Konfliktmineralien Musterklauseln

Konfliktmineralien. Auf Verlangen von ITW muss der Verkäufer angeben, ob die bei ihm in Auftrag gegebenen Produkte Zinn, Tantal, Wolfram, Gold oder ein anderes in den Vorschriften der US Securities and Exchange Commission ("SEC") geregeltes "Konfliktmineral" enthalten. Wenn keines der Produkte ein oder mehrere für deren Funktionalität oder Herstellung notwendige und sich innerhalb der anwendbaren SEC-Vorschriften und -Auslegungen befindliche Konfliktmineralien enthält, muss der Verkäufer auf Ersuchen von ITW bescheinigen, dass keines der Produkte solche Konfliktmineralien beinhaltet. Wenn ein Produkt ein oder mehrere solcher Konfliktmineralien enthält, muss der Verkäufer ITW entweder das Ursprungsland eines jeden dieser Konfliktmineralien bescheinigen oder bescheinigen, dass das Konfliktmineral aus wiederverwertetem oder verschrottetem Material gewonnen wurde und den Bestimmungen und Bedingungen der SEC-Vorschriften entspricht. Falls es dem Verkäufer nicht gelingt, das Ursprungsland zu benennen und die Konfliktmineralien nicht aus wiederverwertetem oder verschrottetem Material gewonnen wurden, muss er gemäß dem Grundsatz von Xxxx und Glauben seine eigenen in Frage kommenden Lieferanten nach dem Ursprungsland der Konfliktmineralien befragen. Die Durchführung dieser Untersuchung muss den in den SEC-Vorschriften zur Identifizierung des wahrscheinlichen Ursprungslands festgelegten Normen entsprechen. Falls der Verkäufer weiß oder erfährt, dass ein für die Funktionalität oder Herstellung des Produkts notwendiges Konfliktmineral aus einem "Konfliktland" gemäß Definition der SEC-Vorschriften und nicht aus Recycling- oder Schrottquellen stammt, so ist der Verkäufer verpflichtet, gemäß dem Grundsatz von Treu und Glauben festzustellen, ob diese Konfliktmineralien aus Verarbeitungsanlagen mit Schmelzhütten stammen, die ein anerkannter Industriekonzern in einem unabhängigen, privatwirtschaftlich durchgeführten Audit hat prüfen und als konfliktfrei zertifizierten lassen, oder aus unabhängigen Verarbeitungsanlagen, die sich einem marktüblichen, unabhängigen, privatwirtschaftlichen Audit unterzogen haben. Die Sachlage muss vom Verkäufer in schriftlicher Form vorgetragen werden. Der Verkäufer ist ebenfalls verpflichtet, jedwede zusätzliche Maßnahme zu treffen und weitere Information zur Verfügung zu stellen, die ITW verlangt und es ITW ermöglicht, den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen zu Konfliktmineralien zu entsprechen.
Konfliktmineralien. 16.1Der Lieferant unterstützt uns bei unseren Ver- pflichtungen zur Erfüllung der Vorgaben nach Section 1502 des Dodd-Frank Wall Street Re- form and Consumer Protection Act („Dodd-Frank- Act“). Der Lieferant soll keine Konfliktmineralien, die aus der Demokratischen Republik Kongo o- der deren Nachbarländern stammen, für die an uns gelieferte Waren – weder in den Produkten selbst noch im Rahmen des Herstellungsprozes- ses - oder bei der Erbringung von Dienstleistun- gen an uns verwenden. 16.2Sollte ausnahmsweise die Verwendung von Kon- fliktmineralien im Rahmen der Auftragserfüllung zwingend erforderlich sein, hat der Lieferant da- für Sorge zu tragen und uns auf Verlangen nach- zuweisen, dass die Mineralien geprüft und als „DCR konfliktfrei“ zertifiziert wurden oder nach- weislich aus Abfall- oder Recyclingbeständen stammen. 16.3Enthält die Lieferung oder Leistung Stoffe, die vom Dodd-Frank-Act erfasst werden - insbeson- dere Tantalit, Coltan, Zinnerz, Wolframit, Gold o- der Derivate der vorgenannten Stoffe – wird uns der Lieferant hierüber informieren und den von uns zur Verfügung gestellten Fragebogen voll- ständig und wahrheitsgemäß ausfüllen.
