Konsolidierungsgrundsätze Musterklauseln

Konsolidierungsgrundsätze. Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss von BioNTech SE und seiner kontrollierten Beteiligungen (Tochterunternehmen). Insbesondere kontrolliert BioNTech ein Beteiligungsunternehmen dann und nur dann, wenn der Konzern alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt: • die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h., BioNTech hat aufgrund derzeit beste- hender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben) • eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Xxxxxxxx aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen • die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen so zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der Stimmrechte zur Beherr- schung führt. Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich bei einem Beteiligungsunternehmen eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss BioNTech erneut prüfen, ob der Konzern dieses Beteiligungsunternehmen kontrolliert. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem BioNTech die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn BioN- Tech die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Die Gewinn- und Verlustrechnung und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Anteilen zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der nicht beherrschenden Anteile führt. Bei Bedarf werden Anpassungen an den Ab- schlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Rechnungslegungsmethoden denen des Konzerns anzugleichen. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Cashflows aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konso- lidierung eliminiert. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert BioNTech die Beherrschung über das Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit verbundenen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert), Schulden, nicht beherrschenden Anteile und sonstigen Eigenkapitalbestandteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Ge- winn- und Verlustrechnung b...
Konsolidierungsgrundsätze. Tochterunternehmen sind Gesellschaften, die von der DekaBank direkt oder indirekt beherrscht werden. Die Beurteilung, ob die DekaBank als Mutterunternehmen Beherrschung ausüben kann und somit eine Konsolidierungspflicht besteht, erfolgt durch die Überprüfung der folgenden drei Kriterien, die kumulativ erfüllt sein müssen: • Die DekaBank besitzt die Verfügungsgewalt direkt oder indirekt durch Stimmrechte oder andere vertragliche Rechte und hat deshalb die gegenwärtige Fähigkeit zur Lenkung und Festlegung der maßgeblichen Tätigkeit der Unternehmen. • Die DekaBank ist aus ihrer Beziehung zu dem Unternehmen variablen Rückflüssen ausgesetzt. • Die DekaBank kann ihre Verfügungsgewalt gegenwärtig nutzen, um diese variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Sind Stimmrechte maßgeblich für die Beurteilung, dann wird Beherrschung angenommen, wenn die DekaBank direkt oder indirekt mehr als die Hälfte der relevanten Stimmrechte hält, die ihr die gegenwärtige Fähigkeit zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeit geben. Bei der Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt, werden auch potenzielle Stimmrechte berücksichtigt, soweit diese als substanziell erachtet werden. In bestimmten Fällen kann Beherrschung über ein anderes Unternehmen auch ohne den Besitz der Mehrheit der relevanten Stimmrechte ausgeübt werden, beispielsweise aufgrund einer oder mehrerer vertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Regelungen. Die Beurteilung, ob eine Konsolidierungspflicht vorliegt, erfolgt dabei unter Berücksichtigung sämtlicher vorliegenden Tatsachen und Umstände. Hierbei ist unter anderem auf den Geschäftszweck und die relevante Tätigkeit des zu betrachtenden Unternehmens abzustellen. Dies gilt insbesondere für strukturierte Unternehmen, die so konzipiert wurden, dass Stimmrechte oder vergleichbare vertragliche Rechte nicht der dominierende Faktor sind, um festzulegen, wer das Unternehmen beherrscht. Die Deka-Gruppe bezieht deshalb in die Überprüfung der Konsolidierungspflicht auch strukturierte Unternehmen (Investmentfonds, Kreditfinanzierungen und Verbriefungsgesellschaften) ein. Bei der Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt, ist zudem zu prüfen, ob gegebenenfalls eine Prinzipal- Agenten-Beziehung besteht. In diesem Fall lägen die Rechte zur Ausübung der Verfügungsgewalt bei einer weiteren Vertragspartei (Agent), die diese im Auftrag eines Prinzipals ausübt, der somit faktisch die Beherrschung ausübt. Die Deka-Gruppe verfügt über die Rechte zur Ausübung der Verfügungsgewalt für von der Deka-Gru...
Konsolidierungsgrundsätze. (a) Verkauf von Immobilien Verträge mit Kunden, bei denen der Verkauf von Immobilien die einzige Leistungsverpflichtung darstellt, werden sich voraussichtlich nicht auf den Konzernabschluss auswirken. Die Realisierung aus den Verkäufen erfolgt zukünftig nach IFRS 15. Bisher erfolgt die Realisierung grundsätzlich dann, wenn Besitz, Nutzen und Lasten übergehen. Die Gesellschaft erwartet, dass sich hieran nach IFRS 15 nichts ändert.
Konsolidierungsgrundsätze. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode, bei der zum Zeitpunkt des Erwerbs die Anschaffungskosten mit dem der Beteiligungsquote entsprechenden anteiligen Eigenkapital verrechnet werden. Dabei wird nach der Erwerbsmethode das Eigenkapital der erworbenen Tochterunternehmen zum Erwerbszeitpunkt unter Berücksichtigung der beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten, latenter Steuern und eines eventuellen Geschäfts- oder Firmenwerts zu diesem Zeitpunkt ermittelt. Nicht beherrschende Anteile stellen den Teil des Ergebnisses und des Nettovermögens dar, der nicht den Anteilseignern der TLG IMMOBILIEN AG zuzurechnen ist. Nicht beherrschende Anteile werden in der Konzerngesamtergebnisrechnung und in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt vom auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital. Alle konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden eliminiert. Assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen werden gemäß IAS 28 nach der Equity-Methode konsolidiert. Dabei erfolgt die Erstbilanzierung der Beteiligung zu Anschaffungs- kosten. Bei der Folgekonsolidierung wird der Buchwertansatz dann durch die anteiligen Eigen- kapitalveränderungen bei dem assoziierten oder Gemeinschaftsunternehmen fortgeschrieben. Zum Bilanzstichtag wurden keine assoziierten oder Gemeinschaftsunternehmen in den TLG IMMOBILIEN-Konzernabschluss einbezogen. Für die Anteilsbesitzliste wird auf Abschnitt H.14 verwiesen.
Konsolidierungsgrundsätze. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss der MOBOTIX AG einbezogenen Gesellschaften werden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Stichtag 30. September 2021 aufgestellt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.