Common use of Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens Clause in Contracts

Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens. B5-3.2.1 Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. B5-3.2.2 Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach B5-3.2.1entsprechend kürzen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung

Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens. B5B4-3.2.1 10.2.1 Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen Um- ständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. B5B4-3.2.2 10.2.2 Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz Kosten- ersatz nach B5-3.2.1entsprechend kürzen.

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Samples: Betriebsschließungsversicherung

Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens. B5-3.2.1 Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ver- pflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. B5-3.2.2 Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz Kos- tenersatz nach B5-3.2.1entsprechend kürzen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinenversicherung

Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens. B5B4-3.2.1 10.2.1 Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. B5B4-3.2.2 10.2.2 Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach B5-3.2.1entsprechend kürzen.

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Samples: Betriebsschließungsversicherung

Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens. B5B4-3.2.1 9.2.1 Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. B5B4-3.2.2 9.2.2 Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach B5B4-3.2.1entsprechend 9.2.1 entsprechend kürzen.

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Samples: Hochzeitsversicherung

Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens. B5-3.2.1 Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung Ermitt- lung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ver- pflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. B5-3.2.2 Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach B5-3.2.1entsprechend kürzen.

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Samples: Maschinenversicherung