Konfliktmineralien. Der Begriff "Konfliktmineralien" bezieht sich auf die Mineralien Columbit-Tantalit (Tantal), Kassiterit (Zinn), Gold und Wolframit (Wolfram) sowie deren Derivate, die auch in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) oder den angrenzenden Nachbarstaaten gewonnen werden. Bei MSG existiert die Vorschrift zur Vermeidung von "Konfliktmineralien". Der Lieferant ist verpflichtet, sicherzustellen, dass durch "Konfliktmineralien" in den an MSG verkauften Produkten weder direkt noch indirekt bewaffnete Gruppen finanziert oder bevorteilt werden, die in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) oder den angrenzenden Nachbarstaaten schwere Verstöße gegen die Menschenrechte begehen (siehe auch Abschnitt 1502 des "Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act" zum Einsatz von Konfliktmineralien. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht wird der Lieferant seine globale Lieferkette hinsichtlich des Einsatzes von "Konfliktmineralien" regelmäßig überprüfen mit dem Ziel, die nötige Transparenz in der Lieferkette herzustellen. Relevante Maßnahmen sind zu dokumentieren z.B. mithilfe der EICC/GeSI-Berichtsvorlage für Konfliktmineralien (verfügbar unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/) Die Unterlagen sind MSG auf Anfrage verfügbar zu machen.
Konfliktmineralien. Gemäß dem US-amerikanischen Gesetz „Dodd-Frank Act, Section 1502“ und der Verordnung (EU) 2017/821 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Xxxxxxx, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten steht die LEIBER Group vor der Herausforderung, die Herkunft von Konfliktmineralien in ihren Produkten auf Kundenanforderung offenzulegen. Gold, Xxxx, Xxxxxxx und Tantal müssen entlang der gesamten Lieferkette zurückverfolgt werden können. Sollten diese Mineralien bzw. Stoffe in den an die LEIBER Group gelieferten Produkten enthalten sein sowie aus Konflikt- und Hochrisikogebieten bzw. benachbarten Ländern stammen, sind sie verpflichtet uns dies unaufgefordert schriftlich mitzuteilen, dies gilt ebenso für Produkte, deren Herkunft nicht bekannt ist.
Konfliktmineralien. Wenn der Lieferant dem Käufer Xxxx, Tantal, Xxxxxxx oder Gold (die „Konfliktmineralien“) oder solche Konfliktmineralien enthaltende Erzeugnisse liefert, (i) verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung aller geltenden Gesetze und Bestimmungen im Zusammenhang mit Konfliktmineralien, (ii) verpflichtet sich der Lieferant zur Zusammenarbeit mit dem Käufer, indem er im Bedarfsfall alle notwendigen Informationen im Zusammenhang mit einer angemessenen Frage des Käufers über das Ursprungsland und Due Diligence hinsichtlich vom Lieferanten an den Käufer gelieferten Erzeugnissen, bei denen es sich um Konfliktmineralien handelt oder die Konfliktmineralien enthalten, vorlegt, und (iii) der Lieferant muss Konfliktmineralien von Schmelzern oder Refinern in seiner Lieferkette beziehen, die in der Liste von Schmelzern, die das Konfliktfreie Schmelzerprogramm (Conflict Free Smelter Program – CFSP) einhalten, aufgeführt sind oder die über ein ähnlich annehmbares Programm dahingehend validiert sind, dass sie die CFSP-Auditprotokolle einhalten, und muss dies dem Käufer gegenüber verifizieren. Das CFSP veröffentlicht eine Liste von konfliktfreien Schmelzern und Refinern, die bei xxxx://xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxx-xxxx-xxxxxxx-xxxxxxx/ erhältlich ist. Wenn der Lieferant die Bedingungen dieses Abschnitts aus irgendeinem Grund und zu irgendeinem Zeitpunkt nicht einhält, behält sich der Käufer das Recht vor, diesen an einen derartigen nicht konformen Lieferanten erteilten Auftrag fristlos zu kündigen oder zu suspendieren, ohne in irgendeiner Weise dafür zu haften. California Proposition 65. Gegebenenfalls garantiert der Lieferant, dass er die California Proposition 65, die auch als Safe Drinking Water and Toxic Enforcement Act von 1986 bekannt ist, einhält und a) setzt den Käufer von Bestandteilen und/oder Material, einschließlich Verpackungsmaterial, in Kenntnis, die unter die Proposition 65 fallen, und bescheinigt, dass diese Bestandteile und/oder dieses Material, einschließlich Verpackungsmaterial, mit der California-Proposition-65-Verordnung konform gehen, b) setzt den Käufer unverzüglich von etwaigen in der Proposition 65 aufgeführten Substanzen (xxxxx://xxxxx.xx.xxx./xxxxxxxxxxx-00/proposition-65-list) in Kenntnis und c) überwacht Substanzen, die zur Aufnahme in der Proposition-65-Liste vorgeschlagen sind, und garantiert, dass diese Substanzen entsprechende Proposition-65-Etiketten tragen. Gesetzlicher Arbeitgeber. Gegebenenfalls vereinbaren der Käufer (als Hauptarbe...
