltan, Wolframit sowie Gold, aus denen die folgenden vier Metalle – bekannt als 3GT – hergestellt werden: Gold, Zinn, Tantal und Wolfram. Alle Lieferungen an den Besteller dürfen keine Konfliktmineralien enthalten.