Kontakt zur VBL Musterklauseln

Kontakt zur VBL. Befristung von Arbeitsverträgen, Übergänge von Anstellungs- in Beamtenverhältnisse oder Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft beschäftigen verstärkt das Personalmanage- ment. Anforderungen an familiengerechte Arbeitsteilung wird über Elternzeiten oder Zeiträume unbezahlten Urlaubs nachgekommen. Solche oder ähnliche Entscheidungen zum Beschäftigungsver- hältnis lassen dabei häufig kaum Zeit, sich über deren Auswirkung auf die Zusatzversorgung klar zu werden. Welche Folgen ergeben sich bei der VBL? Sind Fristen zur Sicherung der Altersversorgung zu beachten? Wo sind weitere Informationen erhältlich? Mit der vorliegenden VBLspezial bieten wir Ihnen einen ersten Leit- faden zu möglichen Änderungen eines Beschäftigungsverhältnisses und deren Auswirkung auf die Zusatzversorgung bei der VBL. Unsere Hinweise und Tipps können jedoch wegen der Vielzahl denkbarer Besonderheiten im Einzelfall nicht vollständig sein. Insbesondere soll damit eine persönliche Beratung durch die VBL nicht ersetzt werden. Impressum Sprechen Sie uns daher bei allen Fragen zu Ihrer betrieblichen VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Altersversorgung rechtzeitig an. Wir nehmen uns Zeit für Sie und Xxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx. beraten Sie zu Ihrer individuellen Situation ausführlich. Telefon 0000 000-0, Telefax 0000 000-000 xxxx@xxx.xx, xxx.xxx.xx Mit besten Grüßen Verantwortlich für den Inhalt: Hauptamtlicher Vorstand der VBL, Redaktion: Xxxxxx Xxxxxxx (KM10) Xxxxx-Xxxxxx Xxxxxxxx, Abteilungsleiter Kundenmanagement VBLspezial 02 schäftigungsverhältnis” (available only in German) which you find on our website xxx.xxx.xx in the section “Downloadcenter/VBLspezial”. xxx.xxxxxx.xxx · Druck: xxx.xxx.xx · August 2017 If you have any questions about insurance for scientific employees or any other matters concerning your occupational pension, please do not hesitate to contact the VBL Service Team. Customer service Our service hours Mondays and Thursdays from 8:00 AM to 6:00 PM Tuesdays, Wednesdays and Fridays from 8:00 AM to 4:30 PM ‘WHO WILL PAY MY PENSION SOME DAY ...?’ FindyourPension is a website containing concise information about the different pension institutions and schemes in the various European countries. Its establishment is part of a project which is sponsored by the German Federal Ministry of Education and Research. Many universities, research facilities from the public sector, as well as pension institutions and associations all over Europe pro...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.