Konfliktmineralien. Alle vom Lieferanten an die Gesellschaft gelieferten Waren, die Konfliktmineralien enthalten, stammen nur aus Quellen, von denen dem Lieferanten nach gebührender Untersuchung nicht bekannt ist, dass sie dazu dienen, bewaffnete Gruppen oder Konflikte direkt oder indirekt zu finanzieren oder zu begünstigen, einschließlich in der Demokratischen Republik Kongo oder in einem angrenzenden Land. Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden: (i) mit der Gesellschaft im Rahmen jeglicher Due Diligence zusammenzuarbeiten; (ii) angemessenen Auskunftsersuchen nachzukommen, um die Einhaltung von Gesetzen, Regeln oder Vorschriften, die derzeit in Kraft sind oder in Zukunft verabschiedet werden, zu erleichtern; und (iii) Aufzeichnungen in Zusammenhang mit der Lieferung oder Verwendung von Konfliktmineralien zu führen.
Konfliktmineralien. Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass die an PFISTERER gelieferten Produkte keine Metalle aus Mineralien oder deren Derivaten enthalten, die aus Konfliktregionen stammen, die direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen finanzieren oder begünstigen, welche schwere Menschenrechtsverletzungen begehen. Maßstab unseres Handelns sind stets das Legalitätsprinzip und die Grundsätze ethischen Geschäftsgebarens. Diese Werte haben Vorrang vor den Wünschen der Kunden. Das gleiche Engagement für die Einhaltung technischer Vorschriften erwarten wir von unseren Lieferanten und anderen Geschäftspartnern. Die folgenden Grundsätze gelten für die Produktentwicklung und Anwendung von Funktionen für oder in Zusammenarbeit mit PFISTERER: - die Entwicklung von Funktionen zur Zyklus- /Testerkennung ist nicht zulässig - die Anwendung muss im gesamten, unter normalen Betriebsbedingungen auftretenden Arbeitsbereich des gelieferten Produktes so erfolgen, dass zugesicherte Eigenschaften erhalten bleiben, Menschenleben bestmöglich geschützt und Umwelt und Ressourcen bestmöglich geschont werden. Eine Optimierung nur für den Prüfzyklus ist nicht zulässig. Diese Grundsätze gelten für alle Produkte (einschließlich Dienstleistungen), die für oder in Zusammenarbeit mit PFISTERER entwickelt werden, in allen Phasen der Produktentwicklung, insbesondere auch für die Parametrierung und Kalibrierung von (eingebetteter) Software sowie das Systemdesign. Diese Standards zur technischen Konformität sind auch nach Abschluss der Produktentwicklung in der Phase der Produktbeobachtung zu beachten. Die Lieferanten müssen zu jeder Zeit die Rechte am geistigen Eigentum respektieren; der Transfer von Technologie und Know-how muss so erfolgen, dass die Rechte am geistigen Eigentum von PFISTERER und Dritten geschützt werden.
Konfliktmineralien. Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung der in Section 1502 des „Wall Street Reform and Consumer Protection Act“ („Dodd-Frank Act“) festgelegten Bestimmungen über Konfliktmineralien sowie der Verordnung (EU) 2017/821 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Xxxxxxx, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Sollten Konfliktmineralien im Rahmen der Herstellung oder für die Funktion der vom Lieferanten gelieferten Produkte erforderlich sein, ist deren Herkunft offenzulegen. Auf Verlangen hat der Lieferant die erforderliche Dokumentation über den Einsatz und die Herkunft von Konfliktmineralien vollständig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Konfliktmineralien. 16.1 Der Lieferant ist zur Einhaltung der in Section 1502 des Wall Street Reform and Consumer Protection Act („Dodd-Frank Act“) festgelegten Bestimmungen über Konfliktmineralien sowie der Bestimmungen der EU-Verordnung bezüglich der Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (Verordnung (EU) 2017/821) verpflichtet. Sollten Konfliktmineralien im Rahmen der Herstellung oder für die Funktion der vom Lieferanten gelieferten Ware erforderlich sein, ist deren Herkunft offenzulegen. Auf Verlangen hat der Lieferant uns die nach dem Dodd-Frank Act bzw. der Verordnung (EU) 2017/821 erforderliche Dokumentation über den Einsatz und die Herkunft von Konfliktmineralien vollständig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen.