Kontoauszug Musterklauseln

Kontoauszug. Die Ikano Bank ist verpflichtet, den Karteninhaber über seine Kontobewegungen schriftlich zu informieren (Kontoauszug). Die Ikano Bank stellt die Kontoauszüge ausschließlich über das Internet zur Verfügung. Hierzu erhält der Kunde eine Zu- gangsberechtigung. Wenn der Karteninhaber seine Kontoauszüge nicht auf elekt- ronischem Wege erhalten möchte, stellt dies eine zusätzliche entgeltpflichtige Dienstleistung dar. Die Abrechnungsdaten werden jeweils drei Monate im Internet zum Abruf bereitgehalten. Die Teilnahme am Online-Rechnungsverfahren kann vom Karteninhaber jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Sollte eine elektronische Zurverfügungstellung seitens der Ikano Bank nicht möglich sein, ist die Ikano Bank verpflichtet, dem Karteninhaber porto- und kostenfrei ei- nen Kontoauszug zuzusenden.
Kontoauszug. Dem Kontoinhaber wird jeweils zum Jahresende sowie bei Schließung des Xxxxxx über den Stand des Xxxxxx ein maschinell erstellter Kontoauszug zugesandt.
Kontoauszug. Jeweils zum Jahresende (31.12.) sowie bei Schließung des Xxxxxx wird ein maschinell erstellter Kontoauszug übersandt.
Kontoauszug. Sie können alle ausgeführten Zahlungsaufträge sowie Ihren PayPal- Kontostand und weitere Informationen jederzeit abrufen, indem Sie sich in Ihr PayPal-Konto einloggen. Sie erklären sich damit einverstanden, Ihren Kontoauszug online einzusehen, da wir keine regelmäßigen Kontoauszüge per Post verschicken.
Kontoauszug. Dem Kontoinhaber wird jeweils zum Jahresende über den Stand des Xxxxxx ein maschinell erstellter Kontoauszug übersandt. Maßgeblich ist der zuletzt erteilte Kontoauszug.
Kontoauszug. Für jedes Kundenkonto wird monatlich eine Abrechnung mit einem Kontoauszug erstellt und dem Kunden auf elektronischem Wege (per E-Mail) zugesandt. Der Versand erfolgt zur Monatsmitte für den Vormonat. Auf Wunsch wird, gegen Erstattung der anfallenden Kosten, der Kontoauszug auch auf dem Postweg übermittelt. Die Höhe des Entgelts ist gemäß der Übersicht der Entgelte (Anlage 7) des Tarifs geregelt. Der Kontoauszug enthält eine summarische Aufstellung der in Anspruch genommenen Leistungen.
Kontoauszug. (1) Die Bausparkasse stellt mindestens einmal jährlich einen Kontoauszug aus, in dem Einzahlungen und Auszahlungen, alle übrigen Gutschriften und Lastschriften sowie der jeweilige Kontostand vermerkt sind. Die Bausparkasse darf mehrere Buchungen in einem Kontoauszug zusammenfassen. Die Kontoauszüge werden fortlaufend nummeriert. (2) Die Bausparkasse schließt die Sparkonten zum Schluss eines Kalenderjahres ab. Sie übersendet dem Sparer in den ersten zwei Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres einen Kontoauszug mit dem aus- drücklichen Hinweis, dass dieser als anerkannt gilt, wenn der Sparer nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang widerspricht. (3) Wenn Buchungen dem Sparer in dem zuletzt erteilten Kontoauszug noch nicht mitgeteilt sind, können sich Abweichungen zwischen dem Kontostand bei der Bausparkasse und den Eintragungen auf dem Kontoauszug ergeben. Maßgeblich für den aktuellen Kontostand sind die Aufzeichnungen der Bausparkasse.
Kontoauszug. Dem Kontoinhaber wird monatlich ein Kontoauszug zugestellt, sofern Umsätze vorliegen. Der Rechnungsabschluss erfolgt zum Ende des Kalenderquartals.
Kontoauszug. Der Kunde erhält in periodischen Abständen einen Kontoauszug. Ohne Beanstandung innert 30 Tagen gilt der Kontoauszug vom Kunden als ge- nehmigt.
Kontoauszug. Zum Nachweis aller Gutschriften und Belastungen erhält der Kunde jeweils einen Kontoauszug zum 30.06. und 31.12. des Jahres.